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Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.479 Schulungen (mit 7.671 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Webinar
Die verantwortliche Elektrofachkraft
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Alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, errichten, betreiben oder Instand halten, sind gut beraten, wenn sie eine verantwortliche Elektrofachkraft bzw. einen Anlagenbetreiber Elektrotechnik bestellen. In der betrieblichen Praxis vieler Unternehmen ist es nämlich häufig so, dass der Unternehmer bzw. die Führungskräfte selbst keine Elektrofachkräfte sind und deshalb die Fach- und Führungsverantwortung für den Elektrobereich nicht selbst übernehmen können.
Die Notwendigkeit, eine oder mehrere verantwortliche Elektrofachkräfte bzw. Anlagenbetreiber Elektrotechnik zu beauftragen, um den elektrotechnischen Unternehmensbereich rechtssicher zu organisieren, wird im Seminar deutlich herausgearbeitet.
In Theorie und Praxis erfahren Sie "Bewährtes" und "wichtige Neuerungen" für verantwortliche Elektrofachkräfte und Anlagenbetreiber zu den Themen Organisation, Delegation und Pflichtenübertragung. Sie werden als Elektrofachkraft bzw. als verantwortliche Elektrofachkraft über den möglichen Umfang der Ihnen übertragbaren Aufgaben und der damit einhergehenden Kompetenzen und Verpflichtungen aufgeklärt
Methodik
Vortrag, Diskussion, ausführliche Praxisbeispiele, anschauliche Seminarunterlage (Buch VDE-Schriftenreihe 135, "Verantwortliche Elektrofachkraft und Anlagenbetreiber Elektrotechnik"; 2. Auflage)
Teilnahmebescheinigung
Zum Abschluss der Veranstaltung erhalten Sie eine qualifizierte...
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Die elektrotechnisch unterwiesene Person
- 07.10.2024- 08.10.2024
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Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften (Elektrogeselle, -meister, -techniker, -ingenieur) errichtet, geändert und Instand gehalten werden. So bestimmt es die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in § 3 (1). Daneben erlaubt diese Vorschrift auch Tätigkeiten an elektrischen Anlagen durch "Elektrotechnisch unterwiesene Personen" oder durch "Elektrofachkräfte mit begrenztem Aufgabengebiet".
Elektrotechnisch unterwiesene Personen sind Nichtelektriker, die mit einer theoretischen und praktischen Unterweisung Kenntnisse erhalten, um begrenzte Eingriffe an elektrischen Anlagen vornehmen zu dürfen.
Wie zum Beispiel:
– Reinigen elektrischer Anlagen beziehungsweise elektrischer Betriebsstätten und abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten
– Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile
– Feststellen der Spannungsfreiheit
– Betätigen von Stellgliedern, die für die Sicherheit oder Funktion einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels erforderlich sind, insbesondere auch dann, wenn diese Stellvorgänge "gelegentliches Handhaben" sind, also in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile (vgl. Durchführungsanweisungen zu § 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 4 DGUV V3) durchgeführt werden müssen
– Prüfen ortsveränderlicher, elektrischer Betriebsmittel mit geeignetem Prüfgerät unter Leit...
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Sicheres Arbeiten im Lagerbereich
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Elektrofachkraft - jährliche Sicherheitsunterweisung
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In diesem Kurs werden wir die Bedeutung regelmäßiger Weiterbildungen für Elektrofachkräfte untersuchen. Dabei geht es nicht nur um die gesetzlichen Anforderungen, sondern auch darum, wie diese regelmäßigen Aktualisierungen dazu beitragen können, Unfälle zu vermeiden, Arbeitsabläufe zu optimieren und das Fachwissen auf dem neuesten Stand zu halten.
Der Kurs zeigt auf, wie kontinuierliche Lernprozesse in der Elektrotechnik die Sicherheit und Effizienz am Arbeitsplatz fördern können.
Der Lehrgang erfolgt in Kooperation mit dem UFZ Niederstetten. Nähere Infos und Details dazu finden Sie hier: https://www.ufz-ev.de
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Zur Prüfung befähigte Person von Schultafeln gemäß DGUV Information 202 021
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- 351,05 €
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