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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.553 Schulungen (mit 8.140 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

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  • 07.10.2024- 10.10.2024
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Die AbfBeauftrV legt unter anderem fest, dass die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie die Betreiber von Entsorgungsanlagen, die Besitzer von Abfällen im Sinne von § 27 KrWG und die Hersteller und Inverkehrbringer und Betreiber von Rücknahmesystemen (gemäß VerpackG, ElektroG, BattG) mindestens einen Abfallbeauftragten zu bestellen haben.  Einzelheiten zu Bestellung und Aufgaben des Abfallbeauftragten regelt § 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in den §§ 59 und 60.

In unserem bundesweit behördlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Betriebsbeauftragter für Abfall / Abfallbeauftragter benötigen.

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Adobe Premiere Pro als Teil der Adobe Creative Cloud CC gilt als Standard im Bereich der digitalen Videoverarbeitung. Im Kurs Adobe Premiere Grundlagen lernen Sie, wie sich Videos digitalisieren, ...

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Excel 2010 - für Umsteiger

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Workshop Microsoft PowerShell Einführung (MSPSFUN)

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Das erste Modul der Gefahrstoffreihe vermittelt die wesentlichen Grundlagen der Gefahrstoffverordnung. Dabei steht die praktische Umsetzung im betrieblichen Alltag im Vordergrund.

Der Einsatz von Gefahrstoffen in Betrieben erfordert von den Unternehmen eine besondere Sorgfaltspflicht im Arbeits- und Umweltschutz. Die Gefahren sind beispielsweise mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen zu erfassen und zu beurteilen. Diese Aufgaben obliegen einer fachkundigen Person, den so genannten – aber nicht explizit gesetzlich geforderten – Gefahrstoffbeauftragten. Zur Ausübung der Tätigkeiten sind umfangreiche Kenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen notwendig. Der modulare Aufbau der Gefahrstoffveranstaltungen ermöglicht es, sich dieses Wissen entsprechend den Voraussetzungen des Unternehmens anzueignen.

Seit dem 1.12.2010 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft. Erforderlich ist dies durch die REACH- und insbesondere die CLP-Verordnung geworden.

Im Rahmen des Seminars erhalten Sie einen Überblick, was sich hinsichtlich der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien geändert hat, welche Rechte und Pflichten Sie zukünftig haben und wie diese erfüllt werden können. Es werden die Auswirkungen auf Sicherheitsdatenblätter, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen ebenso besprochen wie die rechtliche Bedeutung für Technische Regeln für Gefahrstoffe und die Einstufung von Zubereitungen.

Die Fachkunde zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: zum einen aus der beruflichen Qualifikation und zum anderen aus spezifischen fachlichen Kompetenzen. Die berufliche Qualifikation setzt eine entsprechende Berufsausbildung oder Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit voraus. Die spezifischen fachlichen Kompetenzen werden durch die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen erworben. Hierbei ist zu beachten, dass abhängig von den beruflichen Vorkenntnissen die Mindestanzahl der zu absolvierenden Lerneinheiten in Präsenz unterschiedlich ist. Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen mindestens 18 LE besucht werden, Beauftragte im Arbeits- und Gesundheitsschutz (z.B. Sicherheitsbeauftragte) müssen 27 LE absolvieren, für alle weiteren Personen sind mindestens 36 LE vorgeschrieben

Neukundenrabatt von 10% für die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr und endet ca. gegen 17:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit einem Punkt im Bereich Umweltschutz bewertet.

Weitere Module
Modul 2: Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Modul 3: Praxisworkshop - Lagerung von Gefahrstoffen
Modul 4: Praxisworkshop - Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe
Modul 5: Prüfung

Bei Buchung von zwei Modulen pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 1.020,- Euro zzgl. MwSt.
Bei Buchung von drei Modulen pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 1.580,- Euro zzgl. MwSt.
Bei Buchung aller vier Module pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 2.100,- Euro zzgl. MwSt.

  • 20.09.2024
  • Nürnberg
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Excel 2019 - für Umsteiger

  • 01.10.2024- 02.10.2024
  • Nürnberg
  • 1.059,10 €
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Project 2010/2013/2016/2019 - für Fortgeschrittene

Webinar

  • 18.09.2024- 26.09.2024
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  • 2.374,05 €


Relevant und umfangreich: Der Lehrgang vermittelt an 5 Tagen wichtiges Rundumwissen zu Objektbetreuung, Brandschutz und Verkehrssicherungspflichten, Arbeitsschutz und -sicherheit, Mitarbeiterplanung und -koordination sowie Führungsqualifikation und Kommunikation. Auch arbeitsrechtliche Personalfragen werden geklärt. Pflichten und Vorgaben werden vorgestellt. Hinzu kommen konkrete Praxisbeispiele und Handlungsausführungen, damit das Gelernte sofort im Arbeitsalltag umsetzbar ist. Sie können sich alle Skripte als Download herunterladen. So profitieren Sie auch später noch von diesem Lehrgang.

  • 13.09.2024
  • Nürnberg
  • 1.059,10 €
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Jira - für Anwender

Webinar

  • 24.09.2024- 25.09.2024
  • online
  • 1.303,05 €
2 weitere Termine

Der falsche Umgang mit Gefahrstoffen gefährdet die Sicherheit von Mitarbeitern, deren Gesundheit und nicht zuletzt die Umwelt. Unternehmer sind laut GefStoffV § 6 und § 7 verpflichtet, Risiken im Betrieb zu erfassen, zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wer dieser Pflicht nicht durch eine fachkundige Person nachkommt oder sich fachkundig beraten lässt, gefährdet sein Unternehmen: Bei Verstoß gegen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung drohen nach § 27 des Chemikaliengesetzes empfindliche Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen. Rechtssicherheit liefert eine Ausbildung, die den Teilnehmern in nur zwei Tagen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung vermittelt und sie zu fachkundigen Personen qualifiziert.




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