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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Webinar

  • 08.01.2025
  • online
  • 666,40 €
78 weitere Termine

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)

  • 03.12.2024
  • Braunschweig
  • 630,70 €
5 weitere Termine

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)

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  • Wuppertal
  • 1.290,00 €


Das Arbei­ten an unter Spannung stehenden Anlagenteilen oder in deren Nähe bietet ein hohes Gefahrenpotential. Es ist daher nur Fachkräften erlaubt, die entsprechendes Fachwissen haben und in der Lage sind, die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Der Begriff „Schaltberechtigung“ ist nirgendwo in den Normen genannt – und trotzdem begegnet man diesem Begriff immer wieder. Eine Schalt­berechtigung wird auf unterschiedliche Weise erteilt: zeitabhängig oder zeitunabhängig, über Teilanlagen oder über ganze Orts- oder Betriebsnetze.

Schaltberechtigte sind Elektrofachkräfte, die Schal­tungen an unter Spannung stehenden Anlagen vorneh­men, und zwar oft auch in eigener Entscheidung, zum Beispiel im Bereitschafts­dienst. Unternehmen und die von ihnen beauftragten Fachverantwortlichen sind verpflichtet, zum Schalten berechtigte Personen mit Fachkunde für sicheres Schalten zu qualifizieren.

Dieser Lehrgang vermittelt den Teilnehmer:innen die unverzichtbaren fachlichen Kenntnisse, die sie zum Erwerb oder Erhalt der Schaltberechtigung benötigen.

  • 29.01.2025- 30.01.2025
  • Bissendorf
  • 1.808,80 €
3 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

Webinar

  • 15.09.2025- 16.09.2025
  • online
  • 920,00 €
1 weiterer Termin

Gebäudeschadstoffe bedeuten für Bauherren, Planer, Architekten sowie Bau- und Abbruchunternehmen eine große Herausforderung. Dies gilt für das Bauen im Bestand genauso wie für den Rückbau, für gewerblich genutzte Gebäude und Industrieanlagen ebenso wie für Wohngebäude. Schadstoffe in Baumaterialien und nutzungsbedingte Kontaminationen sind in allen Planungsphasen und auch bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Das Spektrum möglicher Kontaminationen reicht von Asbest, PCB, Teer und Künstlichen Mineralfasern bis zu Holzschutzmitteln.
Darüber hinaus weist auch die technische Gebäudeausrüstung spezifische Schadstoffprobleme auf.

Eine qualifizierte Erfassung der Gebäude und Anlagen liefert notwendige Angaben über entsorgungsrelevante Inhaltsstoffe und Materialien. Sie nennt Kubaturen, Mengen und Kosten. Durch das frühzeitige Erkennen und Separieren von schadstoffbelasteten Materialien werden Gefahrenpotenziale minimiert, Entsorgungskosten deutlich reduziert und die Einhaltung von terminlichen Vorgaben und des Kostenrahmens sichergestellt.

Das Seminar vermittelt

die wichtigsten baustoffbedingten Kontaminationen und Schadstoffe in der Haustechnik, mit zahlreichen Bildern und Exponaten

eine strukturierte Projektabwicklung bezüglich Schadstoffen von der Erkundung bis zur Bauabwicklung

Erkundungs- und Informationspflichten für den Bauherrn gemäß der Neufassung der Gefahrstoffverordnung sowie Anforderungen im Zusammenhang mit der Entsorgun...

  • Termin auf Anfrage
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  • 166,60 €


64-02b - Webinar: Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte nach ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100 - Modul 2 einschließlich Arbeiten unter Spannung ohne besondere Maßnahmen

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
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63-45 - Ausbildung zum Ausbilder für die Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008 Webinar

  • 16.01.2025
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  • 5.848,85 €
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Streichen und Rollen

  • 06.12.2024
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Die Pandemie hat in kurzer Zeit die betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzanforderungen verändert. Um diese Anforderungen gerecht zu werden und damit der Unternehmensalltag wieder wie gewohnt weiterläuft, müssen bestimmte Schutzvorkehrungen vorgenommen werden. Auch die Mitarbeiter sollen sich während und nach der Krisenzeit wieder im Unternehmen wohlfühlen. Lernen Sie in unserer Weiterbildung "Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Corona-Krise / Pandemie", welche Schutzmaßnahmen besonders wichtig sind und welche Gesetze Sie dabei beachten müssen.

  • 02.12.2024
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Lackiergeräte
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