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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.475 Schulungen (mit 7.698 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 06.11.2024- 07.11.2024
  • Offenbach am Main
  • 675,00 €


Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)

  • 12.11.2024- 15.11.2024
  • Köln
  • 2.707,25 €


Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ist ein schadenfreier und reibungsloser Ablauf des Betriebes. Eine wichtige Bedingung dafür ist der vorbeugende Brandschutz und damit selbstverständlich auch die Arbeit von Brandschutzbeauftragten. Um die Gefahren und Brandrisiken jederzeit identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, müssen sie sich kontinuierlich weiterbilden.
Dieser praxisnahe Lehrgang, der die Vorteile von E-Learning und Präsenzveranstaltung (Blended Learning) miteinander verbindet, versetzt Brandschutzbeauftragte und andere Verantwortliche in die Lage, ein Brandschutzmanagementsystem in ihrem Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen aufzubauen bzw. zu verbessern.
Die Teilnehmenden erlernen in einem Web Based Training vorab Grundlagen des Brandschutzmanagements. Mittels ausgewählter Brandschutzthemen wird im Präsenzlehrgang gezeigt, wie Brandschutzbeauftragte den betrieblichen Brandschutz bestmöglich managen – das heißt planen, organisieren und betreiben. Fallbeispiele und praxisnahe Übungen aus den Unternehmen der Teilnehmenden vertiefen und ergänzen die wesentlichen Aspekte für eine ganzheitliche Betrachtung der Brandsicherheit. Die Übungen und Fallbeispiele beziehen sich im Wesentlichen auf die Entwicklung von Prozessen im Brandschutz sowie die Definition von Zielen, Kennzahlen und deren Messbarkeit.
Außerdem wird demonstriert, wie sich Organisation, Prozesse und Entscheidungen im betrieblichen Brandschutz in bestehende Managementsysteme integrieren und damit effektiver und kostengünstiger gestalten lassen. Auf diese Weise können „Brandschutzmanager und -managerinnen als Bindeglied zwischen der Brandschutzarbeit vor Ort und der Unternehmensleitung agieren.
85 Unterrichtseinheiten bzw. 63,8 Zeitstunden gemäß IDD

  • 12.11.2024- 09.11.2026
  • Heilbronn
  • 5.700,00 €


Wollen Sie IT-Projekte zum Erfolg führen? Und dabei die Kundenwünsche und das Budget nicht aus dem Auge verlieren? Diese IHK-Qualifikation hilft Ihnen bei der Erreichung Ihrer Ziele im IT-Umfeld. Inklusive Ausbilderschein.

  • 14.11.2024
  • Offenbach am Main
  • 398,00 €


Eintägige Schulung für die Ausbildung und die jährliche Unterweisung

  • 24.10.2024
  • Heilbronn
  • 340,00 €
5 weitere Termine

Die Betreiberverantwortung umfasst insbesondere die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzmaßnahmen und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Ebenso wichtig ist die Anwendung der Dokumentationspflicht für Eigen- und Fremddienstleistungen. Die Umsetzung der gesetzlichen Betreiberpflichten ist nicht nur im strafrechtlichen Sinne wichtig, sondern sollte auch aus zivilrechtlicher Perspektive beachtet werden. Eine sorgfältige Berücksichtigung von Risiken und Gefahren kann dazu beitragen, hohe Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
Durch umfassende Kenntnis der gesetzlichen Betreiberpflichten lassen sich Risiken und Gefahren erkennen, einschätzen und abwenden.

In diesem Seminar erhalten Sie anhand zahlreicher Praxisbeispiele Grundlagenwissen über den Umfang der Betreiberverantwortung und die damit verbundenen Maßnahmen für eine rechtssichere Umsetzung der gesetzlichen Betreiberpflichten und Dokumentationsanforderungen.

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 7 Zeitstunden zur Vorlage nach § 34c Abs. 2a der GewO und § 15b MaBV.

  • 03.09.2024- 05.09.2024
  • Offenbach am Main
  • 1.390,00 €
1 weiterer Termin

Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)

  • 19.11.2024- 22.11.2024
  • Köln
  • 1.545,81 €


In diesem Seminar erhalten Sie einen fundierten Überblick über gemeinsame Rechte, Pflichten und Handlungsfelder von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat. Sie erfahren außerdem, warum ein gemeinsames und kollegiales Handeln so wichtig ist und wie Sie typische Meinungsverschiedenheiten und Konfliktlinien durchbrechen. Durch das Erarbeiten gemeinsamer Strategien und Ziele können Sie die Belange der Kollegen erfolgreicher und nachhaltig vertreten.

Webinar

  • 21.11.2024
  • online
  • 345,10 €


Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsalltag in vielen Unternehmen verändert. HomeOffice und mobiles Arbeiten setzen sich zunehmend durch, der Arbeitsort ist dadurch flexibler geworden. Immer häufiger begegnen Unternehmen dem Wunsch der Arbeitnehmer, zeitweise aus dem Ausland zu arbeiten und nicht mehr ausschließlich auf das heimische HomeOffice beschränkt zu sein. Das mobile Arbeiten im Ausland ohne tätigkeitsbezogenen Grund führt allerdings zu besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen, welche von dem Arbeitgeber beachtet werden müssen. In diesem Seminar lernen Sie, welche Fragen Sie sich vor der Entscheidung für mobiles Arbeiten im Ausland stellen müssen und welche rechtlichen Probleme und Lösungen mit diesem Thema zusammenhängen.

  • 21.11.2024- 22.11.2024
  • Dortmund
  • 1.178,10 €


Im Laufe der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass die Rolle des Themas Nachhaltigkeit im Unternehmen immer wichtiger wird, um den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen standzuhalten.

Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Im Rahmen des Seminars werden die rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und über die Standards der Berichterstattung vorgestellt. Es wird besprochen, wie Nachhaltigkeit in die bestehenden Managementsysteme integriert werden kann und welche Prozesse im Unternehmen dafür angestoßen werden müssen. Die Teilnehmenden lernen, zukünftig Nachhaltigkeitsaspekte in die bestehenden betrieblichen Abläufe zu integrieren und zu berücksichtigen.

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten:
Der Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr und endet gegen 17:00 Uhr.

  • 29.08.2024
  • Dortmund
  • 70,21 €
1 weiterer Termin

Die Prüfung zum internen Arbeitsschutzauditor richtet sich an alle Teilnehmende, die an dem Kurs Ausbildung zum Arbeitsschutzmanagementbeauftragten teilgenommen haben.

Auf Wunsch kann nach Abschluss der Seminare Ausbildung zum Arbeitsschutzmanagementbeauftragten (Modul 1 zum internen Arbeitsschutzauditor) sowie Durchführung interner Audits zur Lernerfolgskontrolle zusätzlich eine Prüfung gebucht und absolviert werden.
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