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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.554 Schulungen (mit 8.123 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 04.09.2024
  • Berlin
  • 772,31 €
1 weiterer Termin

Für die Sachkunde gemäß REACH-Verordnung Anhang II und GHS-/CLP-Verordnung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sind die ersten beiden Module des Gefahrstoffbeauftragten zu besuchen oder alternativ vergleichbare Vorqualifikationen der einzelnen Module nachzuweisen, da für die Sachkunde erweiterte Themenbereiche zu vermitteln sind.

Nach dem Europäischen Chemikalienrecht, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), sind die herstellenden Betriebe und Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Stoffe und Zubereitungen Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Für diese Aufgabe ist eine sachkundige Person zu beauftragen. Bei Kontrollen der Behörden kann der Nachweis über eine Teilnahme an einer Schulung erforderlich sein. Diese benötigte Sachkunde kann nach Besuch aller vier Module des Gefahrstoffbereiches erworben werden oder in Kombination mit vergleichbaren Vorqualifikationen erlangt werden. Aber auch für das Lesen und Interpretieren von Sicherheitsdatenblättern sind gewisse Kenntnisse notwendig, die in diesem Seminar vermittelt werden.

Neukundenrabatt von 10% für die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr und endet ca. gegen 17:00 Uhr.

Weitere Module

Modul 1: Grundlagen Gefahrstoffe
Modul 3: Praxisworkshop - Lagerung von Gefahrstoffen
Modul 4: Praxisworkshop – Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe
Modul 5: Prüfung

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz, mit einem Punkt im Bereich Brandschutz und mit einem Punkt im Bereich Umweltschutz bewertet.

Bei Buchung von zwei Modulen pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 1.020,- Euro zzgl. MwSt.
Bei Buchung von drei Modulen pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 1.580,- Euro zzgl. MwSt.
Bei Buchung aller vier Module pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 2.100,- Euro zzgl. MwSt.

  • 03.12.2024- 06.12.2024
  • Ostfildern
  • 1.240,00 €


Durch den rasanten technologischen Fortschritt und die veränderten Arbeitswelten ist es von entscheidender Bedeutung, in der Arbeitsmedizin stets auf dem aktuellen Stand zu sein. Unsere vierteilige Lehrgangsreihe an der TAE bietet Lösungen, um eine effektive, präventive und kundenorientierte Arbeitsmedizin zu entwickeln und umzusetzen. 

Unsere offenen Seminare bauen auf den Kernthemen der arbeitsmedizinischen Vorsorge auf und stärken Ihre Praxiskompetenz in der arbeitsmedizinischen Assistenz.

Tauchen Sie in das interaktive Schulungskonzept ein – praxisnahe Fallstudien und inspirierende Vorträge werden von führenden Experten präsentiert. Jedes Modul endet mit einer Prüfung. Dabei ist es unerheblich, in welcher Reihenfolge die einzelnen Module (Teil A – D) absolviert werden.

Die Inhalte entsprechen dem Rahmenplan der Berufsgenossenschaften sowie dem Fortbildungscurriculum der Ärztekammern in Deutschland.

Durch die Qualifikation arbeitsmedizinische Assistenz können Sie im Kontext der Arbeitsmedizin bei Notfällen, bei betrieblichen Schulungen und Untersuchungen, in der medizinischen Beratung sowie bei der Organisation des Praxisbetriebs unterstützen.

Haben Sie alle Module (Teil A – D) erfolgreich absolviert und die jeweilige Prüfung ...

  • 08.10.2024- 10.10.2024
  • Dortmund
  • 1.523,20 €


Behördlich anerkannter Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde im Sinne § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV.

Gemäß § 58a des BImSchG haben Betreibende genehmigungsbedürftiger Anlagen einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art und Größe der Anlage wegen der bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs auftretenden Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft erforderlich ist.
Zudem kann die zuständige Behörde auch bei nicht rechtlich notwendigen Bestellungen, fordern, dass ein Störfallbeauftragter im Unternehmen vorhanden sein muss soweit dies sich als notwendig erweist.

