![Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de](/lpImages/sw_29585.jpg)
Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.480 Schulungen (mit 7.700 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
- 15.08.2024
- Bremen
- 737,80 €
![TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG](/anbieterlogos/TUEV-NORD-Akademie_113024.png)
- 26.08.2024
- Hattingen
- 339,15 €
![TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH](/anbieterlogos/_404137.png)
EHS Manager - Environment, Health & Safety (TÜV)
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
![TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH](/anbieterlogos/_404137.png)
Sicheres Arbeiten mit Fremdfirmen
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
![TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH](/anbieterlogos/_404137.png)
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 166,60 €
![TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH](/anbieterlogos/_404137.png)
- 16.09.2024- 17.09.2024
- Offenbach am Main
- 590,00 €
![Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz](/anbieterlogos/UI-Offenbach_47601.png)
Webinar
SAP Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten/Veranstaltungsleiter (ZUP)
- 25.11.2024- 27.11.2024
- online
- 1.870,00 €
![Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz](/anbieterlogos/UI-Offenbach_47601.png)
Brandschutz in Versammlungsstätten
- 10.09.2024- 11.09.2024
- Köln
- 1.291,15 €
Ziel dieses Lehrgangs ist, die Pflichten- und Verantwortungsbereiche anhand der wesentlichen Rechtsgrundlagen für Versammlungsstätten aufzuzeigen. Die Teilnehmenden lernen mögliche Gefahren, z. B. durch mobile Veranstaltungstechnik, Höhenarbeitsplätze, Pyrotechnik oder Publikumsströme, richtig einzuschätzen und ihre Risiken vorzubeugen. Sie erhalten außerdem praktische Hinweise für die Erstellung individueller Sicherheitskonzepte.
20 Unterrichtseinheiten bzw. 15 Zeitstunden gemäß IDD
![VdS Schadenverhütung GmbH -- VdS-Bildungszentrum VdS Schadenverhütung GmbH -- VdS-Bildungszentrum](/anbieterlogos/_403876.jpg)
- 12.08.2024- 15.08.2024
- Boppard
- 3.304,63 €
Die erfolgreiche Teilnahme berechtigt zum Besteigen von Antennenträgern und hochgelegenen Arbeitsplätzen.
Ziel der Veranstaltung:
Erlangen von Kompetenzen zum sicheren Arbeiten an Antennenträgern. Methoden zur Rettung verunglückter Personen werden vermittelt, sodass die Teilnehmenden nach dem Besuch des Seminars in der Lage sind, Rettungsmaßnahmen selbst durchzuführen. Sie erhalten wichtige Informationen über die persönliche Schutzausrüstung, zum Gebrauch der Sicherheitseinrichtungen und zu allen wesentlichen Punkten aus dem Regelwerk Arbeitsschutz.
Lehrgangzeiten:
Der erste Schulungstag beginnt um 11:00 Uhr, der letzte Tag endet um gegen 14:00 Uhr.
Folgende Ausrüstungsgegenstände sind mitzubringen:
Auffanggurte nach DIN EN 361(Rücken-, Brust- und Steigschutzöse) und DIN EN 358 (seitl. Halteösen)
Sicherungsseil 1,5m mit Reibfalldämpfer und Rohrhaken EN 354/355 (Seil12mm Kernmantel)
Halteseil nach DIN EN 358 (mit Seilkürzer und Einhandkarabiner)
Sicherungsseil 5m verstellbar mit Reibfalldämpfer und Rohrhaken. Geeignet für den horizontalen Einsatz
2 Bandschlingen, 1 m, als Anschlagmittel nach EN 354/795
Helm nach DIN EN 397 mit Kinn-Nackenriemen
Handschuhe z.B.: Schutzhandschuh mit langer Stulpe zum Schutz des Handgelenkes
Wetterschutzoverall (ohne Taschen im Verlauf der Gurtbänder) alternativ gibt es für hohe Temperaturen einen Sommeroverall -Schutzschnürstiefel (S3 Kategorie 5, knöchelhoch mit Versteifungen für Arbeiten auf Antennenträgern)
Von Vorteil ist noch:
Unterziehkleidung Woolpower
Funktionsunterwäsche pro-function
Während des Seminars werden Getränke und ein Imbiss zur Verfügung gestellt. Weitere Details stimmen Sie am ersten Seminartag vor Ort mit den Referent*innen ab.
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit vier Punkten im Bereich Arbeitsschutz bewertet.
![concada GmbH concada GmbH](/anbieterlogos/_403742.jpg)
Arbeit und psychische Gesundheit: Belastungen verstehen, bewerten und wirksam vorbeugen
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Psychische Belastungen kommen den Unternehmen und der Volkswirtschaft teuer zu stehen: Die Kosten krankheitsbedingter Fehlzeiten liegen im zweistelligen Milliardenbereich. Darüber hinaus sind mehr als zwei von fünf Frühberentungen durch psychische Störungen bedingt. Mit dem neuen Arbeitsschutzgesetz hat der Gesetzgeber auf die wachsende Bedeutung psychischer Erkrankungen in der Arbeitswelt reagiert: Seit 2013 sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, „die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“ Somit müssen auch psychische Belastungen regelmäßig bewertet und Maßnahmen zu ihrer Vorbeugung dokumentiert werden. Die gesetzlichen Unfallversicherungen sind beauftragt zu kontrollieren, ob die Unternehmen dieser Verpflichtung zur „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBpsych)“ nachkommen.
Wie lassen sich psychische Belastungen in Unternehmen auf fundierter Grundlage erfassen und aus den Ergebnissen einer Gefährdungsbeurteilung die richtigen Maßnahmen ableiten?
Dieses Seminar vermittelt Beschäftigten, die sich mit dieser Thematik befassen wollen oder müssen, aber selbst keine Arbeits- und Gesundheitsexpert/-innen sind (z.B. Mitarbeiter/-innen aus Personalabteilungen, Führungskräfte oder Sicherheitsbeauftragte) in fünf Modulen das nötige Handwerkszeug.
![Hochschule der Wirtschaft für Management gGmbH Hochschule der Wirtschaft für Management gGmbH](/anbieterlogos/HdWM_402634.jpg)