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Seminare zum Thema Coachingmethoden

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.311 Schulungen (mit 6.019 Terminen) zum Thema Coachingmethoden mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

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  • Beginn jederzeit möglich
  • online
  • 2.405,00 €


Der Onlineredakteur setzt genau hier an: Er ist vielfältig in seiner Tätigkeit und sorgt dafür, dass er Online-Texte und Content jeglicher Art zielgruppengerecht aufbereitet. Der Onlineredakteur schreibt nicht nur für Onlinemedien, er erschafft und recherchiert auch eigenständig andere Contentformate wie Bilder, Audio und Video. Er sorgt also crossmedial dafür, dass veröffentlichte Beiträge in einem ansprechenden Gesamtpaket gestaltet und veröffentlicht werden. Gerade Videoformate sind momentan so gefragt wie noch nie und spielen vor allem in sozialen Netzwerken eine immer wachsende Rolle. Bei der Gestaltung von Contentformaten muss der Onlineredakteur vor allem die zielgruppengerechte Aufbereitung fokussieren und seine Zielgruppe genaustens kennen. Unterschiedliche Beitragsarten haben unterschiedliche Zielgruppen – diese gilt es für den Onlineredakteur zu verstehen und anzusprechen.

Webinar

  • 20.08.2024- 22.08.2024
  • online
  • 2.094,40 €
4 weitere Termine

In diesem Kurs wirst du auf die Zertifizierung zum AWS Certified Solutions Architect (Associate Level) vorbereitet. Du lernst die optimale Nutzung der AWS-Cloud, indem du die AWS-Services und deren Integration in Cloud-basierte Lösungen verstehst.

  • 22.07.2024- 23.07.2024
  • Köln
  • 1.606,50 €
74 weitere Termine

Redeangst blockiert - nicht nur in der Kommunikation, sondern allzu oft auch auf dem Karriereweg. Unser Seminar „Redeangst überwinden“ hilft Ihnen dabei, sich in Präsentation und Vortrag, Gespräch und Verhandlung zu behaupten.

Webinar

  • 24.07.2024- 25.07.2024
  • online
  • 1.041,25 €
5 weitere Termine

In dieser Schulung für Affinity Photo erfahren Sie, wie Sie Affinity Photo von Serif – die kostengünstige, aber professionelle Alternative zu Adobe Photoshop - als Social Media Anwender optimal einsetzen können.

Nach Abschluss dieser Schulung sind Sie in der Lage, Bilder gezielt für die Verwendung in den verschiedenen Social Media Netzwerken aufzubereiten.

  • 13.08.2024- 16.08.2024
  • Köln
  • 2.939,30 €


Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV, im Sinne § 60 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV und zum Erhalt der Fachkunde nach § 64 WHG.

In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.

Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten.Sprechen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

  • 10.09.2024- 13.09.2024
  • Dresden
  • 2.939,30 €


Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV, im Sinne § 60 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV und zum Erhalt der Fachkunde nach § 64 WHG.

In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.

Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten.Sprechen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

  • 22.10.2024- 25.10.2024
  • Bremen
  • 2.939,30 €


Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV, im Sinne § 60 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV und zum Erhalt der Fachkunde nach § 64 WHG.

In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.

Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten.Sprechen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

  • 26.11.2024- 29.11.2024
  • Dortmund
  • 2.939,30 €


Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV, im Sinne § 60 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV und zum Erhalt der Fachkunde nach § 64 WHG.

In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.

Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten.Sprechen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

  • 03.12.2024- 06.12.2024
  • Ulm
  • 2.939,30 €


Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV, im Sinne § 60 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV und zum Erhalt der Fachkunde nach § 64 WHG.

In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.

Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten.Sprechen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

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Was ist Mobbing?

Ursachen von Mobbing im Unternehmen
- Betriebliche und sonstige Ursachen
- Innerbetrieblicher Machiavellismus und andere destruktive
Verhaltensweisen (das Schuldigmachen, das Don-Corleone-Prinzip u.a.)
- Auf Seiten des Gemoppten
- Auf Seiten des Moppers
Die Folgen des Mobbings für das Opfer
- Die Verlaufsform / Ausgrenzung des Gemoppten

Konfliktmanagement
> Typologie von Konflikten
? nach Streitgegenständen
? nach Erscheinungsformen
? nach Eigenschaften der Konfliktparteien
> Dynamik der Eskalation
> Phasenmodell der Eskalation
> Interventionen der Konfliktbehandlung
> Die fünf Diagnosedimensionen als Ansatzpunkt für Interventionen
> Allgemeine Prinzipien für Interventionen
> Strategiemodelle der Konfliktbehandlung
> Verschiedene Strategiemodelle im Detail aus der Praxis
> Übungen mit Video-Kamera

Grundlagen der Rhetorik
> Redemittel und Sprechtechnik
> Zielgruppen und Redeziele
> Redevorbereitung – Manuskript oder Stichwortzettel
> Umgang mit der Redezeit
> Schwächen ausgleichen – mit Schwächen leben
> Psychologische Hilfsmittel –kleine/große Gruppen
> Körpersprache und ihre Ausdrucksmittel

Was ist Stress?
1.) Die äußere Ursache und Auslöser des Stresses: Mobbing
2.) Die innere Ursachen: Angst vor Ablehnung, geringes Selbstwert-
gefühl, mangelnde Delegationsfähigkeit,
schlechte Zeiteinteilung, perfektionistische
Anforderungen, geringes Durchsetzungs-
vermögen, Angst vor Verantwortung,
schlechte Körperhaltung, falsche Ernährung
Suchtmittelabhängigkeit, Angst vor
Kontrollverlust, Denkgewohnheiten
3.) Stressthermometer
4.) Welcher Stresstyp bin ich?
5.) Perception is reality ?
6.) Gesunde und schädliche Reaktionen auf Stress
6.1 gesunde Reaktionen
> Orientierung, Aktivierung, Anpassung,
Erholung
6.2 schädliche Reaktionen
> sich unter Druck setzen, ignorieren
körperlicher und seelischer Alarmsignale,
Aufputschmittel, Suchtmittel, ungesunde
Ernährung
7.) Änderung der Wahrnehmung

Massnahmen und Verhalten auf Seiten des Mobbing-Opfers :

- Aufbau einer strategischen Ausgangsbasis

- Die Hauptfehler des Opfers

- Durchbrechung des Kreisdenkens

- Möglichkeiten effektiver Mobilisierung von Hilfe

- Das Mobbingtagebuch

Die Gefahr arrangierter voreiliger Gütegespräche durch Helfer

- Die Nichtvergleichbarkeit der Mobbingkonflikte mit jedweder anderer Art
innerbetrieblicher Konflikte
- Die Hauptfehler der Helfer
- Kommunikative Möglichkeiten (bspw. die Shuttle-Diplomatie)
- Das misslungene Gütegespräch am runden Tisch als Brandbeschleuniger
und die oft irreparablen Folgen für das Mobbingopfer
- Nach dem gescheiterten Gütegespräch: Möglichkeiten der
Schadensminimierung (Opfer-Krisenintervention)
Weitere Lösungsansätze und Gegenmassnahmen

- Massnahmen der Führungsebene
- Massnahmen des Betriebsrats/Personalrats
- Corporate Identity
- Die Betriebsvereinbarung (Besprechung einzelner Vereinbarungen)
- Rechtsnormen als Abwehrinstrument gegen Mobbing
- Besprechung mehrerer Gerichtsurteile
- Juristische Massnahmen gegen Mobber
- Aspekte zur Beweislastproblematik
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