Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.480 Schulungen (mit 7.701 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Brandschutzbeauftragte tragen als ausgebildete Person eine hohe Verantwortung für die Sicherheit im Betriebsalltag. Nur mit aktuellem Fachwissen kann er potenzielle Brandgefahren erkennen und eliminieren.
Dieser Lehrgang informiert über relevante Neuerungen. Hierbei werden insbesondere aktuelle Entwicklungen im Fachrecht, beim baulichen und anlagentechnischen Brandschutz sowie neue Erkenntnisse im organisatorischen Brandschutz vorgestellt.
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Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt um ca. 8:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 16:30 Uhr.
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und drei Punkten im Bereich Brandschutz bewertet.
E-Learning
Lärm im Büro – Psychische Belastung und ein Gesundheitsrisiko – Exklusiv-Termin
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Fachkundig unterwiesene Person Elektromobilität nach DGUV 209-093 Stufe 2S
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Die automobile Zukunft kommt mit atemberaubender Geschwindigkeit auf uns zu. Das automobile Verständnis wird dann grundsätzlich anders sein. Themen wie Digitalisierung sowie der extreme Umbruch in den Antriebsvarianten unserer Fahrzeuge hin zur E-Mobilität und dem damit verbundenen weiten Feld der Hochvolttechnik sind nur einige der Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Damit auch das Werkstatt- und Servicepersonal für diese Zukunft gewappnet ist, wird in diesem Seminar sowohl die aktuelle Technik als auch Schutzkonzepte und Methoden geübt, welche das sichere Arbeiten an Hochvoltsystemen gewährleisten.
Die Teilnehmer/-innen lernen die Gefahren des elektrischen Stroms kennen und kennen die Schutzkonzepte in Elektrofahrzeugen. Die Grundlagen der Elektrotechnik, angefangen vom Ohm´schen Gesetz über Reihen-/Parallelschaltung bis hin zu gemischten Schaltungen und der Potenzialrechnung werden vermittelt. Freischalten, Komponentenwechsel, Messen des Potenzialausgleichs und des Isolationswiderstandes wird geübt. Am Ende des Seminars gilt es eine schriftliche als auch praktische Prüfung zu bestehen, damit das Zertifikat ausgestellt werden kann.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.
Mitarbeiter/-innen von Autohäusern, Werk...
- 22.10.2024- 23.10.2024
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Electrostatic Discharge (ESD) stellt eine große Gefahr für elektronische Bauelemente und Baugruppen (ESDS) dar. Die Reduzierung der Abmessungen führt zum Anstieg der Empfindlichkeit gegenüber elektrostatischen Auf- und Entladevorgängen.
Bei der Fertigung elektronischer Baugruppen sind ESD Kontrollmaßnahmen unbedingt anzuwenden. Der Mensch ist die Hauptursache für elektrostatische Aufladungen. Aber immer mehr kommen Roboter und automatische Fertigungen als Ladungsquellen in Betracht. Gerade hier entstehen sehr schnelle und sehr hohe elektrostatische Auf- und Entladungen.
Das Seminar bildet die Basis für das Verständnis der geforderten ESD-Kontrollmaßnahmen nach der DIN EN 61340-5-1 (2017/2024) und DIN IEC/TR 61340-5-2 (2019) sowie ANSI/ESD S20.20-2021. Ein weiterer Schwerpunkt sind Messverfahren (vgl. IEC/TS 61340-5-4) zur Überprüfung der ESD-Kontrollmaßnahmen. Die Aufgaben eines ESD-Koordinators und der Inhalt des ESD-Kontrollprogramms, das jede Firma vorweisen muss, werden vorgestellt. Für die Optimierung der ESD-Maßnahmen ist eine Analyse der vorhandenen ESD-Ausrüstungen unbedingt erforderlich.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.
Mitarbeiter der Bereiche, die mit ESDS umgehen; SMT-Fertigung, Gerätefertiger; Herstelle...
