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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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In diesem Seminar für Schaltberechtigte werden die grundlegenden Schalthandlungen durch Teilnehmer erarbeitet, präsentiert und anschließend in der Gruppe diskutiert. Schwächen werden so bei Schalthandlungen erkannt und Stärken bei Schalthandlungen multipliziert.Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, Schaltgeräte in Abhängigkeit von ihrem Schaltvermögen einzusetzen und durch zeitlich richtiges Hinzufügen der "Fünf Sicherheitsregeln" ihren organisatorischen Planungsaufwand zu optimieren.Den Schaltberechtigten werden weitere theoretische und praktische Hilfsmittel an die Hand gegeben. Damit trainieren sie optimal, Schalthandlungen in ihrem elektrischen Netz zu beurteilen und Fehlschaltungen von vornherein auszuschließen.Die Teilnehmer werden durch eigene Lösungsvorschläge zum Erfahrungsaustausch angeregt.Voraussetzungen– die Teilnahme am Grundlehrgang "Unterweisung zur Schaltberechtigung für elektrische Anlagen bis 30 kV" wird empfohlen– abgeschlossene Ausbildung in einem ElektroberufDas Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.– Elektroingenieure– Master of Science in Power Engineering– Bachelor of Electrical Engineering– Elektromeister, Elektrotechniker– Elektrofachkräfte,denen Schaltberechtigung erteilt wurde/wird in Energiever...

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05-841 - Jahresunterweisung für den Bereich Gasanlagen Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gasleitungen nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.31

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03-108 - Arbeitsschutzmanagement nach DIN EN ISO 45001:2023-12 Fachkundelehrgang für zukünftige Beauftragte mit Abschlusszertifikat

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1. Rechtsgrundlagen
>§ 22 Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch (SGB VII)
> § 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
> § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
> § 20 Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention (BGV A1)
> Anlage 2, BGV A1
>DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
2. Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten – aber wie?

3. Warum Sicherheitsbeauftragter?

4. Beraten, vermitteln, gestalten

5. Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)

6. Ziele und Aufgabenbereiche des SiBe

7. Checklisten und Formulare für die tägliche Arbeit des SiBe

8. Die einzelnen Aufgabengebiete

9. Kompetenzen und Fähigkeiten des SiBe

10. Arbeitsfelder

11. Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis

  • 10.09.2024
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Bis zu 3.000 Gesetze, Normen und Richtlinien sind bei der Bewirtschaftung von Immobilien zu beachten. Sie erfahren, welche Betreiberpflichten besonders relevant sind, welche Schnittmengen mit Unternehmenspflichten aus dem Arbeitsschutz bestehen, und wie Pflichten im eigenen Unternehmen sowie auf externe Dienstleister:innen wirksam übertragen werden können. Sie erarbeiten sich aktuelles Praxiswissen und erhalten den notwendigen Werkzeugkasten für eine lösungsorientierte und rechtskonforme Umsetzung.

  • 09.09.2024
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Diese Fachtagung (09.09.2024) findet zusammen mit der Fachtagung „Lithium-Batterien: Herausforderung für den Brand- und Arbeitsschutz (10.09.2024)“ statt – günstige Kombi-Buchung möglich!
Für jedes Unternehmen, jede Verwaltung und Organisation sind wirksame Sicherheitsmaßnahmen unerlässlich, um neben dem Schutz von Menschen, Sachwerten und Infrastruktur einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten. Das gilt insbesondere für den vorbeugenden Brandschutz. Brandgefahren müssen identifiziert und minimiert werden – mit Hilfe von sinnvollen Maßnahmen des organisatorischen, anlagentechnischen oder auch baulichen Brandschutzes.
Auf der jährlichen VdS-Fachtagung „Brandschutz im Betrieb“ erörtern Experten aktuelle Herausforderungen, schildern interessante Fälle aus der Praxis und stellen Lösungen für eine sichere Arbeitsumgebung vor. Nutzen Sie zudem die Möglichkeit zum fachlichen Austausch mit den Referierenden und Teilnehmenden und zum Netzwerken!
Weiterbildung
Diese Fachtagung ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 8 Unterrichtseinheiten. Sie erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeitende nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV, und umfasst wahrscheinlich analog zu den Vorjahren 6 Zeitstunden.

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  • Ort auf Anfrage
  • 946,05 €


64-896 - EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in der praktischen Anwendung Webinar zum CE-Beauftragten für Maschinen (TÜV) - Modul A

Fernlehrgang

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  • Schmalkalden
  • 12.800,00 €


Das berufsbegleitende Master-Studium richtet sich an Personen, die ihr Wissen im Bereich des Maschinenbaus erweitern, wichtige Management-Kompetenzen aufbauen und den akademischen Abschluss Master of Engineering (M.Eng.) erwerben möchten - ohne Unterbrechung der beruflichen Karriere und ohne Verzicht auf das regelmäßige Einommen.
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