Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.443 Schulungen (mit 10.494 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
VDI 2700 Blatt 3.1 und DIN EN 12195 - Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln
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AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN IM GASTGEWERBE
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Ausbildung zum Ausbilder für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003
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Trainer für Evakuierungshelfer
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Der Lehrgang behandelt die Organisation, die Haftungsfrage sowie die Weisungsbefugnis vor, während und nach einer Evakuierung. Anhand von Rollenspielen und Videosequenzen werden die Teilnehmenden auf das Leiten und Führen von Personen bei Räumungen und Evakuierungen vorbereitet. Des Weiteren vermittelt der Lehrgang die Methodik der wirkungsvollen Unterweisung und Gesprächsführung. Der Einsatz von Kommunikations- und Präsentationsmitteln für die Ansprache von Mitarbeitenden ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, um sie besser zu motivieren und zu unterweisen und um Übungen optimal vorzubereiten und durchzuführen.
18,3 Unterrichtseinheiten bzw. 13,7 Zeitstunden gemäß IDD
Qualitätsbeauftragter-Weiterbildung (TÜV) - Teil 2
- 25.11.2024- 28.11.2024
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Webinar
Sachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle
- 14.02.2025
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Abfallbeauftragten gefragt. Für den sachgerechten Umgang
sind Kenntnisse aus dem gesamten Gebiet des Umwelt- und
Arbeitsschutzes notwendig. Dieses Kompaktseminar stellt die
Grundlagen anhand praktischer Beispiele aus den relevanten
Sachgebieten dar. Es werden die aktuellen Vorschriften und
Regeln beim Umgang mit gefährlichen Abfällen vorgestellt.
- 12.12.2024
- Hannover
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Explosionsschutz in der betrieblichen Praxis
- 19.02.2025- 20.02.2025
- Köln
- 1.541,05 €
Klein- und Mittelständische Unternehmen stehen demnach im Explosionsschutz grundsätzlich vor den gleichen Herausforderungen zur Umsetzung rechtlicher Verpflichtungen wie Konzerne, haben jedoch nicht zwingend eine Organisation, die sich ausschließlich diesem Spezialfeld des Arbeitsschutzes widmen kann.
Viele Brandschutzbeauftragte sowie andere für den Brandschutz verantwortliche Personen werden, zusätzlich zu ihrem klassischen Aufgabengebiet, mit dem Explosionsschutz betraut.
Sie lernen die Herausforderungen der betrieblichen Praxis kennen. Diese können sich vom Anlagen-Neubau und der Umsetzung dazugehöriger Explosionsschutzkonzepte über die Bewertung von Altanlagen bis hin zur Implementierung geeigneter Instandhaltungskonzepte erstrecken. Für diese Aufgaben werden den Teilnehmenden Lösungsansätze aufgezeigt und anhand von Praxisbeispielen näher gebracht. Sie sind anschließend nicht nur in der Lage dem Betreiber bei seinen Anfragen zu beraten, sondern erhalten selbst ein Werkzeug an die Hand, welches Sie unterstützt, Lücken zu identifizieren und aufzuzeigen.
Prüfen elektrischer Anlagen, Maschinen und Geräte
- 20.02.2025- 21.02.2025
- Altdorf b.Nürnberg
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Jedes Unternehmen ist dafür verantwortlich, elektrische Anlagen und Betriebsmittel fachgerecht zu betreiben und sie regelmäßig messtechnisch auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Um Gefährdungen zu vermeiden, darf diese Aufgabe nur qualifizierten Fachkräften übertragen werden. Das schreiben die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV- und VDE-Normen vor – zum Beispiel die DIN VDE 0100-600.
Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um als befähigte Person Prüfungen elektrischer Geräte im Unternehmen verantwortlich durchzuführen. Dazu erläutert es den Stand der Technik und die Regeln für den Betrieb elektrischer Anlagen.
Im Messpraktikum am zweiten Tag führen Sie die wichtigsten Prüf- und Messverfahren unter Anleitung selbsttätig durch. Sie lernen die Handhabung der Messgeräte kennen und erfahren, wie Sie die Messergebnisse fachgerecht dokumentieren und beurteilen.
- 16.12.2024- 24.01.2025
- Hamburg
- 1.227,40 €
• Einkommensteuergesetz
• Steuertarif, Steuerklassen, Steuertabellen
• Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
• Freigrenzen und Freibeträge
• Steuerpflichtige und steuerfreie Einkünfte
• Laufende und sonstige Bezüge
• Vermögensbildungsgesetz
• Pauschalierung der Lohnsteuer
• Sozialversicherungspflicht
• Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenos-senschaft
• Beitragsbemessung u. -bemessungsgrenzen
• Berechnung der SV-Beiträge
• Einmalzahlungen und regelmäßige Zahlungen
• Kalendergerechte Abrechnung
• Meldepflichten Sozialversicherung –DEÜV
• Lohnfortzahlung
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• Einrichtung von Lohn- und Gehaltskonten
Lohn- und Gehaltsabrechnung Aufbau (1 Woche)
• Besondere Besteuerungsmerkmale
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• Monats- und Jahresabschlussarbeiten
Arbeitsrecht (1 Woche)
• gesetzliche Normen des Arbeitsrechts
• Formen des Arbeitsvertrags
• Rechte und Pflichten aus dem AV
• Zustandekommen und Beendigung des AV
• Arbeitsschutzgesetze, KSchG
• Ausbildungsvertrag
• Sozialversicherungsformen
• Berufsunfallversicherung
Lexware pro lohn + gehalt (1 Woche)
• Anlage von Stammdaten
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• Monats- und Jahresabschluss
• Gesetzlicher Datenschutz