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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.475 Schulungen (mit 7.693 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 08.10.2024- 09.10.2024
  • Ostfildern
  • 1.200,00 €


Europäisch harmonisierte Normen für Erdung und Potenzialausgleich bilden die Grundlage zur sicheren und EMV-gerechten Erdung elektrischer Anlagen. Gewerkeübergreifende Erdungs- und Potenzialausgleichskonzepte, sowie bauwerksintegrierte Erdungs-, Blitzschutz- und Potenzialausgleichsanlagen gewinnen für eine kostenbewusste Planung an Bedeutung.Das Seminar stellt den fortgeschrittenen Stand der Technik für Erdung und Potenzialausgleich vor. Ausgehend von Grundkenntnissen der Erdungstechnik wird insbesondere auf die starkstromtechnischen Vorschriften in DIN VDE 0101, DIN VDE 0100-442 und -540 eingegangen. Des Weiteren werden Sie über DIN EN 50310 sowie einige Vorschriften in DIN EN 50174 Teile 2 und 3 informiert. Sie vertiefen damit bereits vorhandene Kenntnisse und aktualisieren Ihr Wissen.Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.Planungs-, Betriebs- und Sicherheitsingenieure, sowie Elektrotechniker von Anlagenerrichtern und Stromversorgern aus Stadtwerken, Industriebetrieben, Ingenieurbüros und der Technischen Überwachung

  • 25.09.2024- 26.09.2024
  • Ostfildern
  • 810,00 €


Kurs zum Erwerb der Fachkunde nach StrlSchV für die Fachkundegruppen S 1.1 bis 1.3, S 2.1 und S 6.1 (Modul GG) inkl. Prüfung.

Mit dem erfolgreichen Besuch dieses Strahlenschutzkurses schaffen Sie die Grundlage für den Erwerb der Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung in der Technik.

Diese Fachkunde benötigen Sie als Strahlenschutzbeauftragter für den Umgang mit radioaktiven Stoffen bis zum 10 6-fach der Freigrenze, wie zum Beispiel:

  • für die Lagerung und Verwendung von Feuchte-, Dicken- und Füllstandmessgeräten (S 2.1)
  • Vorrichtungen zur Staubanalyse
  • Vorrichtungen der Mess- und Regeltechnik
  • Einbau, Ausbau und Wartung von Ionisationsrauchmeldern (S 1.3)
  • Verwendung von Gaschromatographen (S 1.2)
  • anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (S 6.1)

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 3 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.

Personen, die als Strahlenschutzbeauftragte für die oben erwähnte Anwendungen bestellt werden sollen.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 946,05 €


51-99 FT24 - 24. Fachtagung Arbeitssicherheit / Umweltschutz 20. - 21. Juni 2024 Bad Dürkheim

  • 22.07.2024
  • Rostock
  • 422,45 €
6 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

Webinar

  • 22.10.2024
  • online
  • 386,75 €


Die rechtlichen Vorgaben im Arbeitsschutz fordern von Unternehmen die Einführung von Maßnahmen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden beeinflussen.

Durch die Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems ist es möglich diesen Forderungen gerecht zu werden.
Im Rahmen des Seminars wird das Fachwissen vermittelt, um ein passendes Arbeitsschutzmanagementsystem im Unternehmen implementieren zu können. Es wird ein Überblick über die verschiedenen Konzepte gegeben.

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der Schulungstag beginnt um ca. 8:30 Uhr und endet ca. gegen 17:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Managementsysteme bewertet.

  • 05.09.2024
  • Berlin
  • 922,25 €
11 weitere Termine

Unternehmer sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitsbedingungen in ihrem Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Außerdem gilt es diese aktuell zu halten und alles sauber zu dokumentieren. Andernfalls drohen im Schadensfall sofort Bußgelder. Und das alles ist in der Regel mit hohem Aufwand verbunden.

Die Teilnehmer erfahren in unserem Praxisseminar, wie sie strukturiert eine belastbare, rechtssichere Gefährdungsbeurteilung nach den aktuellen Arbeitsschutzvorschriften erstellen und den Aufwand zukünftig in Grenzen halten.





  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 493,85 €


04-94 - Anforderungen an elektrische Prüfplätze Errichten und Betreiben nach DIN VDE 0104 (EN 50191)

  • 07.08.2024
  • Bandelin
  • 25.786,11 €
1 weiterer Termin

Vorsprung durch Qualifizierung

  • 04.11.2024- 08.11.2024
  • Magdeburg
  • 1.832,60 €
2 weitere Termine

Für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Gefahrstoffen einschl. Asbestzementprodukten

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


05-658 - Betrieb und Wartung von Gasanlagen Erwerb der Sachkunde nach DVGW-Arbeitsblatt G 490, G 491 und G 495
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