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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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01-02 - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858 Sachkunde nach DIN 1999-100

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Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung (ohne Ausbildereignungsprüfung)Das Tätigkeitsfeld des Industriemeisters beschränkt sich schon lange nicht mehr auf die klassischen Bereiche Ausbildung, Fertigung und Instandhaltung. In zunehmendem Maße gewinnen planende, steuernde und überwachende Aufgaben an Priorität. So sind heute bereits ein Viertel aller Industriemeister mit fertigungsfernen Arbeiten betraut und wirken z.B. in der Arbeitssicherheit, im Umweltschutz sowie im technischen Kundendienst mit.

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Mit einer Aufstiegsfortbildung zum/zur geprüften Industriemeister/-in qualifizieren sich Berufstätige aus der Hüttenindustrie zur Übernahme von wichtigen Organisations- und Führungsaufgaben sowie zur Mitarbeit in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung. Der ca. 27-monatige Lehrgang der BCW-Weiterbildung bereitet die Teilnehmenden nicht nur gezielt auf die IHK-Prüfung, sondern auch auf die Ausbildereignungsprüfung vor.

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In der Industrie eingesetzte Transportsysteme sollen flexibel, anpassbar und für unterschiedliche Transportgüter geeignet sein. Zunehmend werden Fahrerlose Transportsysteme (FTS), AGV (Automated Guided Vehicle) oder AMR (Autonomous Mobile Robots) eingesetzt.
Deren sichere Integration in die Produktionsumgebung erweist sich oft als Herausforderung, denn FTS weisen einige spezielle Besonderheiten auf: Zum einen arbeiten die Systeme in frei zugänglichen Verkehrsbereichen in direkter Interaktion mit Menschen und haben viele Schnittstellen, z.B. Ladestationen, Übergabe- und Abgabestationen. An anderer Stelle müssen FTS verkettet mit anderen Maschinen arbeiten, dann wieder autonom.
Um fahrerlose Transportsysteme sicher zu integrieren, müssen neben den technischen Anforderungen an das System, Vorgaben aus der Maschinenrichtlinie und zahlreiche Arbeitsschutzregelungen beachtet werden.

Dieses Seminar zeigt umfassend die Anforderungen, Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung von fahrerlosen Transportsystemen (FTS) auf. Ihnen werden ausführlich die Anforderungen der Produktsicherheitsnorm EN ISO 3691-4:2023 vorgestellt, welche sowohl die technischen Anforderungen an die Systeme als auch Vorgaben für den Betreiber definieren. Sie erhalten einen Überblick über den Stand der Technik der FTS und lernen, kostspielige Fehler bei der Integration zu vermeiden.

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Instandhaltung, Arbeitssicherheit und L...

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Chancen erkennen, Pflichten umsetzen und nachhaltig die Zukunft gestalten

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Sicherheit ist Grundvoraussetzung jeder Veranstaltung – doch so unterschiedlich die Anlässe sind, so verschieden sind auch die Risiken im Bereich Brandschutz.
Mit welchen Gefahren müssen Brandschutzverantwortliche bei unterschiedlichen räumlichen Voraussetzungen rechnen? Wie vermeiden sie blinde Flecken bei der Veranstaltungsplanung?
Wie werden sie konkret ihrer Verantwortung im Rahmen von Veranstaltungen gerecht?
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der Notfall- und Krisenmanager und langjährige Eventmanager Christian Betz am 19.03.2025 im Rahmen dieser Online-Kurz-Schulung. Sie gehört zur Seminarreihe „Brandschutz-Fachgespräche“.

Webinar

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  • online
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Arbeitsschutzmanagementbeauftragter (DGQ)

  • 25.03.2025- 26.03.2025
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Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an 2 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Fortbildung ist bundesweit staatlich anerkannt gemäß 5. BImSchV und hat sich im Lauf der Jahre zu DEM Frühjahrstreffen für Umweltbeauftragte aller Branchen entwickelt.

  • 25.03.2025- 27.03.2025
  • Mainz
  • 3.326,05 €


Immissionsschutz-, Störfall-, Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte können sich an 3 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Fortbildung ist bundesweit staatlich anerkannt und hat sich inzwischen zu dem Frühjahrstreffen für Umweltbeauftragte aller Branchen entwickelt.
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