Seminare
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Baurecht Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Baurecht Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 207 Schulungen (mit 600 Terminen) zum Thema Baurecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 23.09.2024
  • online
  • 166,60 €


Störungen des Bauablaufs erfordern schnelles Reagieren. Droht eine Arbeitseinstellung oder werden die Zahlungen eingestellt, wächst der Druck auf die Beteiligten. Entschädigungsansprüche laufen auf. Bauzeit geht verloren. Das Haftungsrisiko ist groß. Rechtsanwendende müssen den Sachverhalt und die Rechtspositionen schnell klären. Oft hilft nur, die Voraussetzungen für eine Kündigung zu schaffen, um den Fortgang zu ermöglichen. Die Kündigung ist das letzte Mittel. Die Anforderungen an die Erklärungen und Fristsetzungen für die Gestaltungsrechte sind komplex. Bei Einbeziehung der VOB/B gelten Besonderheiten. Es gilt, Fehler zu vermeiden und überzeugend zu handeln. Das Seminar gibt einen Überblick und fundiertes Wissen über die Handlungsmöglichkeiten bei gestörten Bauabläufen.

E-Learning

  • Beginn jederzeit möglich
  • online
  • auf Anfrage


Du möchtest größere Projekte in der Immobilienwirtschaft planen und steuern? Dann setze auf die erfolgreiche Immobilien-Projektentwicklung und das Immobilienmanagement. Von der ersten Grundstückssuche bis hin zur Übergabe an die Nutzer:innen oder Investor:innen sind Projektentwickler:innen komplett eingebunden. Hierzu gehören auch Vermarktungsideen, die Projektkalkulation, die baurechtliche Prüfung und natürlich die Umsetzung. Inklusive der Suche von Mieter:innen bzw. Käufer:innen. Ein spannendes Feld, das Du mit Deiner Weiterbildung Immobilienmanager:in und Projektmanagement betreten kannst.

Ganz klar: Wenn Du in der Immobilienwirtschaft bestehen möchtest, brauchst Du erst einmal das nötige BWL-Wissen. Deine Online-Weiterbildung baut daher auf ganzheitliche Ansätze des Immobilienmanagements. Dazu gehören Standort- und Marktanalysen, Finanzierungsmodelle und die Immobilienökonomie. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Immobilienprojektentwicklung. Hier erfährst Du, wie wirtschaftliche Bauvorhaben von der Planung bis zur Umsetzung durchgeführt werden. Dabei besonders wichtig: das Vertrags-, Grundstücks- und Baurecht. Außerdem lernst Du die unterschiedlichen Planungsinstrumente und -techniken kennen, damit Du für große Bauvorhaben das komplette Projektmanagement übernehmen kannst. Nach Deinem Abschluss weißt Du, wie Du ein Projekt organisierst und sinnvoll in Phasen strukturierst. Wie Du Termine, Ressourcen und Kosten planst und realisierbare Projektpläne erstellst.

  • 05.12.2024
  • Hamburg
  • 359,38 €


Die Kündigung von Bauverträgen steht insbesondere aufgrund der aktuellen Immobilienkrise wieder an der Tagesordnung. Bei den einzelnen Kündigungen sind bei den Beteiligten jedoch immer wieder Unsicherheit und Fehlerhaftigkeit bei der – zur jeweiligen Kündigungs- und Vergütungsart passenden – Abrechnung festzustellen, die sich auch in einem späteren Prozess negativ auswirken können. Das Seminar bietet eine optimale Orientierung durch die verschiedenen Kündigungsarten, die zugrundeliegenden Vergütungsarten, die unterschiedlichen Rechtsfolgen der Kündigungen und den möglichen Umfang der Abrechnungen. Insbesondere auch „seltenere“ Kündigungsarten (bspw. nach § 643 BGB wegen Baustillstand) und die Abrechnungsfolgen werden dargelegt. Das Seminar bietet zahlreiche Praxisbeispiele und Erläuterungen zu typischen Fallgestaltungen.

Webinar

  • 08.10.2024
  • online
  • 449,82 €


Schwerpunkt der Fortbildung für Fachanwälte im Jahr 2024 wird die Rügepflicht bzw. das Rügerecht, die losweise Vergabe und die Leistungsbeschreibung seien. Bei der Rüge werden neben den Zeitpunkten unter Substantiierung auch die Abhilfemöglichkeiten erörtert. Die losweise Vergabe wird insbesondere unter dem Aspekt der Modulbauweise und dem Planungsanteil beleuchtet. Und zu dem Dauerbrenner Leistungsbeschreibung werden wir uns die häufigsten Fehler anschauen. Sie erhalten so viele nützliche Hinweise, die Ihre Mandanten/-innen Kosten sparen können und der Einblick in die aktuelle Rechtsprechung hilft Ihnen, in Ihrer praktischen Arbeit.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


