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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.480 Schulungen (mit 7.701 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

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  • Hattingen
  • 1.838,55 €
3 weitere Termine

05-636 - Erwerb der Fach- / Sachkunde für befähigte Personen (Kesselwärter) nach §§ 10 (2) und 12 (3) BetrSichV - Modul 1 Grundlagenkurs Theorie

  • 11.09.2024- 12.09.2024
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  • 1.005,55 €
15 weitere Termine

04-805 - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - DIN EN 60204-1 (VDE 0113) Fachkraft für Maschinensicherheit (TÜV) - Modul B

  • 25.09.2024- 26.09.2024
  • Ostfildern
  • 1.170,00 €


  • Information zu neuen gesetzlichen Forderungen, den TRBS und zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
  • Übersicht zu DIN VDE 0100 bis 0898
  • Erläuterung der Forderungen, Bemessung und Auslegung von Schutzmaßnahmen in Starkstromanlagen und bei elektrischen Geräten, sowie Beherrschen der Messpraxis zu den dort geforderten Prüfungen

Aus- und Weiterbildung zur "zur Prüfung befähigten Person" für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BetrSichV.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz § 12, der neuen Betriebssicherheitsverordnung 2015-06 und der DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) §§ 4 und 7 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer sachbezogen zu unterweisen.

Für den Bereich der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel wird diese Forderung durch die Seminarteilnahme erfüllt. Der ausführliche Praxisteil bildet einen Schwerpunkt des Seminars. Die Teilnehmer messen mit verschiedenen Messgeräten im Praktikum.

Methodik
Vortrag, Diskussion, Übungen, Messpraktika in kleinen Gruppen (2 bis max. 3 Teilnehmer pro Gruppe).

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

Das Seminar richtet sich an Fachingenieure, Elektroplaner, Techniker, Meister und Gesellen, die für den sicher...

E-Learning

  • Beginn jederzeit möglich
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  • 166,60 €


Das seit dem 01.07.2017 geltende Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung führte zu einer erheblichen Ausweitung der Einziehung von Taterträgen. Die aktuellen Entwicklungen und Auswirkungen werden anhand praxisrelevanter Fälle erarbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt immer darauf, mögliche Angriffspunkte und Strategien für die Verteidigung aufzuzeigen. Nach dem Vortrag verstehen Sie die Systematik des Rechts der Vermögensabschöpfung und sind in der Lage, Ihre Mandanten/-innen gegen vorläufige Sicherungsmaßnahmen und Einziehungsentscheidungen sachgerecht zu verteidigen.

  • 05.11.2024
  • Hamburg
  • 940,10 €


Aktuelle Anforderungen - Umsetzung im Unternehmen

Webinar

  • 25.09.2024
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  • 249,90 €


Alkohol am Arbeitsplatz ist ein heikles Thema. Was ist noch erlaubt, was ist schon zu viel? Und vor allem: Was sagt das Arbeitsrecht? In diesem Seminar werden Sie für das Thema "Alkohol am Arbeitsplatz" sensibilisiert und lernen souverän und rechtskonform damit umzugehen.

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  • Ort auf Anfrage
  • 493,85 €


03-09 - Arbeitsstättenrecht in der Praxis Praktische Anwendung und Neuerungen aus dem Arbeitsstättenrecht (ASR / ArbStättV)

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
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64-120 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen Webinar zur praxisnahen Umsetzung der BetrSichV und des nachgeordneten Regelwerks

  • 11.09.2024- 12.09.2024
  • Lüneburg
  • 1.213,80 €


Der Lehrgang umfasst 16 Lerneinheiten nach vfdb 12-09/01 (2021.12) und ist somit als Fortbildungslehrgang anerkannt.

Brandschutzbeauftragte tragen als ausgebildete Person eine hohe Verantwortung für die Sicherheit im Betriebsalltag. Nur mit aktuellem Fachwissen kann er potenzielle Brandgefahren erkennen und eliminieren.

Dieser Lehrgang informiert über relevante Neuerungen. Hierbei werden insbesondere aktuelle Entwicklungen im Fachrecht, beim baulichen und anlagentechnischen Brandschutz sowie neue Erkenntnisse im organisatorischen Brandschutz vorgestellt.

Neukundenrabatt von 10% für die erste Anmeldung
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Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt um ca. 8:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 16:30 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und drei Punkten im Bereich Brandschutz bewertet.

  • 15.10.2024- 16.10.2024
  • Berlin
  • 1.213,80 €


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