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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Aufgrund der sich ständig ändernden Anforderungen in einer zunehmend dynamischen Arbeitswelt kommen Unternehmen an einer zeitgemäßen Arbeitszeitgestaltung nicht vorbei. Gefragt sind flexible Arbeitszeitmodelle, die sowohl den Bedürfnissen des Arbeitgebers als auch denen der Arbeitnehmer:innen gerecht werden. Unter dem Stichwort atmende Arbeitszeitmodelle erhalten Sie einen umfassenden Blick zu verschiedenen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten einschließlich aller tagesaktuellen Fragen zur (elektronischen) Arbeitszeiterfassung.

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Die effektive Zusammenarbeit zwischen der Feuerwehr und betrieblichen Brandschutzverantwortlichen ist entscheidend, um im Brandfall schnell und koordiniert handeln zu können. Diese Kooperation bringt zahlreiche Vorteile mit sich, darunter schnellere Reaktionszeiten und effizientere Brandbekämpfungsmaßnahmen.
Was sind die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für diese Zusammenarbeit? Welche aktuellen Gesetze und Normen müssen beachtet werden? Wie können Brandschutzverantwortliche und die Feuerwehr gemeinsam planen, sich vorbereiten und – auch im Ernstfall – effektiv kommunizieren? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der Brandschutz-Experte Matthias Zähringer am 25.06.2025 im Rahmen der „Brandschutz-Fachgespräche“.

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Sichere FTS planen und betreiben, teure Fehlinvestitionen vermeiden!

Fahrerlose Transportsysteme FTS und ihre sicherheitstechnische Integration in die Produktionsumgebung

Um Transportsysteme flexibel, anpassbar und für unterschiedliche Transportgüter geeignet zu realisieren, werden zunehmend Fahrerlose Transportsysteme (FTS), AGV (Automated Guided Vehicle) oder AMR (Autonomous Mobile Robots) eingesetzt. Die sicherheitsgerichtete Integration in die Produktionsumgebung erweist sich aber meist als Herausforderung.

FTS haben gegenüber „üblichen Maschinen“ einige Besonderheiten. Als große „verkettete Maschine“ fallen sie einerseits in den Wirkbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, tangieren aber auch die nationalen Arbeitsschutzregelungen. Fluchtwegslängen und -breiten sind hier die wichtigsten Punkte, die unbedingt schon in der Layout-Planung berücksichtigt werden müssen. Ist das getan, müssen die Anforderungen spezifiziert werden, die Ihr System zukünftig erfüllen muss. Denn ein FTS von der „Stange“ kann zu einer sehr teuren Fehlinvestition führen!

Dieses Seminar vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen für Ihr FTS-Projekt: von der Strategie zum sicheren fahrerlosen Transportsystem, über die Anforderungen nach EN ISO 3691-4 bis hin zu den Lösungsmöglichkeiten der Anwendungen sowie Aufgabenteilung des Inverkehrbringers und des Betreibers. Ein Überblick über den Stand der Technik und eine offene Fragerunde runden die Veranstaltung ab.

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05-508 - Zur Prüfung befähigte Person von Anschlagmitteln Vermittlung der Prüffachkunde
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