1) Erarbeitung einer Matrix für folgende Zwecke:
a) Inhaltliche Unterschiede zwischen VOL/HOAI/VOB hinsichtlich zwischen
VOL/HOAI/VOB hinsichtlich öffentlicher Ausschreibung, beschränkter
Ausschreibung und freihändiger Vergabe
b) Revisionsfeste Gestaltung
c) Darstellung von Vor- und Nachteilen für den Auftraggeber
d) Darstellung von Vor- und Nachteilen für den Auftragnehmer
e) Möglichkeiten der unterschiedlichen Angebotsgestaltung (Pauschalierung /
nach Aufwand)
f) Argumente für die Angebotserstellung für den Auftraggeber, um das Angebot
revisionsfest zu machen

2) Die HOAI im Überblick

3) Die VOL im Überblick

4) Die öffentliche Vergabe in Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung und
freihändigen Vergabe im Überblick

5) Sonderthemen

Informationen zu den Seminarorten finden Sie hier.

Webinar

  • 10.12.2024
  • online
  • 333,20 €


Das Vergaberecht ist eine sperrige Materie, in dem sich sowohl für Auftraggeber/-innen als auch für Bieter/-innen eine Vielzahl von Fallstricken versteckt. Aber viele Fehler, die Auftraggeber/-innen vor die Vergabekammer führen und schlimmstenfalls zur Aufhebung sowie Neubeginn des Vergabeverfahrens zwingen, lassen sich einfach vermeiden. Das gleiche gilt für Bieter/-innen, deren Angebot überraschend ausgeschlossen wird. Fehlerquellen kennen heißt, diese zukünftig zu vermeiden. Dazu muss man nicht einmal ein/e „Vergaberechtsspezialist/-in“ sein.

Webinar

  • 08.08.2024
  • online
  • 236,81 €
1 weiterer Termin

Auch wenn die Vorschriften des Bauvertragsrecht die StVO als das am meisten ignorierte Gesetz in Deutschland abgelöst haben, sind die Auswirkungen der §§ 650b und c BGB auf das Geltendmachen von Nachträgen nicht nur für Bauunternehmer, sondern insbesondere auch für Planer, erheblich.

Dieses Online-Seminar befasst sich mit den Grundlagen der Nachtragsstellung sowohl für Planer als auch für ausführende Unternehmen auf Basis von VOB/B und BGB, gibt Einblicke in die neuste Rechtsprechung zur Kalkulation von Vergütungsansprüchen und zur rechtssicheren Darstellung von Leistungsänderungen.

Im Anschluss an das Online-Seminar besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und aktuelle Probleme zu diskutieren

Webinar

  • Termin auf Anfrage
  • online
  • 713,94 €
1 weiterer Termin

> Art und Umfang der Leistung

> Vergütung

> Ausführungsunterlagen

> Ausführung

> Ausführungsfristen

> Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

> Verteilung der Gefahr

> Kündigung durch Auftraggeber

> Kündigung durch Auftragnehmer

> Haftung der Vertragsparteien

> Vertragsstrafe

> Abnahme

> Gewährleistung

> Abrechnung

> Stundenlohnarbeiten

> Zahlung

> Sicherheitsleistung

> Streitigkeiten

> Fallübungen für die einzelnen Teile

> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer

> AGB-Gesetz und die VOB/B

> Abwägung zwischen Werkvertragsrecht und VOB/B

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 713,94 €


> Art und Umfang der Leistung

> Vergütung

> Ausführungsunterlagen

> Ausführung

> Ausführungsfristen

> Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

> Verteilung der Gefahr

> Kündigung durch Auftraggeber

> Kündigung durch Auftragnehmer

> Haftung der Vertragsparteien

> Vertragsstrafe

> Abnahme

> Gewährleistung

> Abrechnung

> Stundenlohnarbeiten

> Zahlung

> Sicherheitsleistung

> Streitigkeiten

> Fallübungen für die einzelnen Teile

> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer

> AGB-Gesetz und die VOB/B

> Abwägung zwischen Werkvertragsrecht und VOB/B

  • 08.10.2024
  • Biberach an der Riß
  • 450,00 €


Mängel führen zu Störungen im Bauablauf. Zusätzliche Kosten- und zeitintensive Aktivitäten bis hin zur Zahlungs- und Abnahmeverweigerung sind oft die Folge. Da die Bauabnahme mit einschneidenden Rechtsfolgen verbunden ist, empfiehlt es sich, die Abnahme „förmlich“ stattfinden zu lassen.

Das bedeutet, dass der Auftraggeber ausdrücklich die Bauabnahme erklärt und den Zeitpunkt der Abnahme durch ein unterzeichnetes Protokoll bestätigt. Hierfür vereinbaren die Vertragsparteien regelmäßig einen gemeinsamen Abnahmetermin vor Ort. Überdies sind im Vorfeld Formvorschriften und Einladungsfristen zu beachten.

Die Abnahme einzelner - in sich abgeschlossener - Teilleistungen, die sogenannte Teilabnahme, ist möglich, wenn diese vertraglich vereinbart wurde.
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