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Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.475 Schulungen (mit 7.703 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Lithium-Batterien: Herausforderung für den Brand- und Arbeitsschutz
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Diese Fachtagung ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 8 Unterrichtseinheiten. Sie erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 6 Zeitstunden.
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Risikobeurteilung für Maschinen und Anlagen
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Das Erstellen einer Risikobeurteilung wird in allen Produktsicherheitsrichtlinien gefordert. Um Risiken zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu beschreiben, wird vom Gesetzgeber eine umfangreiche Fachkunde vorausgesetzt.
Am Beispiel der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) wird die praktische Umsetzung einer Risikobeurteilung aufgezeigt. Der Umgang mit Normen, deren Inhalte und Anwendung werden im Seminar beispielhaft erklärt. Darüber hinaus werden die Schnittstellen zu anderen Dokumenten im Konformitätsbewertungsverfahren aufgearbeitet.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Hersteller, Konstrukteure, Steuerungstechniker, Instandhalter, Technische Redakteure, CE-Dokumentationsbevollmächtigte, Einkäufer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
![TAE – Technische Akademie Esslingen TAE – Technische Akademie Esslingen](/anbieterlogos/TAE_77345.jpg)
Webinar
Arbeitssicherheit für Quereinsteiger - Grundlagenseminar
- 23.10.2024
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Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick über die Bedeutung und Umsetzung von Arbeitsschutzregelungen, Gefährdungsbeurteilungen, Risikobewertung, Schutzmaßnahmen und die Handhabung von Betriebsanweisungen.
Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung
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Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!
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Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz bewertet.
![concada GmbH concada GmbH](/anbieterlogos/_403742.jpg)
Webinar
Arbeitsschutzgrundlagen für Geschäftsführung und Führungskräfte - Seminar, Dauer 1 Tag
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Strahlenschutzkurs Technik und Forschung R 1.2, R 1.3, R 2.2 und R 5.2
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Kurs zum Erwerb der Fachkunde nach Röntgenverordnung (jetzt StrlSchG und StrlSchV) in Technik und Forschung für die Fachkundegruppe R 5.2 (Module RG + Z2) inkl. Prüfung und Praktikum.
Da das Modul Z2 das Modul Z1 beinhaltet sind auch die Anforderungen zum Erwerb der Fachkundegruppe R2.2 erfüllt.
Mit den Modulen RG und Z2 schaffen Sie die Grundlage für die Erteilung der Fachkunde nach R 5.2 für die Prüfung, Wartung, Erprobung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen (Tätigkeit Vor-Ort).
HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 4 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Servicetechniker im Rahmen § 26 StrlSchG (ehemals § 6 RöV)
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- 03.09.2024- 04.09.2024
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![Akademie Herkert - Das Bildungshaus der Forum Verlag Herkert GmbH Akademie Herkert - Das Bildungshaus der Forum Verlag Herkert GmbH](/anbieterlogos/_404464.png)
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Arbeitsschutz - Rechtssichere Organisation in Unternehmen
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![TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG](/anbieterlogos/TUEV-NORD-Akademie_113024.png)
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![TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH](/anbieterlogos/_404137.png)