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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Anwendung von Lasern werden insbesondere durch die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV, zuletzt geändert Oktober 2017) und durch Beachtung der Festlegungen und beispielhaften Maßnahmen in den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung (aktuelle Fassung Dezember 2018; Änderung der TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines" August 2021) erfüllt. Der Arbeitgeber hat hierzu für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß § 5 Absatz 2 der OStrV einen Laserschutzbeauftragten (LSB) schriftlich zu bestellen. Die erforderlichen Fachkenntnisse sind dabei durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch spezifische Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten.

Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen und bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4, und zwar für die Laser-Einrichtungen bzw. -Anlagen, für die er bestellt wurde. Zur Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln Experten in diesem Lehrgang die erforderlichen Fachkenntnisse zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie zu persönlichen Schutzausrüstungen. Darüber hinaus werden die grundlegenden Regelwerke des Arbeitsschutzes, die charakteristischen Eigenschaften und Kenngrößen der Laserstrahlung, die Laserklasseneinteilung, die Bedeutung der Exposit...

Webinar

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ITSEC: ISO 27001 und SSDLC / ISMS und Secure Software Development Lifecycle Management

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Ein professioneller Gebäudebetrieb ist die Vorrausetzung, dass ein Gebäude effizient und sicher für die Erfüllung der Kernaufgaben eines Unternehmens genutzt werden kann. Denn bis zu 90 % der Lebenszykluskosten entstehen während der Betriebsphase eines Gebäudes. Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf das Betriebsergebnis des Unternehmens bzw. die Belastung des öffentlichen Haushalts. Die Aufgabe des Betreibers eines Gebäudes ist, eine Strategie zu finden, welche zwischen Betriebssicherheit, Einhaltung der Betreiberverantwortung, Nachhaltigkeit und Kosteneinsatz abwägt. 

Das Gebäudemanagement ist eine Managementdisziplin, die technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kompetenzen erfordert. Häufig haben Gebäudemanager ursprünglich eine technische Ausbildung. Darauf aufbauend vermittelt das Seminar die für den Gebäudebetrieb notwendigen weiteren Kompetenzen und ermöglicht, die richtige Strategie für den Gebäudebetrieb zu finden.

Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt. 

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort- /Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtung Architektur anerkannt.

Führungskräfte, die sich mit Aufgaben des Gebäude- oder Liegenschaftsbetriebs im öffentlichen oder privatwirtschaftlich...

  • 09.12.2024- 17.12.2024
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Umsetzung der aktuellen DGUV 205-003 von 12.2020

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Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang

Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie Deponieverordnung (DepV) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.

Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV/AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben. Dieser Lehrgang deckt die §§ 53, 54 KrWG ab.

Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.

Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.

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  • 16.12.2024
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  • 11.12.2024
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Ausbildung der Bediener nach DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500 Kapitel 2.10) und DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)

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  • 27.01.2025
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gemäß DGUV Regel 113-020

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VR-Training: Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70
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