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Steuerliche Nachteile bei erbrechtlichen Gestaltungen vermeiden

Webinar - DeutscheAnwaltAkademie GmbH

Inzwischen ist es „amtlich“: Auch wer zu Steuerfragen nicht berät, macht sich nach dem Urteil des BGH vom 09.01.2020 schadenersatzpflichtig, wenn er/sie auf typische steuerliche Risiken nicht hinweist, die bei sachgerechter Bearbeitung des Mandats erkennbar waren. Das Seminar zeigt diese typischen Steuerrisiken in erbrechtlichen Beratungssituationen auf, in denen zumindest an eine(n) steuerlichen Berater/-in verwiesen werden muss. Aber auch für die Mandanten/-innen lohnt ein Blick über den zivilrechtlichen Tellerrand, da sich vor und nach dem Erbfall Erbschaftsteuerbelastungen durch kluge Gesaltungen reduzieren oder vermeiden lassen. Das Seminar vermittelt anhand aktueller BFH-Rechtsprechung, aber praxisnah, die Steuerrisiken in alltäglichen Beratungssituationen (z. B. vorweggenommene Erbfolge, Berliner Testament, Pflichtteilsstreit, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft) und wie sie vor und nach dem Erbfall vermieden werden können.
Termin Ort Preis*
10.10.2024 online 333,20 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Erbschaftsteuerliche Gestaltungsrisiken bei der Beratung vor dem Erbfall Handwerkszeug zur Erbschaftssteuervermeidung nach dem Erbfall Typische Sachverhaltskonstellationen (vor und nach dem Erbfall), in denen erbrechtliche Gestaltungen einkommensteuerlich geprüft werden müssen Fallgruppen, in denen ausnahmsweise bei erbrechtlichen Gestaltungen Grunderwerbsteuer anfallen kann und wie man diese vermeiden kann Auswirkungen des MoPeG auf die Besteuerung in typischen Erbrechtskonstellationen Risiken im Besteuerungsverfahren: Fehlerhafte Anfechtung von Bescheiden und fehlerhafte Akzeptanz von scheinbar bestandskräftigen Bescheiden
Dauer/zeitlicher Ablauf:
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
Material:
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Erbrecht und sonstige Erbrechtspraktiker/-innen. Steuerliche Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, wobei Grundkenntnisse im Erbschaftsteuerrecht von Vorteil sind.
Seminarkennung:
61354-24
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