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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
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Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.475 Schulungen (mit 7.693 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 26.08.2024- 13.12.2024
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  • auf Anfrage
2 weitere Termine

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Personalmanagement
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Webinar

  • 11.09.2024- 12.09.2024
  • online
  • 675,00 €
2 weitere Termine

Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)

  • 23.10.2024
  • Berlin
  • 450,00 €


Die grundlegende Frage lautet: Wie muss die Kommunikation von Meistern und Schichtleitern mit ihren Mitarbeitern angelegt sein und durchgeführt werden, damit angesichts der Corona-Krise ein sicheres, kreatives und produktiven Zusammenarbeiten möglich wird?

  • 29.10.2024- 30.10.2024
  • Köln
  • 1.481,55 €


Nach der Arbeitsstättenverordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeitenden regelmäßig im richtigen Verhalten in einem Brand- und/oder Katastrophenfall zu unterweisen. Da sich in Evakuierungsübungen immer wieder zeigt, dass die Evakuierung aufgrund falschen Verhaltens von Mitarbeitenden kaum durchführbar ist, sollte jedes Unternehmen eine ausreichende Anzahl geschulter Evakuierungshelfer etablieren. Dieser Lehrgang rüstet die Teilnehmenden für die praxisnahe Ausbildung von Evakuierungshelfern im Betrieb.
Der Lehrgang behandelt die Organisation, die Haftungsfrage sowie die Weisungsbefugnis vor, während und nach einer Evakuierung. Anhand von Rollenspielen und Videosequenzen werden die Teilnehmenden auf das Leiten und Führen von Personen bei Räumungen und Evakuierungen vorbereitet. Des Weiteren vermittelt der Lehrgang die Methodik der wirkungsvollen Unterweisung und Gesprächsführung. Der Einsatz von Kommunikations- und Präsentationsmitteln für die Ansprache von Mitarbeitenden ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, um sie besser zu motivieren und zu unterweisen und um Übungen optimal vorzubereiten und durchzuführen.
18,3 Unterrichtseinheiten bzw. 13,7 Zeitstunden gemäß IDD

  • 29.10.2024- 31.10.2024
  • Heilbronn
  • 410,00 €


Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die Aufgabenstellung der Personalverwaltung, Einstellung neuer Mitarbeiter, Arbeitspapiere, Tarifverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Arbeitnehmerschutzgesetze bis hin zum Zeugnis und bereitet auf die Ausbildungsabschlussprüfung vor.

  • 30.10.2024
  • Blankenfelde-Mahlow
  • 487,90 €


Fachkräfte und sonstige qualifizierte Personen in Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen nach TRGS 520 Nr. 5.4 regelmäßig, mindestens einmal jährlich, an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Somit wird sicher gestellt, dass durch aktuelle Kenntnisse des Fachpersonals über gesetzliche Bestimmungen und Gefahrenpotentiale Umweltgefahren rechtzeitig erkannt und gesundheits- oder umweltschädigende Unfälle vermieden werden.

  • 30.10.2024
  • München
  • 827,05 €


Nur für 2023 gilt: Als Kombibuchung mit den Lehrgängen Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten“ und/oder Checklisten „Checklisten für die Brandschutzpraxis“ erhalten Sie 20% Rabatt.

Die Brandschutzordnung ist eine auf das Objekt zugeschnittene Zusammenfassung aller Regelungen zur Brandverhütung und für das Verhalten im Ernstfall. Brandschutzordnungen werden unter anderem von der Gesetzgebung gefordert (z. B. Sonderbauverordnung NRW – Versammlungsstätten) und in vielen Fällen auch von den Versicherern. Grundsätzlich ist eine Brandschutzordnung für jedes Unternehmen und jede Einrichtung sinnvoll und empfehlenswert, um den Brandschutz optimal zu organisieren.
Nach der DIN 14096 müssen Brandschutzordnungen stets auf aktuellem Stand gehalten und mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person überprüft werden. Zudem enthält die DIN (Ausgabe 05/2014) eine Reihe geänderter Anforderungen für die Teile A, B und C, sodass Aktualisierungen notwendig sind, um die eigene Brandschutzordnung DIN-gerecht zu halten.
Dieser Lehrgang vermittelt das notwendige Hintergrundwissen und die praktischen Fähigkeiten um Brandschutzordnungen normgerecht zu erstellen, zu optimieren sowie regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden ein VdS-Lehrgangszertifikat sowie einen Fachkundenachweis gemäß DIN 14096:2014-05.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 6,8 Zeitstunden.

Webinar

  • 19.08.2024
  • online
  • 618,80 €
1 weiterer Termin

Relevante hygienische, technische und rechtliche Grundlagen

  • 04.11.2024- 06.11.2024
  • Leonberg
  • 1.590,00 €


Koordinator Integrierte Managementsysteme

  • 23.09.2024- 26.09.2024
  • Potsdam
  • 1.475,60 €
1 weiterer Termin

Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfalltransportunternehmen bzw. Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle, die nicht gemäß EfbV zertifiziert sind, müssen entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung die notwendige Zuverlässigkeit und Fachkunde für ihren Tätigkeitsbereich besitzen. Dazu ist u.a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang mit vorgeschriebenen Lehrinhalten erforderlich. 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fachkundenachweis für den "Betriebsbeauftragter für Abfall" (siehe "Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG") zu erhalten.
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