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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Unterweisung im Umgang mit Anschlagmitteln nach DGUV Regel 109-017

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  • 1.547,00 €


Zweitägiger VdS-Lehrgang
Auf Wunsch zahlreicher Teilnehmender von Thermografie-Grundlagenkursen wurde dieser zweitägige, ausschließlich praxisorientierte Workshop entwickelt. Er soll die praktische Umsetzung des in den Grundlagenkursen vermittelten Wissens aufzeigen und in der direkten Anwendung vertiefen.
Am ersten Tag werden praxisrelevante Themen, wie typische thermische Anzeigen, Fehlerbewertung, Vorgehensweise, Sicherheitsaspekte usw., sowie eine Reihe anspruchsvoller Praxisbeispiele besprochen. Am zweiten Tag führen die Teilnehmenden in einem Industrieunternehmen an realen Elektroanlagen eine thermografische Untersuchung durch. Die gefundenen Auffälligkeiten/Ergebnisse werden gemeinsam ausgewertet und diskutiert. Zu dieser thermografischen Untersuchung vor Ort muss die komplette persönliche Schutzausrüstung (PSA) mitgebracht werden, bestehend aus Helm, Brille, Jacke, Hose und Schuhen. Eine Ausrüstung in Baumarktqualität reicht nicht aus. Ohne persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist eine Teilnahme am praktischen Teil des Lehrgangs nicht möglich.
Die Teilnehmenden können eigene Thermogramme aus ihrer Praxis mitbringen und zur Diskussion stellen.
20,6 Unterrichtseinheiten bzw. 15,5 Zeitstunden gemäß IDD

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  • Sulzbach
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48 weitere Termine

04-24 - Arbeiten unter Spannung - AuS Ausbildung zum Erwerb und Erhalt des AuS-Passes für Arbeiten nach VDE 0105-100 Abs. 6.3 und DGUV Regel 103-011

  • 05.08.2024- 07.08.2024
  • Güstrow
  • 404,60 €
7 weitere Termine

Nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68

  • 19.08.2024- 20.08.2024
  • Bad Zwischenahn
  • 1.035,30 €
6 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

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  • 1.201,90 €
7 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 232,05 €


63-133b - Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1 § 20 (6) - Modul 2 Webinar zur Auffrischung von Präventionstätigkeiten und Best Practice

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


Um die Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden, müssen Unternehmen besonders bei der Arbeit mit Gefahrstoffen gesetzliche Neuerungen umsetzen und regelmäßig ihre Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffverzeichnisse und Betriebsanweisungen anpassen. 2020 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) wieder zahlreiche Neuerungen in den TRGSn beschlossen. Neugefasst sind u. a. TRGS 500 Schutzmaßnahmen , TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren, TRGS 527 Nanomaterialien, TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten oder TRGS 600 Substitution mit neuen Aspekten. Darüber hinaus wurden einige TRGSn geändert bzw. ergänzt, beispielsweise zu Arbeitsplatzgrenzwerten (TRGS 900) oder zum Verzeichnis für CMR-Stoffe (TRGS 905). Zusätzlich stellen die Europäische Harmonisierung und weltweite Globalisierung hohe Anforderungen an die nationale Umsetzung.


Wie die Teilnehmer die aktuellen Anforderungen sicher im Unternehmen umsetzen, vermittelt ihnen dieses Updateseminar.


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63-160 - Verkehrssicherungspflichten beim Gebäudemanagement Webinar über die wirtschaftliche / rechtliche Organisation der Aufgaben und Pflichten

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