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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - Online

Webinar - IFM Institut für Managementberatung GmbH

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll die 2019 in Kraft getretene EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden. Bisher existiert dieses Gesetz nur als Entwurf, soll aber noch 2022 – spätestens Anfang 2023 – wirksam werden. Ziel des Gesetzes ist es, ein Hinweisgebersystem in Unternehmen einzurichten, um Whistleblower besser zu schützen, wenn sie Gesetzesverstöße oder Missstände in der Organisation melden.Alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen sind von dem Gesetz betroffen. Daher besteht in einem Großteil der Unternehmen akuter Handlungsbedarf, um die internen Prozesse den Vorgaben anzupassen und Bußgelder zu vermeiden. Der Entwurf sieht Bußgelder von...
Termin Ort Preis*
27.06.2024- 28.06.2024 online 1.499,40 €
05.08.2024- 06.08.2024 online 1.499,40 €
14.10.2024- 15.10.2024 online 1.499,40 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
  • Gesetzliche Grundlagen
    • Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937
    • Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
  • Adressatenkreis
  • Erläuterungen zur Begriffsbestimmung hinweisgebender Personen
  • Aktuelle Anforderungen an Unternehmen und Organisationen
    • Einrichtung Hinweisgebersystem
    • Einbeziehung Betriebsrat
  • Bedingungen für den Schutz hinweisgebender Personen – arbeitsrechtlich und datenschutzrechtlich
  • Der richtige Umgang mit Meldungen und hinweisgebenden Personen
  • Erläuterung eines modellhaften Prozesses für interne und externe Meldungen sowie deren jeweilige Vor- und Nachteile
  • Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Gesetzes
  • Nächste Schritte und Umsetzungshinweise
    • Lösungsvorschläge zur Einrichtung interner oder externer Meldestellen
    • Regelungen für Organisationen: von Mittelständler:innen bis zum Konzern
    • Querverweise zum Datenschutz
      • Relevanz von Einwilligungen
      • Datenschutzfolgeabschätzung, Art. 35 DSGVO
Dauer/zeitlicher Ablauf:
2 Tage
Ziele/Bildungsabschluss:
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll die 2019 in Kraft getretene EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden. Bisher existiert dieses Gesetz nur als Entwurf, soll aber noch 2022 – spätestens Anfang 2023 – wirksam werden. Ziel des Gesetzes ist es, ein Hinweisgebersystem in Unternehmen einzurichten, um Whistleblower besser zu schützen, wenn sie Gesetzesverstöße oder Missstände in der Organisation melden.Alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen sind von dem Gesetz betroffen. Daher besteht in einem Großteil der Unternehmen akuter Handlungsbedarf, um die internen Prozesse den Vorgaben anzupassen und Bußgelder zu vermeiden. Der Entwurf sieht Bußgelder von bis zu EUR 20.000 vor.In unserem Seminar klären wir die wichtigsten Fragen zum neuen Gesetz und geben Ihnen Tipps zur Umsetzung der Anforderungen.

*Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsführung, Compliance-Beauftragte, Mitarbeiter:innen aus der Personalabteilung
Seminarkennung:
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