Software Requirements Engineering
- 04.11.2024- 06.11.2024
- Ostfildern
- 1.520,00 €
Die Anforderungen bilden die Grundlage für die weiteren Entwicklungsschritte, die Planung des Projektes sowie die Prüfung von Arbeitsergebnissen. Rund ein Drittel der Fehler in Softwaresystemen kann auf die Spezifikation der Anforderungen zurückgeführt werden.
Nach dem Besuch des Seminars sind Sie in der Lage, Anforderungen an IT-Systeme zu spezifizieren. Sie wissen, was eine Anforderungsspezifikation beinhalten und welche Qualitätskriterien sie erfüllen muss. Sie kennen die Möglichkeiten und Grenzen von Modellierungsmethoden sowie die Techniken zur Prüfung von Anforderungen. Im Seminar werden alle Inhalte des Lehrplans für IREB Certified Professional for Requirements Engineering FL vermittelt. Vortrag mit Diskussionen. Geübt wird die Spezifikation von Anforderungen an einem Fallbeispiel.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.
HINWEIS
Mitglieder des Bundesverbands Medizinischer Informatiker (BVMI) erhalten 10 % Rabatt.
Dieses Seminar richtet sich an Personen, die IT-Systeme spezifizieren, umsetzen oder beauftragen, also Berater, Softwareingenieure, Programmierer, Anwender, Beschaffer, Produkt-Manager und Projektleiter. Erfahrung in Software-Projekten ist vorteilhaft.
Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) - Präsenzseminar
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
1. Rechtsgrundlagen
>§ 22 Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch (SGB VII)
> § 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
> § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
> § 20 Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention (BGV A1)
> Anlage 2, BGV A1
>DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
2. Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten – aber wie?
3. Warum Sicherheitsbeauftragter?
4. Beraten, vermitteln, gestalten
5. Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)
6. Ziele und Aufgabenbereiche des SiBe
7. Checklisten und Formulare für die tägliche Arbeit des SiBe
8. Die einzelnen Aufgabengebiete
9. Kompetenzen und Fähigkeiten des SiBe
10. Arbeitsfelder
11. Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis
Informationen zu den Seminarorten finden Sie hier.
E-Learning
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Pflege einer Vorsorgekartei – Einzelplatz
- 06.11.2024
- online
- 49,00 €
Souveräne Kommunikation im Arbeitsschutz für Sifas
- 05.11.2024- 25.11.2024
- Bonn
- 737,80 €
Kommunikationsmodelle und üben dies an arbeitsschutzrelevanten
Praxisbeispielen.
Sie erfahren, wie sie ein Gespräch professionell und zielorientiert vorbereiten und durchführen können. Mit überzeugenden Argumenten lernen sie, ihre Gesprächspartner/innen für Arbeitsschutzmaßnahmen zu gewinnen. Dabei wird auch der Umgang mit Einwänden und Gegenargumenten in schwierigen Gesprächssituationen geübt.
Am ersten Veranstaltungstag, der online stattfindet, werden die Grundlagen der Gesprächsführung vorgestellt und die Rolle der Sifa im Unternehmen besprochen. Die Teilnehmenden können aus ihrer Erfahrungen Situationen einbringen, in denen
es wichtig ist, mit den richtigen Kommunikationstools Personen von Änderungen und neuen Prozessen überzeugen zu können. Die Gruppe legt gemeinsam fest, welcher inhaltliche Schwerpunkt am zweiten Seminartag behandelt werden und worauf der Fokus in den praktischen Übungen gelegt werden soll.
Am zweiten Veranstaltungstag, der zeitlich versetzt zu Tag 1 in Präsenz stattfindet, trainieren die Teilnehmenden anhand praktischer Übungen, arbeitsschutzrelevante Themen im Sifa-Alltag überzeugend darzustellen und zu kommunizieren.
Inhouse-Schulung
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