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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.474 Schulungen (mit 7.661 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 27.09.2024
  • online
  • 589,05 €
2 weitere Termine

4-Stunden Online-Schulung

Kurz & knapp: Brandgefahren durch Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus vermeiden – so geht's richtig!

Brandschutz – Sicherer Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien

Die zunehmende Verbreitung von Lithium-Ionen-Batterien und wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Akkus im Bereich Elektromobilität, aber auch in vielen elektronischen Geräten ebenso wie in stationären Energiespeichersystemen, erfordern das Erlernen der besonderen Anforderungen im sicheren Umgang mit dieser Technologie. Lithium-Ionen-Batterien sind zwar hervorragende Energiespeicher, bergen aber auch erhebliche Gefahren und Brandrisiken. Wenn die LI-Batterien einmal brennen, kommt es häufig zu einer ungewöhnlich raschen Ausbreitung des Feuers. Bei entsprechender Vorbereitung und verantwortungsvollem Umgang können diese Risiken und Gefahren reduziert werden.

Um diese Herausforderungen in Zukunft fachkundig und sichern zu meistern, vermitteln wir Ihnen in dieser 4-stündigen Online-Schulung von jeweils 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr grundlegende Kenntnisse im sicheren Umgang mit dieser Technologie, organisatorische Vorkehrungen.

Webinar

  • 03.09.2024
  • online
  • 642,60 €
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ASR A 2.2 Schulung für die praktische Umsetzung

  • 12.08.2024- 15.08.2024
  • Hannover
  • 1.451,80 €
6 weitere Termine

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zur ChemVerbotsV inklusive Biozide

  • 21.08.2024
  • Frankfurt am Main
  • 702,10 €
3 weitere Termine

SVHC-Stoffe und SCIP-Datenbank für Anwender

  • 29.08.2024
  • Münster
  • 708,05 €
3 weitere Termine

1-Tag Zertifikatslehrgang

In diesem Lehrgang erwerben Sie die Fachkunde gemäß DGUV Vorschrift 3!

Zertifikatslehrgang: Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) – Fachkunde

Dieser Zertifikatslehrgang richtet sich an alle Mitarbeiter, die sich aufgrund Ihres Aufgabenfelds in elektrischen Betriebsbereichen oder Betriebsräumen aufhalten müssen und an bzw. mit elektrischen Betriebsmitteln arbeiten, ohne dass sie eine elektrotechnische Ausbildung nachweisen können.

Zu den täglichen Arbeiten einer EuP können zum Beispiel folgende Tätigkeiten zählen:

  • Betätigen von Leitungsschutzschaltern, Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCDs)
  • Wechseln von Sicherungseinsätzen und Leuchtmitteln
  • Rücksetzen von Not-Aus-Einrichtungen oder Schutzgeräten
  • Auswechseln von Sicherungen
  • Unterstützung der Elektrofachkraft (EFK) bei der Durchführung von Prüfungen elektrischer Arbeits- und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • Unterstützung bei jeglichen Instandhaltungsmaßnahmen

In diesem Lehrgang erhalten Sie das notwendige elektrotechnische Fachwissen und können dieses durch praktische Übungen an ortsveränderlichen Betriebsmitteln direkt vertiefen. Neben den elektrotechnischen Grundlagen, den elektrische Gefährdungen und den erforderlichen Schutzmaßnahmen wird Ihnen der Umgang mit Mess- und Prüfgeräten gezeigt.

HINWEIS: Die EuP kann keine eigenständige elektrotechnische Fachverantwortung übernehmen. Sie dürfen weder Eingriffe in Schaltungen vornehmen, elektrische Betriebsmittel ab- oder anklemmen noch Fehler in elektrischen Anlagen lokalisieren oder beheben. Die EuP arbeitet immer unter Leitung und Aufsicht einer (übergeordneten) Elektrofachkraft (EFK).

  • 04.09.2024
  • Berlin
  • 772,31 €
1 weiterer Termin

Für die Sachkunde gemäß REACH-Verordnung Anhang II und GHS-/CLP-Verordnung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sind die ersten beiden Module des Gefahrstoffbeauftragten zu besuchen oder alternativ vergleichbare Vorqualifikationen der einzelnen Module nachzuweisen, da für die Sachkunde erweiterte Themenbereiche zu vermitteln sind.

