Seminare
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Umsetzung der VStättVO für Führungskräfte

Fernlehrgang - A.V.B.-Akademie

Die Sicherheit in Versammlungsstätten liegt in der Verantwortung von Betreibern und Veranstaltern. Dieses Seminar vermittelt die relevanten rechtlichen Grundlagen, insbesondere die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und deren Einbindung in bestehende Gesetze und Vorschriften. Es beleuchtet Betreiberpflichten, Bau- und Betriebsvorschriften sowie Möglichkeiten der Verantwortungsdelegation.

Zielgruppe sind Führungskräfte aus Städten, Gemeinden und der Privatwirtschaft, die Versammlungsstätten betreiben oder Veranstaltungen organisieren.

Schwerpunkte:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen (ArbSchG, DGUV Vorschriften, Landesrecht)
  • Sicherheitsanforderungen für Bau, Bestuhlung und Fluchtwege
  • Betreiberpflichten und Verantwortung der Veranstaltungsleitung
  • Anwesenheitspflichten und Delegation von Aufgaben

Dieses praxisnahe Seminar sensibilisiert für Risiken und zeigt auf, wie rechtliche Vorgaben effizient und sicher umgesetzt werden können.

Termin Ort Preis*
02.04.2025 online 224,91 €
01.07.2025 online 224,91 €
05.09.2025 online 224,91 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Dauer/zeitlicher Ablauf:
7 Stunden
Ziele/Bildungsabschluss:

Ziele/Inhalte:

Dem Betreiber einer kleinen oder großen Versammlungsstätte und Veranstaltern obliegt die Pflicht, die Sicherheit vollumfänglich herzustellen und zu gewährleisten. Doch wie ist die Versammlungsstättenverordnung zu verstehen, zu welchen Gesetzen und Vorschriften steht sie im Kontext. Wie sind diese Vorgaben umzusetzen, was kann wie delegiert werden?

Der Betrieb von Versammlungsstätten (Gebäuden und Anlagen) unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen. Die Anforderungen des Gesetzgebers an die sorgfältige Wahrnehmung von Verantwortung durch Unternehmen haben sich in den letzten Jahren sogar laufend verschärft. Eine besonders große Rolle spielen dabei die Besucher und deren Sicherheit. Bei Unfällen mit Personenschaden kann eine persönliche, strafrechtliche Haftung von Geschäftsführungen oder anderen Verantwortlichen drohen.

Lehrgangsverlauf/Methoden:

Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:

  • ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1), DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C 1) 
  • Schutzziele der Musterversammlungsstättenverordnung bzw. dem entsprechenden Landesrecht
  • Grundlegende Bauvorschriften (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege, etc.)
  • Grundlegende Betriebsvorschriften (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
  • Verantwortliche Personen (Veranstaltungsleitung, Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, etc.)
  • Anwesenheitspflichten und Auswirkungen auf die Organisation von Veranstaltungen
  • Möglichkeiten der Delegation von Verantwortung und Pflichten
Zielgruppe:
  • Betreiber, Veranstalter
  •  Geschäftsführer, Entscheider, Inhaber von Versammlungsstätten
  • Kommunikationszentren, Hotels, Betriebskaninen, Event-Locations aller Art
  • Städtische Verantwortliche für Veranstaltungsorganisation und Vermietung von Versammlungsstätten, einschließlich Bürgermeister, Amtsleiter und Mitarbeitende in Kultur, Stadtmarketing und Verwaltung.
Seminarkennung:
A.V.B.-Akademie
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