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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.475 Schulungen (mit 7.693 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 10.09.2024
  • Wuppertal
  • 1.050,00 €


„Elektrotechnisch unterwiesene Personen” sind Nichtelektriker, die einfache elektrotechnische Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vornehmen können. Als EuP Dabei darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gemäß DGUV Vorschrift 3 nur unter Leitung und Aufsicht eines Fachvorgesetzten (Elektrofachkraft) tätig werden.

Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse, die Grundlagen der Elektrotechnik und elektrischer Betriebsmittel und informiert über elektrische Gefährdungen sowie Schutzmaßnahmen und Unfallverhütungsvorschriften. Das Seminar dient als Fachkenntnisnachweis und befähigt nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.

  • 29.08.2024- 30.08.2024
  • Lübeck
  • 1.005,55 €
11 weitere Termine

05-507 - Zur Prüfung befähigte Person von Kranen und Hebezeugen (ehemalige Kransachkunde) Vermittlung der Prüffachkunde

  • 12.09.2024
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  • 529,55 €
16 weitere Termine

04-07 - Sicherheitsbeleuchtung nach VDE-Normen und Arbeitsstättenverordnung Errichtung, Instandhaltung, regelmäßige Prüfung

  • 13.09.2024
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  • 827,05 €


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Nach der DIN 14096 müssen Brandschutzordnungen stets auf aktuellem Stand gehalten und mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person überprüft werden. Zudem enthält die DIN (Ausgabe 05/2014) eine Reihe geänderter Anforderungen für die Teile A, B und C, sodass Aktualisierungen notwendig sind, um die eigene Brandschutzordnung DIN-gerecht zu halten.
Dieser Lehrgang vermittelt das notwendige Hintergrundwissen und die praktischen Fähigkeiten um Brandschutzordnungen normgerecht zu erstellen, zu optimieren sowie regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden ein VdS-Lehrgangszertifikat sowie einen Fachkundenachweis gemäß DIN 14096:2014-05.
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  • 24.07.2024- 26.07.2024
  • Berlin
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Gesetzliche Normen des Arbeitsrechts
Formen des Arbeitsvertrags
Rechte und Pflichten aus dem AV
Zustandekommen und Beendigung des AV
Arbeitsschutzgesetze, KSchG
Ausbildungsvertrag
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  • 18.09.2024
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Die Zeitarbeit im Unternehmen und damit der flexible Personaleinsatz durch externe Mitarbeiter:innen muss rechtssicher geregelt sein. Immer wieder wirft die Berechnung der gesetzlichen Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung und der Zeitgrenze bis zum Equal Pay Fragen und Probleme auf. Die Abgrenzung und Unterscheidung von Werk- und Arbeitsverträgen bleibt auch nach der letzten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fehlerträchtig, und zwar mit weitreichenden Konsequenzen für die Beteiligten. Die Kenntnis der (Neu-)Regelungen und deren professionelle Umsetzung sind deshalb unabdingbar.

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  • 19.09.2024
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Das Arbeitszeitrecht wurde durch EU-Rechtsprechung und daraus resultierende Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes wesentlich verändert. Durch tarifvertragliche Öffnungsklauseln ergeben sich unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten in der betrieblichen Praxis. Das Seminar gibt einen grundlegenden und aktuellen Überblick zu allen Rechtsfragen und Rechtsentwicklungen rund um das Thema Arbeitszeit im öffentlichen Dienst.

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Neben dem operativen Tagesgeschäft stellt die Bürokratie viele Hoteliers und Gastronomen mit ihren Mitarbeitern vor große Herausforderungen.

Es kann vorkommen, dass Pflichten übersehen oder vergessen werden sowie Fehler aus Unkenntnis im Dschungel der Vorschriften passieren, die dann gravierende Auswirkungen auf den Betrieb und die Geschäftsführung haben.

In diesem Seminar werden die gesetzlichen Schulungs-, Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Prüfpflichten im Gastgewerbe strukturiert vorgestellt und erklärt.

Ziel ist es, den Teilnehmern einen Überblick sowie praktische Tipps für eine korrekte und effiziente Umsetzung an die Hand zu geben.

  • 03.09.2024
  • Hattingen
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01-02 - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858 Sachkunde nach DIN 1999-100
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