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Fachtagung Personenschaden

Seminar - Management Forum Starnberg GmbH

Fachtagung für Fach- und Führungskräfte sowie Mitarbeiter:innen von Sozialversicherungsträgern und Haftpflichtversicherern, Rechtsanwält:innen und Richter:innen

NEUESTE ERKENNTNISSE & ENTWICKLUNGEN RUND UM DIE REGULIERUNG VON PERSONENSCHÄDENam 21./22. NOVEMBER 2024 IN BERLIN

Termin Ort Preis*
21.11.2024- 22.11.2024 Berlin 749,70 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:


Programm zur Fachtagung Personenschaden

MISSION STATEMENT FACHTAGUNG PERSONENSCHADEN

Bei der Regulierung von Personenschäden geht es um den Ausgleich der vom Geschädigten erlittenen Einbuße. Das betrifft einerseits den Direktgeschädigten sowie seine Angehörigen, andererseits aber auch Regressgläubiger, die mit zeitlich und sachlich kongruenten Leistungen in Vorlage treten, also Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger und Arbeitgeber.

Im Regelfall ist der Schädiger haftpflichtversichert, so dass ein Haftpflichtversicherer für ihn einzustehen hat. Für die Haftpflichtversicherer sind hoch spezialisierte (Groß-) Kanzleien im Einsatz, um Ansprüche abzuwehren oder umfangmäßig zu begrenzen. Den Anspruchstellern steht nicht immer ein gleich großes Know-how zur Verfügung, um ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Das Institut für faire Schadensregulierung bemüht sich darum, dass der Geschädigte sich nicht mit weniger zufrieden geben muss, als ihm nach dem Gesetz zusteht, nämlich dem vollen Ausgleich seiner Einbuße. Auf der – für alle Interessierten offenen – jährlich stattfindenden Fachtagung Personenschaden geht es um Wissensvermittlung und Austausch. Hochkarätige Referent:innen (Richter:innen, Anwält:innen, Praktiker:innen der Sozialversicherer und Privatversicherer sowie Professor:innen) garantieren, dass die Teilnehmenden fachkundig über aktuelle Probleme informiert sowie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung gebracht werden.

WARUM SOLLTEN SIE AN DIESER FACHTAGUNG TEILNEHMEN?

  • Einblick in faire Schadensregulierung und fairen Interessenausgleich im Haftpflichtfall
  • Betrachtung der Themen aus den unterschiedlichen Blickwinkeln aller Beteiligten: Sozialversicherungsträger, Haftpflichtversicherer, Sachverständige und Professor:innen
  • Hochkarätige Referent:innen
  • Bis zu zehn Stunden exzellente Fortbildung nach § 15 FAO für die Gebiete Verkehrsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht
  • Vollständiger Überblick über die Rechtsprechung zum Personenschadensrecht des vergangenen Jahres (vier Stunden)
  • Ausführlicher Tagungsband, gebunden und elektronisch





DONNERSTAG, 21. NOVEMBER 2024

Moderation: Melanie Mathis, Rechtsanwältin und Partnerin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Anwaltsbüro Quirmbach & Partner mbB, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, IFS GmbH

9:45Begrüßung durch die Moderatorin

Das Schädelhirntrauma – Antworten auf Fragen der Schadensregulierung bei Schädelhirnverletzten

Der medizinische Blick auf die Langzeitfolgen des Schädelhirntraumas

10.00 (K)Ein Zweifelsfall? – Antworten der Neuropsychologie auf Fragen der Schadensregulierung bei Schädelhirnverletzten

Dipl. Psych. Sabine Unverhau, Klinische Neuropsychologin & Supervisorin GNP, Psychologische Psychotherapeutin, Sachverständige Sozialrecht PTK NRW

11.00 Versteckte Tücken des Schädelhirntraumas

Prof. Dr. med. Eckhard Rickels, ehemaliger Chefarzt für Neurochirurgie, Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Neurotraumatologie Celle, Beirat der ZNS Hannelore- Kohl-Stiftung

12.00 Gemeinsames Mittagessen

Die große Unbekannte: Die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung

13.00 Das Rätsel der Deckungssumme entschlüsselt

Dr. Timo Car, Referatsleiter, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


KI in der Schadensregulierung

Aktuelle Erkenntnisse und konkrete Konzeption und Implementierung einer KI-Anwendung

14.00 Aktuelle Erkenntnisse aus dem BGH-Verfahren zur Beleganforderung bei SVT-Regressen nach § 116 SGB X

Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für MedR, VerkR und VersR, Fachkanzlei für Sozialversicherungs- und Arbeitgeberregresse

15.00 Kommunikations- und Kaffeepause

15.30 Zwei Stunden KI kompakt – Möglichkeiten des Einsatzes von KI in der Personenschadenregulierung mit Blick hinter die Kulissen: Von der Projektidee bis zur finalen Implementierung einer maßgeschneiderten
Hier weiterlesen

Dauer/zeitlicher Ablauf:
2 Tage
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:


Zielgruppe der Fachtagung Personenschaden

Die Fachtagung Personenschaden richtet sich an Führungskräfte und SachbearbeiterInnen von Sozialversicherungsträgern und Haftpflichtversicherern, RechtsanwältInnen und RichterInnen, Universitätsangehörige sowie Sachverständige, die an einer fairen und revisionssicheren Regulierung von Personenschäden interessiert sind.

Seminarkennung:
X24147
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