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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.604 Schulungen (mit 10.368 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 30.06.2025- 04.07.2025
  • Frankfurt am Main
  • 1.962,31 €
2 weitere Termine

Psychische Gesundheit, Ergonomie und digitale Herausforderungen

  • 18.11.2025
  • Ostfildern
  • 530,00 €


Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.

Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen S 4.1 bis S 4.3 und S 5

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.

Personen, die die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren müssen, weil sie

  • mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen
  • in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig sind 

  • 15.10.2025- 17.10.2025
  • Augsburg
  • 1.290,00 €


Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, Auf- und Abbau sowie Leitung und Aufsicht im (bühnen)technischen Bereich nach DGUV-V17 § 15 und MVStättVO § 38 und 39 zu führen.

  • 03.07.2025
  • Eggenstein-Leopoldshafen
  • 165,00 €
2 weitere Termine

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Beschäftigten und die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Personen über das Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz regelmäßig, mindestens einmal jährlich, zu unterweisen.

  • 15.05.2025- 16.05.2025
  • Berlin
  • 1.166,20 €
2 weitere Termine

Technische Regeln für Arbeitsstätten, Betriebssicherheit und für Gefahrstoffe

  • 23.10.2025
  • Köln
  • 809,20 €


Diese Fachtagung (09.09.2025) findet zusammen mit der Fachtagung „Brandschutz im Betrieb (09.09.2024)“ statt – günstige Kombi-Buchung möglich!


Lithium-Batterien und die wieder aufladbaren Lithium-Ionen-Akkus finden sich heute überall: in der industriellen Verwendung, im Bereich E-Mobility und in vielen elektronischen Geräten ebenso wie in stationären Energiespeichersystemen, im Handel und der Logistik. Sie bieten enorme Vorteile, bergen aber auch Brandrisiken, die für den Brand- und Arbeitsschutz in vielen Unternehmen und Institutionen relevant sind. Informieren Sie sich in dieser VdS-Fachtagung über Erfahrungen aus der Praxis zum sicheren Umgang mit Lithium-Batterien, z. B. zur Lagerung, über die Handhabung defekter Batterien oder zur sicheren Entsorgung. Namhafte Experten geben ihr Wissen an Sie weiter – nutzen Sie es, um Ihre Risiken zu minimieren!
Weiterbildung
Diese Fachtagung ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 8 Unterrichtseinheiten. Sie erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 6 Zeitstunden.

E-Learning

  • 24.10.2025
  • online
  • 355,00 €


Behavior Based Safety (BBS) bzw. verhaltensorientierte Arbeitssicherheit hat den Zweck Menschen dabei zu helfen, sichere Arbeitsgewohnheiten zu entwickeln. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung zum traditionellen Ansatz des Arbeitsschutzes und setzt nicht an den Verhältnissen, sondern am Verhalten an.
Im Gegensatz zu traditionellen Arbeitsschutzmaßnahmen, die in erster Linie auf technische und organisatorische Gegebenheiten abzielen (Verhältnisse), legt BBS den Schwerpunkt auf das Verhalten der Beschäftigten. Durch gezielte Beobachtung, Rückmeldungen und positive Verstärkung soll das sicherheitsbewusste Handeln gefördert und somit das Unfallrisiko langfristig gesenkt werden.

  • 28.04.2025
  • Köln
  • 827,05 €
19 weitere Termine

Leitern und Tritte sowie Fahrgerüste sind in mangelhaftem Zustand oder bei unsachgemäßer Nutzung eine Gefahr. Eine regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person ist Vorschrift (DGUV Information 208-016 und 201-011). Erhalten Sie die nötige Fachkenntnis und erfüllen Sie mit der Einhaltung der Prüfpflichten die Bestimmungen des ArbSchG und der BetrSichV.

Webinar

  • 23.10.2025
  • online
  • 809,20 €


Diese Fachtagung (23.10.2025) findet zusammen mit der Fachtagung „Brandschutz im Betrieb (09.09.2025)“ statt – günstige Kombi-Buchung möglich!


Lithium-Batterien und die wieder aufladbaren Lithium-Ionen-Akkus finden sich heute überall: in der industriellen Verwendung, im Bereich E-Mobility und in vielen elektronischen Geräten ebenso wie in stationären Energiespeichersystemen, im Handel und der Logistik. Sie bieten enorme Vorteile, bergen aber auch Brandrisiken, die für den Brand- und Arbeitsschutz in vielen Unternehmen und Institutionen relevant sind. Informieren Sie sich in dieser VdS-Fachtagung über Erfahrungen aus der Praxis zum sicheren Umgang mit Lithium-Batterien, z. B. zur Lagerung, über die Handhabung defekter Batterien oder zur sicheren Entsorgung. Namhafte Experten geben ihr Wissen an Sie weiter – nutzen Sie es, um Ihre Risiken zu minimieren!
Weiterbildung
Diese Fachtagung ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 8 Unterrichtseinheiten. Sie erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 6 Zeitstunden.

  • 15.10.2025
  • Ostfildern
  • 700,00 €
1 weiterer Termin

Das Erstellen einer Risikobeurteilung wird in allen Produktsicherheitsrichtlinien gefordert. Um Risiken zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu beschreiben, wird vom Gesetzgeber eine umfangreiche Fachkunde vorausgesetzt.

Am Beispiel der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) wird die praktische Umsetzung einer Risikobeurteilung aufgezeigt. Der Umgang mit Normen, deren Inhalte und Anwendung werden im Seminar beispielhaft erklärt. Darüber hinaus werden die Schnittstellen zu anderen Dokumenten im Konformitätsbewertungsverfahren aufgearbeitet.

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

Hersteller, Konstrukteure, Steuerungstechniker, Instandhalter, Technische Redakteure, CE-Dokumentationsbevollmächtigte, Einkäufer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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