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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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03-160 - Verkehrssicherungspflichten beim Gebäudemanagement Wirtschaftliche / rechtliche Organisation der Aufgaben und Pflichten

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Dieses Kompaktseminar stellt die Grundlagen anhand praktischer Beispiele aus den relevanten Sachgebieten dar. Es werden die aktuellen Vorschriften und Regeln beim Umgang mit gefährlichen Abfällen vorgestellt.

Beim Umgang mit gefährlichen Abfällen sind nicht nur die Abfallbeauftragten gefragt. Für den sachgerechten Umgang sind Kenntnisse aus dem gesamten Gebiet des Umwelt- und Arbeitsschutzes notwendig.

Es wird intensiv auf die folgenden Probleme eingegangen:
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Inhouse-Schulung
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Lehrgangszeiten:
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 09:00 Uhr und endet gegen 17:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit einem Punkt im Bereich Arbeitsschutz, zwei Punkten im Bereich Brandschutz und zwei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

  • Termin auf Anfrage
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03-198 - Anschlagen von Lasten - Fachkunde zum sicheren Einsatz von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln Anschläger nach DGUV Information 209-013

  • 21.08.2024
  • Bad Zwischenahn
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3 weitere Termine

Sachkundevermittlung nach der DGUV Information 205-001

  • Termin auf Anfrage
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05-858 - Sicheres Instandsetzen nach Vorgaben der BetrSichV und den mitgeltenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Erläuterung sowie Tipps für die Umsetzung in der Praxis

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  • 29.07.2024
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16 weitere Termine

64-02 - Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte nach ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100 Webinar einschl. AuS ohne besondere Maßnahmen

  • 18.11.2024
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  • 583,10 €
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Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5

  • 19.09.2024
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  • 124,95 €
6 weitere Termine

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

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  • Termin auf Anfrage
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Ob Vorgesetzte, Beschäftigte oder Personalvertretung – Sie sollten bezüglich Ihrer Verantwortung und Fürsorgepflicht im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge informiert sein.Alles was Sie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wissen müssen: Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es, wie laufen diese ab, was gilt es bei Organisation und Dokumentation zu beachten?

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  • 10.10.2024
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  • 340,00 €
1 weiterer Termin

In diesem Seminar liegt der Fokus auf der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) gemäß den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Die rechtlichen Grundlagen gemäß §5 ArbSchG, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden ausführlich behandelt und praxisnah vermittelt.
Die Teilnehmer werden auf die Erstellung einer GBU vorbereitet, dabei wird die Festlegung des Rahmens und der Zuständigkeiten im Unternehmen erörtert. Es werden auch die ersten Schritte zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung besprochen, inklusive Methoden und Werkzeugen zur Erfassung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Die Teilnehmer werden aktiv an Übungen dazu arbeiten und gemeinsam eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die Anwendung von Checklisten und Vorlagen wird ebenfalls behandelt, um den Teilnehmern konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben.

Durch die Vorstellung von Praxisbeispielen aus verschiedenen Branchen erhalten die Teilnehmer einen Einblick in die Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung in der Realität. Es besteht zudem die Möglichkeit zur Diskussion und zum Austausch über bewährte Praktiken und Lösungsansätze. Das Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, eigenständig eine Gefährdungsbeurteilung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen und umzusetzen.
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