Seminar - GIB21 Gesundheit im Betrieb
BEM ist gleichbedeutend mit betrieblicher Rehabilitation und stellt neben der medizinischen und der beruflichen Reha eine wichtige Säule in unserem sozialen Sicherungssystem dar. Langzeiterkrankte erfahren seitens der behandelnden Ärzte nur selten eine arbeitsbezogene Beratung im Genesungsprozess. Zudem fehlt das Wissen und der Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger. Diese Lücke schließt ein funktionierendes BEM.
Agenda
- Einführung in das sozialversicherungsrechtliche Leistungsrecht
- Grundsätze der Antragstellung von Leistungen zur Teilhabe unter Berücksichtigung des Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- Medizinische Reha und ihre Bedeutung aus Sicht der Betroffenen und des Rehaträgers
- Berufliche Rehabilitation
- Vorgehen und Beratung bei einem Tätigkeits- oder Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen
- Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit
Termin | Ort | Preis* |
---|---|---|
firmenintern | auf Anfrage | 82,00 € |
BEM ist gleichbedeutend mit betrieblicher Rehabilitation und stellt neben der medizinischen und der beruflichen Reha eine wichtige Säule in unserem sozialen Sicherungssystem dar. Langzeiterkrankte erfahren seitens der behandelnden Ärzte nur selten eine arbeitsbezogene Beratung im Genesungsprozess. Zudem fehlt das Wissen und der Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger. Diese Lücke schließt ein funktionierendes BEM. Aus der Perspektive BEM-Berechtigter gilt es dem krankheitsbedingten Armutsrisiko und dem Verlust der beruflichen Identität entgegenzuwirken. Die Chance für Betriebe besteht darin, direkte wie indirekte Krankheitskosten durch das BEM zu reduzieren und das Erfahrungswissen gesuchter Fachkräfte zu erhalten. Das kann häufig nur dann wirtschaftlich verträglich gelingen, wenn die Leistungen der Sozialversicherungsträger und sonstige Fördermittel zur Teilhabe am Erwerbsleben genutzt werden. Anhand unterschiedlicher Fallkonstellationen besprechen wir, welche Maßnahmen im BEM in Betracht kommen und welche finanziellen oder technischen Hilfen beantragt werden können.
Agenda
- Einführung in das sozialversicherungsrechtliche Leistungsrecht
- Grundsätze der Antragstellung von Leistungen zur Teilhabe unter Berücksichtigung des Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- Medizinische Reha und ihre Bedeutung aus Sicht der Betroffenen und des Rehaträgers
- Berufliche Rehabilitation
- Vorgehen und Beratung bei einem Tätigkeits- oder Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen
- Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit