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Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.479 Schulungen (mit 7.671 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Erhalt der Fachkunde für die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
- 24.09.2024
- Münster
- 827,05 €
1-Tag Intensiv-Seminar
Auffrischung notwendiger Kenntnisse in Organisation und Fachkunde
Erhalt der Fachkunde für die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
Als verantwortliche Elektrofachkraft müssen Sie verschiedenste Aspekte beachten, wenn Sie eine möglichst rechtssichere Betriebsorganisation anstreben: Wie können Mitarbeiter zur korrekten Ausführung ihrer Aufgaben angehalten werden? Was müssen Sie bei der Übertragung von Pflichten beachten und wie kann dies rechtssicher erfolgen? All diese Fragen werden in diesem Seminar beantwortet.
Ein erfahrener Trainer vermittelt Ihnen im Seminar die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich der notwendigen Fach- und Führungsaufgaben. Diese werden von Zahlen, Daten und Fakten der Regelwerke untermauert. Sie erhalten einen Einblick in den beruflichen Alltag einer VEFK und sammeln somit wertvolle Impulse zu praktischen Lösungswegen und Umsetzungsmöglichkeiten.
![ASI Akademie für Sicherheit ASI Akademie für Sicherheit](/anbieterlogos/_404805.png)
Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV, §§ 4,5 AbfAEV und § 9 AbfBeauftrV
- 27.08.2024- 28.08.2024
- Wildau
- 737,80 €
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E-Learning
- 14.10.2024- 15.10.2024
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- 642,60 €
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. § 9 der 5. BImSchV regelt, dass Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sich regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortbilden müssen.
Durch die Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang halten Sie Ihre Fachkunde aufrecht, welche Sie für Ihre Tätigkeit als Immissionsschutz- und/ oder Störfallbeauftragter benötigen.
![kenic GmbH kenic GmbH](/anbieterlogos/kenic_403076.png)
Verantwortliche Person (VTFK) zur Erfüllung der Unternehmerpflichten nach § 13 ArbSchG - Modul 2
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 297,50 €
![TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH](/anbieterlogos/_404137.png)
- 03.09.2024
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- 493,85 €
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Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
- 24.09.2024- 26.09.2024
- Dortmund
- 1.475,60 €
In §64 des WHG ist festgelegt, dass Gewässerbenutzende, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, unverzüglich einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) bestellen müssen.
Die Hauptaufgabe der Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz liegt in der Beratung der Betreibenden / Unternehmensführung bezüglicher aller betrieblicher Abläufe und Prozesse in Zusammenhang mit dem Gewässerschutz. Sie sind zudem zuständig für die Überwachung und Einhaltung rechtlicher Vorschriften / Auflagen und die vorschriftsgemäße Kontrolle und Wartung der Anlagen. Dabei ist als primäres Ziel die Minimierung der durch den Betrieb verursachten Gewässerbelastungen im Blick zu behalten.
Dieser Grundlehrgang vermittelt die Kenntnisse zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an die angehenden Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des Kombinierten Grundlehrgangs zum Mehrfachbeauftragten Ihre Weiterbildung zu absolvieren. Sprechen Sie uns gerne an.
Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung
Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!
Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt um ca. 8:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 17:00 Uhr.
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.
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Brandschutztüren und Feststellanlagen
- 09.09.2024- 10.09.2024
- Leipzig
- 1.005,55 €
![TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH](/anbieterlogos/_404137.png)
Grundschulung im Umgang mit Diisocyanaten gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
![TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH](/anbieterlogos/_404137.png)
- 28.08.2024
- Sulzbach
- 493,85 €
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Grundlehrgang zum Gefahrstoffbeauftragten Modul 3: Lagerung von Gefahrstoffen (Praxisseminar)
- 05.09.2024
- Berlin
- 772,31 €
Im Rahmen dieses Veranstaltungsmoduls erhalten die Teilnehmenden einen Überblick, welche Gefahrstoffe in welchen Mengen und mit welcher Ausrüstung zusammen gelagert werden dürfen. Dabei wird insbesondere die TRGS 510 vorgestellt, die die Lagerung von (fast) allen Gefahrstoffen in Abhängigkeit der gefährlichen Eigenschaften regelt.
Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung
Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!
Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr und endet gegen ca. 17:00 Uhr.
Weitere Modul:
Modul 1: Grundlagen Gefahrstoffe
Modul 2: Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Modul 4: Praxisworkshop: Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe
Modul 5: Prüfung
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang jeweils mit einem Punkt in den Bereichen Brandschutz und Umweltschutz sowie mit zwei Punkten in dem Bereich Arbeitsschutz bewertet.
Bei Buchung von zwei Modulen pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 1.020,- Euro zzgl. MwSt.
Bei Buchung von drei Modulen pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 1.580,- Euro zzgl. MwSt.
Bei Buchung aller vier Module pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 2.100,- Euro zzgl. MwSt.
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