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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.474 Schulungen (mit 7.661 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

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65-8115 - Update Umsetzung / Handhabung der Rechtsgrundlagen zur Erfüllung der Unternehmerpflichten nach § 13 ArbSchG Webinar zur Fortbildung und Auffrischung der Aufgaben, Pflichten und Verantwortung nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1

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  • 11.09.2024
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Fachseminar

Homeoffice – Mobiles Arbeiten – Workation

Rechtliche Aspekte des zeit- und ortsflexiblen Arbeitens

Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit 4.0 ist das zeit- und ortsflexible Arbeiten, das in den vergangenen Jahren rasant an Fahrt aufgenommen hat und (fast) unverzichtbar geworden ist. Doch welche rechtlichen Themen sind zu beachten, um die modernen Arbeitsbedingungen für Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen sicher zu gestalten und zu regeln?

Das Fachseminar gibt Ihnen einen Überblick über die arbeits- und datenschutzrechtlichen Aspekte, die Anforderungen aus Sicht der Informationssicherheit bzw. dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie angrenzende rechtliche Fragestellungen. Etablieren Sie im Anschluss das für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation am sinnvollsten funktionierende Arbeitsmodell, um ein attraktives, zukunftsfähiges Arbeitsumfeld zu schaffen.

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In diesem Seminar erfahren Sie, mit welchen typischen Veränderungen und Belastungen ältere Kollegen konfrontiert werden und welche Maßnahmen im Betrieb zu längerer Gesundheit und höherer Leistungsfähigkeit Ihrer Kollegen beitragen können.

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  • 22.01.2025- 24.01.2025
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Im Stromversorgungsnetz sind von der letzten Steckdose im Niederspannungsnetz über die Trafostation und das Mittelspannungsnetz bis zum Umspannwerk die verschiedensten Schutzorgane und Schutztechniken geplant bzw. installiert.

Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Zuständigkeiten in den einzelnen Bereichen kommt es häufig zu Überschneidungen oder fehlender Abdeckung beim Schutz.

Das Seminar stellt die grundlegenden Funktionen, charakteristischen Eckdaten, Feinheiten, Auslegungsdetails, Einschränkungen und Einsatzbereiche der jeweiligen Schutzorgane und Schutztechniken dar. Sie werden an vielen Beispielen für den Einsatz in der Praxis erläutert.

Wie bestehende Systeme untersucht und optimiert werden, wird an praktischen Beispielen aufgezeigt. Aufgrund der digitalen Arbeitsweise der Schutzgeräte liegen Netzdaten als digitale Informationen bereits vor und können mit der entsprechenden Leittechnik abgegriffen und weiter verarbeitet werden. Welche Möglichkeiten sich aus einem leittechnischen System eröffnen und wie ein solches System zukunftsorientiert aufgebaut sein kann, wird erläutert. Die Sicherheit sowie die Schwachpunkte eines leittechnischen Systems werden beleuchtet und Schutzmöglichkeiten für die IT-Sicherheit vorgestellt.

Anhand der Fragen der Teilnehmer werden unterschiedliche Vorgehensweisen und die verschiedenen Möglichkeiten diskutiert. Die Teilnehmer erarbeiten mit gegenseitigem Erfahrungsaustausch Konzepte und Lösungen, i...

  • 16.09.2024- 17.09.2024
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04-819 - Praxisseminar SOFTEMA Validierung von Anwendungssoftware mit SOFTEMA

  • 24.09.2024- 27.09.2024
  • Freiburg im Breisgau
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In diesem Workshop erhalten Sie einen praxisnahen Einstieg in das Erheben psychischer Belastungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung, um mögliche Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und schließlich zu vermeiden oder zu vermindern.

  • 30.10.2024
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Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.

Dort heißt es unter Punkt 5.4 Fortbildung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind  entsprechend einzuweisen.

Wir bieten Ihnen dieses Seminar zur Wahrnehmung dieser Fortbildungspflicht an. Es vermittelt Ihnen die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten, Verantwortlichkeiten und technische Neuerungen. Darüber hinaus dient es dem Erfahrungsaustausch unter den fachkundigen Personen bzw. Fachkräften zu aktuellen Themen aus der Praxis bei Errichtung und Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle.

Praxisnah und anhand von Fallbeispielen aus dem Betriebsalltag, werden der Umgang, die Klassifizierung und die Sortierung von schadstoffhaltigen Abfällen behandelt. Ebenso werden Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen, die aus der Missachtung gefahrgutrechtlicher und angrenzender Vorschriften (Arbeitssicherheit) resultieren können, besprochen.

Zur geforderten Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 1.005,55 €


66-28 - Brandschutztüren und Feststellanlagen Webinar über die wiederkehrende Überprüfungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Landesbauordnung (LBO)

  • 15.10.2024
  • Freising
  • 708,05 €
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1-Tag Intensiv-Seminar

Fachkunde zum Erhalt des AuS-Passes nach DGUV Regel 103-011 und DGUV Vorschrift 1

Jährliche Sicherheitsunterweisung für das Arbeiten unter Spannung (AuS)

Alle Beteiligten, die regelmäßig Arbeiten unter Spannung durchführen, müssen immer wieder unterwiesen und somit auf den aktuellen Stand der Technik sowie der normativen und rechtlichen Vorgaben hinsichtlich AuS gebracht werden. Es darf sich hierbei keine Routine einschleichen und das Gefahrenbewusstsein bei diesen Arbeiten muss dauerhaft vorhanden sein.

Ziel dieser Jahresunterweisung ist, auch bei sehr viel Routine und Praxiserfahrung, den Schutz von Gesundheit und Leben beim Arbeiten unter Spannung zu erhalten.

Webinar

  • 29.10.2024- 30.10.2024
  • online
  • 1.428,00 €
5 weitere Termine

Geldwäsche(präventions)beauftragter gemäß § 7 Abs. 1 und 4 GwG - Erwerb der Fach- und Sachkunde
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