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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Sie haben sich entschieden, in Ihrem Unternehmen ein Betriebliches Gesundheitsmanagement einzuführen. Oder Sie befinden sich noch im Entscheidungsprozess und brauchen kompakte Informationen zu allen rechtlichen Themen rund um das BGM?Unser Seminar vermittelt Ihnen durch Rechtsexperten praxisnahes Wissen zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement. Sie lernen die neuesten gesetzlichen Bestimmungen kennen und erfahren, was im Rahmen des BGM Pflicht- und Küranteile des Unternehmens sind.

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Bis zu 3.000 Gesetze, Normen und Richtlinien sind bei der Bewirtschaftung von Immobilien zu beachten. Sie erfahren, welche Betreiberpflichten besonders relevant sind, welche Schnittmengen mit Unternehmenspflichten aus dem Arbeitsschutz bestehen, und wie Pflichten im eigenen Unternehmen sowie auf externe Dienstleister:innen wirksam übertragen werden können. Sie erarbeiten sich aktuelles Praxiswissen und erhalten den notwendigen Werkzeugkasten für eine lösungsorientierte und rechtskonforme Umsetzung.

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Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, mindestens eine/n ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte/n zu benennen. Zwar müssen alle Beschäftigten im Betrieb im Arbeitsschutz mitwirken und sich entsprechend verhalten. Doch nur Sicherheitsbeauftragte haben das geforderte Fachwissen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere als Beschäftigte vor Ort sind sie in die Arbeitsabläufe integriert und können dadurch schnell und sicher tätig werden.


ACHTUNG: Nur Aufbaulehrgang ohne Grundausbildung!

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03-190 - Arbeitsschutzkoordinator im Anlagen- und Maschinenbau Spezielle Fachkunde und Kompetenzvermittlung zur sicheren Montage und Demontage nach Forderung der BetrSichV § 13 und dem ArbSchG § 8

  • 06.11.2024- 08.11.2024
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Wir versetzen Sie in die Lage, mit Kollegen mit psychischen Erkrankungen offen und professionell umzugehen und ihnen bei der Wiedereingliederung aktiv zu helfen! In diesem Seminar erhalten Sie nicht nur einen Überblick über psychische Krankheitsbilder, sondern auch über Auswirkungen und Herausforderungen für die betroffenen Kollegen. Wir geben Ihnen umfangreiche Tipps und detaillierte Handlungsanleitungen zum besonderen Umgang mit psychischen Erkrankungen im bEM-Prozess. Dabei berücksichtigen wir neueste arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, z. B. zum Vier-Phasen-Modell der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Webinar

  • 11.02.2025
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Die inzwischen seit über fünfzig Jahren etablierte Technik der SF6-gasisolierten Schaltanlagen (GIS) kommt als raumsparende und zuverlässige Lösung für die Energieverteilung in den AC-Netzen von 72,5 kV bis 1100 kV zum Einsatz. Erste Schritte für den Einsatz dieser Technik in der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HVDC) zeichnen sich bereits ab.

Der erfolgreiche Betrieb von gasisolierten Hochspannungs-Schaltanlagen kann nur sichergestellt werden, wenn die Besonderheiten dieser Technik bei der Planung, Herstellung, Prüfung und Betriebsführung beachtet werden. Das Seminar erläutert eingehend die mit dieser Technik verbundenen Aspekte zu den grundlegenden physikalischen Eigenschaften der SF6-Technik, den Einsatzmöglichkeiten und den Betriebserfahrungen. Vorgestellt werden die über alle Spannungsebenen weltweit eingesetzten Designvarianten der Schaltanlagen und Einzelkomponenten. Die aktuellen ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkte ergeben dabei Aspekte für die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten. Maßnahmen zur Erreichung der hohen Zuverlässigkeit werden erläutert und durch internationale Zuverlässigkeitsdaten belegt.

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach§ 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.

Dieses Seminar richtet sich...

  • 02.09.2024- 04.09.2024
  • Saarbrücken
  • 1.303,05 €
5 weitere Termine

04-887 - SIMATIC SPS - Einführung Einführung in die Automatisierungssysteme S7-300/400 und S7-1200/1500 - Automatisierungstechniker (TÜV) - Modul A

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage



1. Rechtsgrundlagen
>§ 22 Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch (SGB VII)
> § 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
> § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
> § 20 Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention (BGV A1)
> Anlage 2, BGV A1
>DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
2. Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten – aber wie?

3. Warum Sicherheitsbeauftragter?

4. Beraten, vermitteln, gestalten

5. Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)

6. Ziele und Aufgabenbereiche des SiBe

7. Checklisten und Formulare für die tägliche Arbeit des SiBe

8. Die einzelnen Aufgabengebiete

9. Kompetenzen und Fähigkeiten des SiBe

10. Arbeitsfelder

11. Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis

  • 22.08.2024
  • Bonn
  • 327,25 €
1 weiterer Termin

Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind Führungskräfte für die ihnen unterstellten Beschäftigten zuständig und verantwortlich. Damit sind sie verpflichtet die für ihren Zuständigkeitsbereich erforderlichen Maßnahmen nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu treffen.

Das Seminar vermittelt die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur Verantwortung im Arbeitsschutz und die wichtigsten Pflichten aus den grundlegenden Unfallverhütungsvorschriften. Führungskräfte werden darüber informiert, wie sie die ihnen übertragene Verantwortung organisieren, wie Haftungsrisiken minimiert und mögliche strafrechtliche Folgen durch organisatorische und technische Maßnahmen vermieden werden können.
Im Erfahrungsaustausch mit der referierenden Person erhalten die Teilnehmenden weitere Anregungen und Umsetzungshilfen für den betrieblichen Alltag.

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der Schulungstag beginnt um ca. 08:00 Uhr und endet gegen 12:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit einem Punkt im Bereich Arbeitsschutz bewertet.

Am Nachmittag findet das Seminar „Umweltschutz für Führungskräfte“ statt, das zusätzlich gebucht werden kann. Bei gleichzeitiger Buchung von beiden Seminaren „Umweltschutz für Führungskräfte“ und „Arbeitssicherheit für Führungskräfte“ gilt ein Sonderpreis von 490.– Euro zzgl. MwSt exkl. Printunterlagen.
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