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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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  • 19.05.2025- 23.05.2025
  • Hannover
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Arbeitsplätze sicher und gesund gestalten

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  • 21.05.2025
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Nur durch ein abgestimmtes Vorgehen von Architektur, Innenarchitektur und raumakustischer Planung werden Büroräume geschaffen, die ein angemessenes und im Sinne des Arbeitsschutzes gesundes Arbeiten ermöglichen und die notwendige Klassifizierung nach VDI 2569 "Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros" erreichen.

Das Seminar bringt Licht in die zum Teil kontrovers diskutierten Vorgaben und Empfehlungen der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 "Lärm" und VDI 2569:2019-10. 
Dabei werden vielfältige Fragen hinsichtlich der Gestaltung von Büroarbeitsplätzen geklärt. 
Was ist Pflicht und was ist Kür? 
Welche gestalterischen Freiräume bleiben für Architekten und Planer erhalten?
Anhand von Beispielen aus dem Beratungsalltag der Referenten und Planungsbeispielen mit 3D-Simulationen wird ein Leitfaden zum Umgang mit der Thematik in der Praxis vorgestellt.

Hinweis
Das Seminar wird gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-
/Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und
Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur
anerkannt.

Das Seminar richtet sich an Planer in Beratungsbüros, Behörden und Baufirmen mit Vorkenntnissen zur Raumakustik. Das Semina...

  • 22.05.2025
  • Augsburg
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Das Seminar qualifiziert Sie als sachkundiger Laserschutzbeauftragter nach der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV).

  • 12.03.2025- 13.03.2025
  • Hattingen
  • 1.005,55 €
8 weitere Termine

04-914 - Erst- und Wiederholungsprüfungen von Photovoltaikanlagen nach DIN VDE 0100-712, DIN VDE 0126-23-1, DIN VDE 0126-23-2 und DGUV-Information 203-080 Praxislehrgang: Qualifikation als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203

  • 26.05.2025- 27.05.2025
  • Wuppertal
  • 1.290,00 €


Jedes Unternehmen ist dafür verantwortlich, elektrische Anlagen und Betriebsmittel fachgerecht zu betreiben und sie regelmäßig messtechnisch auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Um Gefährdungen zu vermeiden, darf diese Aufgabe nur qualifizierten Fachkräften übertragen werden. Das schreiben die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV- und VDE-Normen vor – zum Beispiel die DIN VDE 0100-600.

Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um als befähigte Person Prüfungen elektrischer Geräte im Unternehmen verantwortlich durchzuführen. Dazu erläutert es den Stand der Technik und die Regeln für den Betrieb elektrischer Anlagen.

Im Messpraktikum am zweiten Tag führen Sie die wichtigsten Prüf- und Messverfahren unter Anleitung selbsttätig durch. Sie lernen die Handhabung der Messgeräte kennen und erfahren, wie Sie die Messergebnisse fachgerecht dokumentieren und beurteilen.

  • 13.01.2025- 17.01.2025
  • Leipzig
  • 1.962,31 €
23 weitere Termine

Die wichtigsten Arbeitnehmerschutzgesetze

  • 03.06.2025- 06.06.2025
  • Köln
  • 2.778,65 €


Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ist ein schadenfreier und reibungsloser Ablauf des Betriebes. Eine wichtige Bedingung dafür ist der vorbeugende Brandschutz und damit selbstverständlich auch die Arbeit von Brandschutzbeauftragten. Um die Gefahren und Brandrisiken jederzeit identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, müssen sie sich kontinuierlich weiterbilden.
Dieser praxisnahe Lehrgang, der die Vorteile von E-Learning und Präsenzveranstaltung (Blended Learning) miteinander verbindet, versetzt Brandschutzbeauftragte und andere Verantwortliche in die Lage, ein Brandschutzmanagementsystem in ihrem Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen aufzubauen bzw. zu verbessern.
Die Teilnehmenden erlernen in einem Web Based Training vorab Grundlagen des Brandschutzmanagements. Mittels ausgewählter Brandschutzthemen wird im Präsenzlehrgang gezeigt, wie Brandschutzbeauftragte den betrieblichen Brandschutz bestmöglich managen – das heißt planen, organisieren und betreiben. Fallbeispiele und praxisnahe Übungen aus den Unternehmen der Teilnehmenden vertiefen und ergänzen die wesentlichen Aspekte für eine ganzheitliche Betrachtung der Brandsicherheit. Die Übungen und Fallbeispiele beziehen sich im Wesentlichen auf die Entwicklung von Prozessen im Brandschutz sowie die Definition von Zielen, Kennzahlen und deren Messbarkeit.
Außerdem wird demonstriert, wie sich Organisation, Prozesse und Entscheidungen im betrieblichen Brandschutz in bestehende Managementsysteme integrieren und damit effektiver und kostengünstiger gestalten lassen. Auf diese Weise können „Brandschutzmanager und -managerinnen als Bindeglied zwischen der Brandschutzarbeit vor Ort und der Unternehmensleitung agieren.
85 Unterrichtseinheiten bzw. 63,8 Zeitstunden gemäß IDD

Webinar

  • 17.02.2025
  • online
  • 464,10 €
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Das Arbeitszeitrecht wurde durch EU-Rechtsprechung und daraus resultierende Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes wesentlich verändert. Durch tarifvertragliche Öffnungsklauseln ergeben sich unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten in der betrieblichen Praxis. Das Seminar gibt einen grundlegenden und aktuellen Überblick zu allen Rechtsfragen und Rechtsentwicklungen rund um das Thema Arbeitszeit im öffentlichen Dienst.

Webinar

  • 12.02.2025
  • online
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2 weitere Termine

Aufgrund der sich ständig ändernden Anforderungen in einer zunehmend dynamischen Arbeitswelt kommen Unternehmen an einer zeitgemäßen Arbeitszeitgestaltung nicht vorbei. Gefragt sind flexible Arbeitszeitmodelle, die sowohl den Bedürfnissen des Arbeitgebers als auch denen der Arbeitnehmer:innen gerecht werden. Unter dem Stichwort atmende Arbeitszeitmodelle erhalten Sie einen umfassenden Blick zu verschiedenen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten einschließlich aller tagesaktuellen Fragen zur (elektronischen) Arbeitszeiterfassung.

  • 12.02.2025
  • Heilbronn
  • 280,00 €
1 weiterer Termin

Fühlen Sie sich im Ernstfall sicher und gut vorbereitet?
In diesem Seminar werden Sie umfassend auf Ihre Rolle als Brandschutzhelfer ausgebildet, damit Sie im Notfall ruhig und kompetent handeln können.
Sie erhalten praxisnahe Einblicke in die Grundlagen des Brandschutzes, die betriebliche Organisation sowie die Aufgaben eines Brandschutzhelfers.
Darüber hinaus lernen Sie, wie Sie Feuerlöscheinrichtungen richtig einsetzen und die Brennbarkeit verschiedener Materialien korrekt einschätzen. Ein besonderes Highlight ist das praktische Feuerlöschertraining, bei dem Sie Ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können.

Laut DGUV 203-023 müssen die Schulungen alle 3 bis maximal 5 Jahre wiederholt werden.
Unternehmen sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Belegschaft im Bereich Brandschutz, Sicherheit und Hygiene (BSH) nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023 auszubilden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
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