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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.411 Schulungen (mit 10.311 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

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05-629 - Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für den Bereich Druckgefährdungen nach BetrSichV, TRBS 1203, Kap.3.2 und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

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03-107 - Allein- und Einzelarbeitsplätze Organisation und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen gemäß DGUV Vorschrift 1 § 8 (2) und ArbSchG § 9 (2) inkl. DGUV Regel 112-139

Webinar

  • 06.02.2025
  • online
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Der Arbeitgeber hat Elektrofachkräfte, denen Schaltberechtigung erteilt wurde, über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei ihrer Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Diese Unterweisungen sind laut Arbeitsschutzgesetz und Unfallversicherungsrecht mindestens einmal im Jahr durchzuführen.

Das Seminar unterstützt den Arbeitgeber bei seinen Pflichten zur Jahresunterweisung, sensibilisiert Schaltberechtigte und beschreibt die neuesten Gesetze, Verordnungen, VDE-Bestimmungen, persönlichen Schutzausrüstungen sowie spezielle Probleme bei der Organisation der Schaltberechtigung. Die neuesten elektrotechnisch relevanten Sicherheitsaufgaben und Übungsbeispiele von Schaltprogrammen runden dieses Seminar ab.

Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte mit Schaltbefähigung (Schaltberechtigung) nach dem Arbeitsschutzgesetz §12 und der Wiederholungsschulung nach dem Unfallversicherungsrecht DGUV Vorschrift 1 § 4.

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.

Elektroingenieure, M.Sc. power engineering, Bachelor electrical engineering, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektrofachkräfte (auch für ein begrenztes Aufgabengebiet) denen Schaltberechtigung erteilt wurde.

  • 03.03.2025
  • Hamburg
  • 442,68 €
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03-06 - Jährliche Sicherheitsunterweisung für Instandhalter der mechanischen und elektrischen Werkstätten

  • 30.01.2025
  • Ostfildern
  • 390,00 €
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Bei Arbeiten unter Spannung (AuS) berühren Personen mit Körperteilen, Werkzeugen, Ausrüstungen oder Hilfsmittel, bewusst blanke unter Spannung stehende Teile oder dringen in die Gefahrenzone ein.

Arbeiten unter Spannung sind immer mit erhöhten Unfallgefahren verbunden und erfordern sowohl vom Fachvorgesetzten, als auch von den Elektrofachkräften besondere Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensweisen.

Dieses Seminar erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie des § 4 der DGUV V1 nach Durchführung der jährlichen Unterweisung.

Dieses Seminar dient Führungskräften und praktisch tätigen Elektrofachkräften als Jahresunterweisung für die Erhaltung der theoretischen und praktischen Kenntnisse, um diese Arbeiten fachgerecht und so gefahrlos wie möglich ausführen zu können.

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.

Führungskräfte und Vorgesetzte, die diese Tätigkeiten planen; Personen aus Unternehmen aller Branchen die diese Tätigkeiten durchführen.

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  • 493,85 €


03-211 - Aufbauseminar für Sicherheitsbeauftragte (SiB) nach DGUV Vorschrift 1 § 20 (6) für Büro-/ Bildschirmarbeitsplätze (Verwaltung) Ergänzung zum Praxiswissen Arbeitsschutz für SiB

  • Termin auf Anfrage
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  • 529,55 €


04-858 - Workshop: Durchführung einer Maschinenabnahme nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • 03.04.2025- 04.04.2025
  • Berlin
  • 1.005,55 €
5 weitere Termine

54-02 FT26 - 26. Fachtagung Elektrotechnik mehrere Termine zur Auswahl

  • 02.12.2024- 06.12.2024
  • Güstrow
  • 984,13 €


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