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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.551 Schulungen (mit 8.154 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 25.03.2025- 27.03.2025
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Immissionsschutz-, Störfall-, Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte können sich an 3 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Fortbildung ist bundesweit staatlich anerkannt und hat sich inzwischen zu dem Frühjahrstreffen für Umweltbeauftragte aller Branchen entwickelt.

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Die Zeitarbeit im Unternehmen und damit der flexible Personaleinsatz durch externe Mitarbeiter:innen muss rechtssicher geregelt sein. Immer wieder wirft die Berechnung der gesetzlichen Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung und der Zeitgrenze bis zum Equal Pay Fragen und Probleme auf. Die Abgrenzung und Unterscheidung von Werk- und Arbeitsverträgen bleibt auch nach der letzten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fehlerträchtig, und zwar mit weitreichenden Konsequenzen für die Beteiligten. Die Kenntnis der (Neu-)Regelungen und deren professionelle Umsetzung sind deshalb unabdingbar.

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Durch gute Zusammenarbeit mehr für die Kollegen erreichen

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Mit der Einstellung von Auszubildenden sind für die Betriebe und Unternehmen auch Rechte und Pflichten verbunden sowie vielfältige rechtliche Aspekte der Berufsausbildung zu beachten.

Webinar

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Wer mit Berufsausbildung beschäftigt ist – sei es als Ausbildender, als Ausbildungsleiter, Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter – ist einer Vielzahl rechtlicher Bestimmungen ausgesetzt. Schon bei einer kleinen Unachtsamkeit kann in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ein hoher Schaden entstehen. Vom Auswahlverfahren bis zur rechtlich einwandfreien Beendigung des Ausbildungsverhältnisses müssen Sie Chancen und Risiken kennen und nutzen können.

Daher gilt es:

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In diesem Online-Seminar werden Probleme und Konflikte bei der Führung von Auszubildenden erläutert und praxisbezogenen Lösungen zugeführt. Dabei werden die Grundlagen des Ausbildungsrechts anhand kurzer Fälle erläutert. Die Teilnehmer gewinnen an arbeitsrechtlicher Sicherheit und Kompetenz. Das Online-Seminar setzt sich zum Ziel, ein Leitfaden für die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen zu sein, um so für beide Seiten – Ausbildenden und Auszubildenden – eine produktive Zusammenarbeit zu fördern. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Materialien mit Beispiel-Fällen, Musterformulierungen und aktueller Rechtsprechung.

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  • Workshop 3: Mitbestimmung und Handlungsmöglichkeiten bei der betrieblichen Suchtprävention
  • Workshop 4: Change Management: Gesunder Umgang mit Veränderungen
  • Workshop 5: Gesundheitsförderliche Kommunikation
  • Workshop 6: Die Mitbestimmungsrechte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
  • Workshop 7: Betriebsrat, Personalrat und SBV im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
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E-Learning

  • 16.10.2024- 08.01.2025
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13 weitere Termine

Baustellen bergen ein großes Sicherheits- und Gesundheitsrisiko; viele Unfälle sind oftmals das Ergebnis menschlichen Versagens. Auf Baustellen mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber/innen ist das Risiko besonders hoch, weshalb nach §3 der BaustellV ein SiGe-Koordinator/in (SiGeKo) bestellt werden muss.


Der SiGeKo muss über geeignete arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und koordinative Fähigkeiten verfügen. Nur so kann er dazu beitragen, dass alle Arbeitsschritte in der Bauplanung und -ausführung sicher umgesetzt werden.
Dieses E-Learning bildet die Teilnehmenden online im Komplettpaket nach RAB 30, Anlage B und C weiter und qualifiziert sie mit einer umfassenden SiGeKo Ausbildung mit Zertifikat für ihre Aufgaben. Jetzt mehr über die RAB 30 erfahren >

  • 06.05.2025- 07.05.2025
  • Dortmund
  • 1.178,10 €


Im Laufe der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass die Rolle des
Themas Nachhaltigkeit in Unternehmen immer wichtiger wird,
um den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen
standzuhalten.
Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend
sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe
des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Im Rahmen des Seminars
werden die rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu
Nachhaltigkeitsthemen und über die Standards der Berichterstattung
vorgestellt. Es wird besprochen, wie Nachhaltigkeit
in die bestehenden Managementsysteme integriert werden
kann und welche Prozesse im Unternehmen dafür angestoßen
werden müssen. Die Teilnehmenden lernen, zukünftig Nachhaltigkeitsaspekte
in die bestehenden betrieblichen Abläufe zu
integrieren und zu berücksichtigen.

  • 19.05.2025- 23.05.2025
  • Hannover
  • 1.892,10 €
1 weiterer Termin

Arbeitsplätze sicher und gesund gestalten

Webinar

  • 21.05.2025
  • online
  • 610,00 €
1 weiterer Termin

Nur durch ein abgestimmtes Vorgehen von Architektur, Innenarchitektur und raumakustischer Planung werden Büroräume geschaffen, die ein angemessenes und im Sinne des Arbeitsschutzes gesundes Arbeiten ermöglichen und die notwendige Klassifizierung nach VDI 2569 "Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros" erreichen.

Das Seminar bringt Licht in die zum Teil kontrovers diskutierten Vorgaben und Empfehlungen der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 "Lärm" und VDI 2569:2019-10. 
Dabei werden vielfältige Fragen hinsichtlich der Gestaltung von Büroarbeitsplätzen geklärt. 
Was ist Pflicht und was ist Kür? 
Welche gestalterischen Freiräume bleiben für Architekten und Planer erhalten?
Anhand von Beispielen aus dem Beratungsalltag der Referenten und Planungsbeispielen mit 3D-Simulationen wird ein Leitfaden zum Umgang mit der Thematik in der Praxis vorgestellt.

Hinweis
Das Seminar wird gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-
/Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und
Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur
anerkannt.

Das Seminar richtet sich an Planer in Beratungsbüros, Behörden und Baufirmen mit Vorkenntnissen zur Raumakustik. Das Semina...

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