Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.443 Schulungen (mit 10.494 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Arbeitsschutz und Brandschutz – (k)ein ewiger Widerspruch?
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In welche Richtung muss die Notausgangstür aufschlagen? – Darauf kann man, abhängig von welcher gesetzlichen Grundlage der Sachverhalt betrachtet wird, unterschiedliche Antworten erhalten. Eine Antwort wird spätestens vom Brandschutzplaner erwartet. Aber ist er der richtige Ansprechpartner?
Brandschutz und Arbeitsschutz – geht das zusammen? „Nein!“ meint man, denkt man an die häufigen Abgrenzungsschwierigkeiten und Konflikte. Denn unterschiedliche Rechtsformen geben teilweise konträre brandschutztechnische Vorgaben, die zu berücksichtigen sind, wenn das Gebäude als Arbeitsstätte genutzt werden soll.
Das Seminar behandelt das konfliktträchtige Verhältnis von Bauordnungs- und Arbeitsschutzrecht und zeigt an Beispielen auf, wie sich das Konkurrenzverhältnis der Vorschriften in praxistaugliche Lösungen überführen lässt.
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Zertifizierter Veranstaltungsleiter nach MVStättVO § 38
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Arbeitssicherheit für Führungskräfte
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unterstellten Beschäftigten zuständig und verantwortlich.
Damit sind sie verpflichtet, die für ihren Zuständigkeitsbereich
erforderlichen Maßnahmen nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften
zu treffen. Das Seminar vermittelt die wesentlichen
gesetzlichen Regelungen zur Verantwortung im Arbeitsschutz
und die wichtigsten Pflichten aus den grundlegenden Unfallverhütungsvorschriften.
Führungskräfte werden darüber
informiert, wie sie die ihnen übertragene Verantwortung
organisieren, wie Haftungsrisiken minimiert und mögliche
strafrechtliche Folgen durch organisatorische und technische
Maßnahmen vermieden werden können. Im Erfahrungsaustausch
mit der referierenden Person erhalten die Teilnehmenden
weitere Anregungen und Umsetzungshilfen für den
betrieblichen Alltag.
22. Fachtagung Arbeitssicherheit / Umweltschutz
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Update im Abfallrecht - Umsetzung der Neuerungen in die betriebliche Praxis
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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Thementag - Arbeitsschutz vs. Nachhaltigkeit
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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen R 6.1 und R 6.2
- 25.11.2024
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Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV vormals § 18a RöV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.
Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.
Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Fachkundige der Fachkundegruppen R 6.1 und R 6.2
Fortbildung für betrieblich verantwortliche Personen nach § 62 AwSV
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