Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.408 Schulungen (mit 10.281 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Fortbildungslehrgang Abfallbeauftragte | EfbV | AbfAEV
- 13.02.2025- 14.02.2025
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Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang
Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie Deponieverordnung (DepV) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.
Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV/AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben. Dieser Lehrgang deckt die §§ 53, 54 KrWG ab.
Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.
Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.
Befähigte Person für Instandhaltungsmaßnahmen nach § 10 BetrSichV
- 20.05.2025- 21.05.2025
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2-Tage Intensiv-Seminar
Auf einen Blick: Qualifizierung zur befähigten Person für sichere Instandhaltungsmaßnahmen mit Befähigungsnachweis
Befähigte Person für Instandhaltungsmaßnahmen nach § 10 BetrSichV
Angesichts der hohen Unfallzahlen in der Instandhaltung und den zahlreichen neuen Rechtsänderungen, die diesen Bereich betreffen, ist es wichtiger denn je, über fundiertes Fachwissen zu verfügen.
In unserem Seminar erhalten Sie die Befähigung, Ihre Instandhaltungsarbeiten sicher und weitgehend gefahrlos durchzuführen, um damit einen möglichst störungsfreien betrieblichen Produktionsprozess zu gewährleisten.
Sie bekommen alle relevanten Informationen kompakt und präzise zur Gewährleistung eines rechtssicheren Instandhaltungsprozesses und damit zur Sicherstellung eines möglichst störungsfreien Produktionsprozesses. Rechtliche Vorgaben, Fallstricke, Gefahrenschwerpunkte und praxisorientierte Lösungsansätze werden aufgezeigt. Informationen über relevante Neuerungen und Trends sowie der Erfahrungsaustausch mit unserem Experten über aktuelle betriebliche Problemstellungen runden die Schulung ab!
Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677
- 03.12.2024- 04.12.2024
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Arbeiten unter Spannung mit AuS-Pass
- 13.05.2025- 14.05.2025
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In der modernen Arbeitswelt der Elektrotechnik kommt es immer wieder vor, dass unter Spannung gearbeitet werden muss. Einerseits ergibt sich das aus der Arbeit selbst, zum Beispiel bei der Fehlersuche. Andererseits führt der Wunsch nach ständiger, unterbrechungsfreier Energieversorgung dazu, dass gearbeitet werden muss, ohne vorher freizuschalten. Dazu braucht man zwingende Gründe, speziell qualifiziertes Fachpersonal (fachlich und persönlich geeignet), eine sehr gründliche Arbeitsvorbereitung sowie spezielle Werkzeuge, Betriebsmittel und Schutzausrüstungsgegenstände.
Ziel des Lehrgangs ist der Schutz von Gesundheit und Leben beim Arbeiten unter Spannung (AuS). Dazu sind alle am AuS Beteiligten zu sensibilisieren bzw. zur Einhaltung der Forderungen des Arbeitsschutzes sowie zum sicheren und möglichst gefahrlosen Arbeiten unter Spannung zu bewegen.
Der Ablauf des Lehrgangs nach DGUV-Regel 103-011 sieht vor:
– theoretische Schulung
– theoretische Prüfung
– nach bestandener Prüfung praktische Schulung an realen Schaltgeräten, Schaltschränken oder sonstigen für die Praxis relevanten Betriebsmitteln.
Der Lehrgang bietet die erforderliche "Spezialausbildung in Theorie und Praxis" bis 1kV AC und schließt mit dem Erwerb des "AuS-Passes" ab.
HINWEIS
Bitte bringen Sie Ihre Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie ein Lichtbild für den AuS-Pass mit.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deut...
Webinar
Gefährdungsbeurteilung – Psychische Belastung am Arbeitsplatz - Online
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Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
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Mit diesem Zertifikatslehrgang werden Nicht-Elektrofachkräfte "befähigt", selbstständig wiederkehrende und festgelegte Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen durchzuführen. Unter festgelegte Tätigkeiten fallen zum Beispiel Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartungsarbeiten an elektrotechnischen Anlagen.
Zunehmend müssen Nicht-Elektrofachkräfte solche Arbeiten durchführen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde in der Durchführungsanweisung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) die Ausbildung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" definiert.
Auch die Handwerksordnung greift dieses Thema auf. Dort ist in § 5 zu lesen: "Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen".
Sie lernen den sicheren Umgang mit elektrischen Spannungen, Strömen und Anlagen, die für Laien lebensgefährlich sind. Deshalb ist eine Vermittlung der grundlegenden theoretischen Zusammenhänge (Strom, Spannung, Widerstand und Leistung) genauso wichtig, wie die Sensibilisierung für die Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms auf Lebewesen und Anlagen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die rechtlichen Grundlagen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen und die Aufgaben und Pflichten der EFKffT...
Betreiberverantwortung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- 25.03.2025- 26.03.2025
- Ostfildern
- 1.200,00 €
Die alleinige Verantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel obliegt nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zahlreichen Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten elektrotechnischen Regeln dem Unternehmer (Arbeitgeber, Betreiber). Im Zuge einer sogenannten Deregulierung wurden bisherige Aufgaben der Überwachungsorganisationen auf die Unternehmen selbst übertragen, – mit einschneidenden Wirkungen und Folgen.
Durch diese Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen haben sich auch Haftungsrisiken für Unternehmen und verantwortliche Personen verschärft. Die Verantwortlichen sind hiernach verpflichtet, die Sicherheit für den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Eigenverantwortung zu organisieren und umzusetzen.
Der Unternehmer (Betreiber, Arbeitgeber und andere gleichlautende Begriffe) hat immer die oberste Betreiberverantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gegenüber Beschäftigten, Dritten, Behörden und der Umwelt.
Die Veranstaltung zeigt detailliert auf, worauf die Verantwortlichen zu achten haben und wie weitreichend die gesetzlichen Vorschriften in die Elektro-Sicherheitsorganisation und die Arbeitsprozesse des Unternehmens eingreifen.
Bewertung und Gestaltung von Arbeitsmitteln sowie deren Gefährdungsbeurteilung in technischer, organisatorischer und personeller Hinsicht nehmen hierbei einen besonderen Stellenwert ...