Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.411 Schulungen (mit 10.282 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Brandschutzbeauftragte/r (für EIPOS-Fachplaner)
- 02.06.2025- 04.06.2025
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Das Seminar „Brandschutzbeauftragter“ ist eine Ergänzung der EIPOS-Fachfortbildungen im Brandschutz und orientiert sich inhaltlich an der Richtlinie ´Brandschutzbeauftragte´ vfdb 12- 09/01:2021-12.
Zugangsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss als EIPOS-Fachplaner und/oder Sachverständiger im Bereich des Brandschutzes.
Den Teilnehmern werden vertiefende Kenntnisse zu organisatorischen Brandschutzmaßnahmen und zum Brandschutzmanagement vermittelt sowie Übungen mit handbetätigten Feuerlöschgeräten durchgeführt.
- Brandschutzorganisation
- Betrieblicher Brandschutz
- Brandschutzmanagement
- Brandschutzordnung und Pläne im betrieblichen Brandschutz
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- Praxisübung: Handhabung/Übung mit Feuerlöschern zur Brandbekämpfung
Webinar
Brandschutzmaßnahmen in industriellen und industrieähnlichen Objekten
- 30.01.2025
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Webinar
Haftung der Technischen Leiter und Verantwortlichen
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - Fortbildung
- 21.02.2025
- Berlin
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Brandursachen und Brandermittlung
- 15.05.2025
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1-Tag Intensiv-Seminar
Die Brandursache, der Mensch und die Folgen
Brandursachen und Brandermittlung
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen ein umfassendes Verständnis von Brandursachen und Brandermittlung zu vermitteln, damit Sie in der Lage sind, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen und im Ernstfall richtig zu reagieren.
Brandgefahren aus Sicht der Feuerwehren und Sachverständigen
Im ersten Teil des Seminars werden die verschiedenen Aspekte von Brandursachen, Brandarten, Vermeidungsmöglichkeiten sowie aktuelle Brand- und Unfallstatistiken ausführlich behandelt.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem menschlichen Faktor und seiner zentralen Rolle im Zusammenhang mit Brandursachen und deren Auswirkungen. Sie erfahren, wie menschliches Verhalten zur Entstehung von Bränden beiträgt und wie Sie sich durch gezielte Prävention und richtiges Handeln Risiken minimieren können.
Zusätzlich wird die erhöhte Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus detailliert besprochen. Sie erhalten Hintergrundwissen, lernen geeignete Maßnahmen für den Gefahrenfall kennen und verstehen, warum hier ein ganzheitliches Brandschutzkonzept unabdingbar ist. Damit Sie nicht auf „Verkäufertricks“ hereinfallen, werden Ihnen noch die Grundlagen zum Thema „Feuerlöscher“ vermittelt.
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1 § 20 (6)
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 493,85 €
Seminar: Brandabschottung - Pflichten und Dokumentation
- 12.12.2024
- Frankfurt am Main
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Funktionale Sicherheit bei Maschinen nach DIN EN ISO 13849
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Verantwortliche technische Führungskraft
- 08.04.2025- 09.04.2025
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