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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Das Seminar bringt Licht in die zum Teil kontrovers diskutierten Vorgaben und Empfehlungen der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 "Lärm" und VDI 2569:2019-10. 
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Das Seminar richtet sich an Planer in Beratungsbüros, Behörden und Baufirmen mit Vorkenntnissen z...

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Beschäftigungsfähigkeit im Unternehmen erhalten und fördern

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Die effektive Zusammenarbeit zwischen der Feuerwehr und betrieblichen Brandschutzverantwortlichen ist entscheidend, um im Brandfall schnell und koordiniert handeln zu können. Diese Kooperation bringt zahlreiche Vorteile mit sich, darunter schnellere Reaktionszeiten und effizientere Brandbekämpfungsmaßnahmen.
Was sind die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für diese Zusammenarbeit? Welche aktuellen Gesetze und Normen müssen beachtet werden? Wie können Brandschutzverantwortliche und die Feuerwehr gemeinsam planen, sich vorbereiten und – auch im Ernstfall – effektiv kommunizieren? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der Brandschutz-Experte Matthias Zähringer am 25.06.2025 im Rahmen der „Brandschutz-Fachgespräche“.

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Im Lagerbereich müssen, unabhängig von der Art der Lagerung und des Lagerguts, vieleArbeitsschutzverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften zwingend beachtet werden.Das Seminar legt seinen Schwerpunkt auf die Schnittstelle von Menschen und Technik, also darauf, wo in einem modernen Lager Gefährdungen entstehen können.

  • 28.04.2025
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Die Bedeutung von Compliance im Arbeitsrecht nimmt kontinuierlich zu, um sicherzustellen, dass Unternehmen die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhalten. Dies dient nicht nur dem Schutz der Mitarbeiter vor Ausbeutung und Diskriminierung, sondern auch dem Schutz des Unternehmens vor rechtlichen Risiken und finanziellen Konsequenzen. Die Einhaltung von Compliance-Vorschriften im Arbeitsrecht ermöglicht es Unternehmen, langfristige Arbeitsbeziehungen aufzubauen, das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken und letztendlich eine positive Unternehmenskultur zu fördern. Das Seminar “Compliance im Arbeitsrecht” bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Verständnis für die rechtlichen Anforderungen zu vertiefen und praxisrelevante Strategien zur Umsetzung von Compliance-Maßnahmen zu erlernen. 

  • 04.07.2025
  • Ostfildern
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Diese Fortbildung entspricht den Forderungen des §8 Absatz 1 Nr. 4 der MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV vom 24. September 2021. Der Nachweis einer solchen Qualifikation ist für alle Praxisanleitenden Personen i. S. von § 20 MTBG obligatorisch. Hintergrund ist die Zielsetzung, "dass praxisanleitende Personen neben ihren fachlichen Qualifikationen über die zur Wahrnehmung ihrer anspruchsvollen Aufgaben in der Ausbildung erforderlichen pädagogischen Fähigkeiten verfügen und diese auf einem aktuellen Stand halten." (lt. Referentenentwurf zur MTAPrV).

 In der heutigen Arbeitswelt ist es von entscheidender Bedeutung, dass Praxisanleiter:innen nicht nur über fachliche Kompetenzen verfügen, sondern auch fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht besitzen. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungskontext, in dem sie eine zentrale Rolle spielen. Dieses Seminar richtet sich speziell an Praxisanleiter:innen in der Ausbildung medizinischer Technolog:innen.

Ziel des Seminars ist es, ihnen die wesentlichen arbeitsrechtlichen Grundlagen zu vermitteln, die sie benötigen, um ihre Rolle in der Ausbildung erfolgreich und rechtssicher ausüben zu können. Sie werden lernen, welche Rechte und Pflichten sowohl sie als Praxisanleiter:innen als auch ihre Auszubildenden haben. Zudem werden gemeinsam typische Konflikte und deren rechtliche Rahmenbedingungen erörtert und Lösungen entwickelt.

Teilnahmevoraussetzungen

berufliche Qualifikation als M...

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