Webinar - IFM Institut für Managementberatung GmbH
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll die 2019 in Kraft getretene EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden. Bisher existiert dieses Gesetz nur als Entwurf, soll aber noch 2022 – spätestens Anfang 2023 – wirksam werden. Ziel des Gesetzes ist es, ein Hinweisgebersystem in Unternehmen einzurichten, um Whistleblower besser zu schützen, wenn sie Gesetzesverstöße oder Missstände in der Organisation melden.Alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen sind von dem Gesetz betroffen. Daher besteht in einem Großteil der Unternehmen akuter Handlungsbedarf, um die internen Prozesse den Vorgaben anzupassen und Bußgelder zu vermeiden. Der Entwurf sieht Bußgelder von...
Erläuterungen zur Begriffsbestimmung hinweisgebender Personen
Aktuelle Anforderungen an Unternehmen und Organisationen
Einrichtung Hinweisgebersystem
Einbeziehung Betriebsrat
Bedingungen für den Schutz hinweisgebender Personen – arbeitsrechtlich und datenschutzrechtlich
Der richtige Umgang mit Meldungen und hinweisgebenden Personen
Erläuterung eines modellhaften Prozesses für interne und externe Meldungen sowie deren jeweilige Vor- und Nachteile
Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Gesetzes
Nächste Schritte und Umsetzungshinweise
Lösungsvorschläge zur Einrichtung interner oder externer Meldestellen
Regelungen für Organisationen: von Mittelständler:innen bis zum Konzern
Querverweise zum Datenschutz
Relevanz von Einwilligungen
Datenschutzfolgeabschätzung, Art. 35 DSGVO
Dauer/zeitlicher Ablauf:
2 Tage
Ziele/Bildungsabschluss:
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll die 2019 in Kraft getretene EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden. Bisher existiert dieses Gesetz nur als Entwurf, soll aber noch 2022 – spätestens Anfang 2023 – wirksam werden. Ziel des Gesetzes ist es, ein Hinweisgebersystem in Unternehmen einzurichten, um Whistleblower besser zu schützen, wenn sie Gesetzesverstöße oder Missstände in der Organisation melden.Alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen sind von dem Gesetz betroffen. Daher besteht in einem Großteil der Unternehmen akuter Handlungsbedarf, um die internen Prozesse den Vorgaben anzupassen und Bußgelder zu vermeiden. Der Entwurf sieht Bußgelder von bis zu EUR 20.000 vor.In unserem Seminar klären wir die wichtigsten Fragen zum neuen Gesetz und geben Ihnen Tipps zur Umsetzung der Anforderungen.
*Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsführung, Compliance-Beauftragte, Mitarbeiter:innen aus der Personalabteilung
Seminarkennung:
30705_o
Anbieterinformationen
IFM Institut für Managementberatung GmbH
Herr Andreas Friedhoff Prenzlauer Allee 180
10405 Berlin
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