Nach dem Europäischen Chemikalienrecht, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), sind die herstellenden Betriebe und Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Stoffe und Zubereitungen Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Für diese Aufgabe ist eine sachkundige Person zu beauftragen. Bei Kontrollen der Behörden kann der Nachweis über eine Teilnahme an einer Schulung erforderlich sein. Diese benötigte Sachkunde kann nach Besuch aller vier Module des Gefahrstoffbereiches erworben werden oder in Kombination mit vergleichbaren Vorqualifikationen erlangt werden. Aber auch für das Lesen und Interpretieren von Sicherheitsdatenblättern sind gewisse Kenntnisse notwendig, die in diesem Seminar vermittelt werden.

Neukundenrabatt von 10% für die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr und endet ca. gegen 17:00 Uhr.

Weitere Module

Modul 1: Grundlagen Gefahrstoffe
Modul 3: Praxisworkshop - Lagerung von Gefahrstoffen
Modul 4: Praxisworkshop – Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe
Modul 5: Prüfung

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz, mit einem Punkt im Bereich Brandschutz und mit einem Punkt im Bereich Umweltschutz bewertet.

Bei Buchung von zwei Modulen pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 1.020,- Euro zzgl. MwSt.
Bei Buchung von drei Modulen pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 1.580,- Euro zzgl. MwSt.
Bei Buchung aller vier Module pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 2.100,- Euro zzgl. MwSt.

  • 12.05.2025- 15.05.2025
  • Sulzbach
  • 1.481,55 €


03-50 - Arbeitsschutzmanagementsystemauditor (TÜV) Zertifikatslehrgang gemäß DIN EN ISO 45001:2023-12 und DIN EN ISO 19011:2018-10

  • 08.10.2024- 10.10.2024
  • Dortmund
  • 1.523,20 €


Behördlich anerkannter Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde im Sinne § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV.

Gemäß § 58a des BImSchG haben Betreibende genehmigungsbedürftiger Anlagen einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art und Größe der Anlage wegen der bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs auftretenden Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft erforderlich ist.
Zudem kann die zuständige Behörde auch bei nicht rechtlich notwendigen Bestellungen, fordern, dass ein Störfallbeauftragter im Unternehmen vorhanden sein muss soweit dies sich als notwendig erweist.

Die Störfallbeauftragten beraten die Betreibenden in Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sein können. Sie sind berechtigt und verpflichtet

auf die Verbesserung der Sicherheit der Anlage hinzuwirken
den Betreibenden unverzüglich Störungen innerhalb des Betriebes mitzuteilen
die Einhaltung der Vorschriften und Gesetze zu überwachen, insbesondere durch regelmäßige Kontrollen der Betriebsstätte, der Mitteilung festgestellter Mängel und entsprechende Vorschläge zur Beseitigung
Mängel, die den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung betreffen, unverzüglich den Betreibenden zu melden
Zudem erstatten die Störfallbeauftragten den Betreibenden jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.

Dieser behördlich anerkannte Grundlehrgang vermittelt die Kenntnisse zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 17:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

  • 03.12.2024- 06.12.2024
  • Ostfildern
  • 1.240,00 €


Durch den rasanten technologischen Fortschritt und die veränderten Arbeitswelten ist es von entscheidender Bedeutung, in der Arbeitsmedizin stets auf dem aktuellen Stand zu sein. Unsere vierteilige Lehrgangsreihe an der TAE bietet Lösungen, um eine effektive, präventive und kundenorientierte Arbeitsmedizin zu entwickeln und umzusetzen. 

Unsere offenen Seminare bauen auf den Kernthemen der arbeitsmedizinischen Vorsorge auf und stärken Ihre Praxiskompetenz in der arbeitsmedizinischen Assistenz.

Tauchen Sie in das interaktive Schulungskonzept ein – praxisnahe Fallstudien und inspirierende Vorträge werden von führenden Experten präsentiert. Jedes Modul endet mit einer Prüfung. Dabei ist es unerheblich, in welcher Reihenfolge die einzelnen Module (Teil A – D) absolviert werden.

Die Inhalte entsprechen dem Rahmenplan der Berufsgenossenschaften sowie dem Fortbildungscurriculum der Ärztekammern in Deutschland.

Durch die Qualifikation arbeitsmedizinische Assistenz können Sie im Kontext der Arbeitsmedizin bei Notfällen, bei betrieblichen Schulungen und Untersuchungen, in der medizinischen Beratung sowie bei der Organisation des Praxisbetriebs unterstützen.

Haben Sie alle Module (Teil A – D) erfolgreich absolviert und die jeweilige Prüfung ...

  • 29.08.2024- 30.08.2024
  • Hattingen
  • 946,05 €
8 weitere Termine

04-813 - Praxisschulung: Neubau / Umbau von Maschinen und Anlagen Sachkunde bei Bestand, Umbau, Veränderung und Verkettung von Maschinen und Anlagen
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