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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.413 Schulungen (mit 10.316 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 08.05.2025
  • Ostfildern
  • 480,00 €


Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV vormals § 18a RöV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.

Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.

Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.

Fachkundige der Fachkundegruppen R 6.1 und R 6.2 

  • 17.11.2025
  • Ostfildern
  • 480,00 €


Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV vormals § 18a RöV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.

Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.

Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.

Fachkundige der Fachkundegruppen R 6.1 und R 6.2 

  • 20.03.2025
  • Augsburg
  • 470,00 €
1 weiterer Termin

Das Seminar qualifiziert die Teilnehmer zur Befähigten Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste.

  • 08.05.2025
  • Ostfildern
  • 380,00 €
1 weiterer Termin

Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV vormals § 18a RöV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.

Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.

Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.

5-Jahres Aktualisierung nach Strahlenschutzverordnung

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.

Fachkundige der Fachkundegruppen R 3 und R 

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 2.844,10 €


03-390 e - Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Staatlich anerkannter Lehrgang im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes - Ausbildungsstufe III - Präsenzphase 5

Webinar

  • 19.02.2025
  • online
  • 327,25 €
1 weiterer Termin

Dieses Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde als Fachkraft für Arbeitssicherheit.

  • 31.12.2024
  • Hamburg
  • 29,75 €


Risiken verstehen und Maßnahmen in den Arbeitsalltag integrieren

  • 08.05.2025
  • Ostfildern
  • 440,00 €


Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV vormals§ 18a RöV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre. 

Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.

5-Jahres Aktualisierung nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung  

HINWEIS 
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit. 

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach§ 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

Fachkundige Mitarbeiter und Strahlenschutzbeauftragte, die Ihre Fachkunde aktualisieren möchten.

  • 24.03.2025- 27.03.2025
  • Hagenbüchach
  • 3.436,72 €
12 weitere Termine

Sicherheitsstandards bei Arbeiten an Antennenträgern müssen
jederzeit rechtssicher erfüllt werden. Dieses Seminar vermittelt
die Kenntnisse, die zur Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften notwendig sind. Die erfolgreiche Teilnahme
berechtigt zum Besteigen von Antennenträgern und hochgelegenen
Arbeitsplätzen. Damit erfüllen die Teilnehmenden die
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und werden Sachkundige
für persönliche Schutzausrüstungen. Ziel der Veranstaltung:
Erlangen von Kompetenzen zum sicheren Arbeiten an
Antennenträgern.
Methoden zur Rettung Verunglückter werden vermittelt, so
dass die Teilnehmenden nach dem Besuch des Seminars in der
Lage sind, Rettungsmaßnahmen selbst durchzuführen. Sie
erhalten wichtige Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung,
zum Gebrauch der Sicherheitseinrichtungen und zu
allen wesentlichen Punkten aus dem Regelwerk Arbeitsschutz.
Es erfolgt die Ausbildung zu Sachkundigen für persönliche
Schutzausrüstung im Bereich der höhengefährdeten
Arbeitsplätze.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 684,25 €


55-809 TT3 - Thementag - Organisation Arbeitsschutz mehrere Termine zur Auswahl
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