Die Störfallbeauftragten beraten die Betreibenden in Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sein können. Sie sind berechtigt und verpflichtet

auf die Verbesserung der Sicherheit der Anlage hinzuwirken
den Betreibenden unverzüglich Störungen innerhalb des Betriebes mitzuteilen
die Einhaltung der Vorschriften und Gesetze zu überwachen, insbesondere durch regelmäßige Kontrollen der Betriebsstätte, der Mitteilung festgestellter Mängel und entsprechende Vorschläge zur Beseitigung
Mängel, die den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung betreffen, unverzüglich den Betreibenden zu melden
Zudem erstatten die Störfallbeauftragten den Betreibenden jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.

Dieser behördlich anerkannte Grundlehrgang vermittelt die Kenntnisse zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 17:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

  • 29.08.2024- 30.08.2024
  • Hattingen
  • 946,05 €
9 weitere Termine

04-813 - Praxisschulung: Neubau / Umbau von Maschinen und Anlagen Sachkunde bei Bestand, Umbau, Veränderung und Verkettung von Maschinen und Anlagen

Webinar

  • 28.01.2025- 29.04.2025
  • online
  • 4.629,10 €


HSE-Manager:innen initiieren und leiten Veränderungsprozesse in Bezug auf Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltthemen an (Health, Safety und Environment – HSE). Die Hauptverantwortlichkeit liegt darin, die HSE-Performance der eigenen Organisation zu messen und kontinuierlich zu steigern. HSE-Manager:innen agieren als Führungskraft für ihr Team. Im Qualifizierungsprogramm HSE-Manager:in beschäftigen Sie sich mit den hierfür relevanten Grundlagen aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Abfall, Immissionsschutz, Gefahrgut, Gewässerschutz, Brandschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Außerdem setzen Sie sich mit kommunikativen, analytischen und strategischen Herausforderungen auseinander und entwickeln Fähigkeiten, mit denen Sie Ihren Alltag als HSE-Manager:in erfolgreich bewältigen.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 493,85 €


65-876 - Die neuen und aktualisierten Technischen Regelwerke (TRBS / BekBS oder EmpfBS) zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Webinar über die rechtliche Bedeutung und Anwendung im betrieblichen Alltag

  • 21.10.2024- 13.03.2025
  • Unterhaching
  • 4.629,10 €
1 weiterer Termin

HSE-Manager:innen initiieren und leiten Veränderungsprozesse in Bezug auf Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltthemen an (Health, Safety und Environment – HSE). Die Hauptverantwortlichkeit liegt darin, die HSE-Performance der eigenen Organisation zu messen und kontinuierlich zu steigern. HSE-Manager:innen agieren als Führungskraft für ihr Team. Im Qualifizierungsprogramm HSE-Manager:in beschäftigen Sie sich mit den hierfür relevanten Grundlagen aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Abfall, Immissionsschutz, Gefahrgut, Gewässerschutz, Brandschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Außerdem setzen Sie sich mit kommunikativen, analytischen und strategischen Herausforderungen auseinander und entwickeln Fähigkeiten, mit denen Sie Ihren Alltag als HSE-Manager:in erfolgreich bewältigen.

  • 31.12.2024
  • Hamburg
  • 29,75 €


Vorsprung durch Qualifizierung

  • 16.10.2024- 17.10.2024
  • Altdorf b.Nürnberg
  • 1.350,00 €


Unternehmer:innen, die selbst keine elektrotechnische Ausbildung, bzw. Kenntnisse besitzen, tragen trotz allem die Verantwortung für den Elektrobereich in ihrem Betrieb. Verantwortliche Elektrofachkräfte VEFK werden von der Unternehmer:in beauftragt, diese fach- und Aufsichtsverantwortung aus zu üben.
Die VEFK übernimmt dann die elektrotechnische Organisation des Betriebes, sie muss die gesetzlichen Bestimmungen kennen und ist die Anlaufstelle für alle elektrotechnischen Belange und Probleme im Betrieb.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, benötigt die VEFK eine entsprechende fachliche Qualifikation und persönliches Fingerspitzengefühl. Dieses Seminar behandelt die Inhalte, die eine VEFK wissen, anwenden und beachten muss, um diese Stellung verantwortungsvoll zu vertreten.
Hierzu gehören die gesetzlichen Grundlagen, die Kenntnis von Neuerungen in den Vorschriften, die Bestellung und Unterweisung von Mitarbeitern, sowie deren Weiterqualifikation.

Sie erfahren, wie der Aufbau eines Betriebes im Bereich der Elektrotechnik organisiert sein muss, welche Gesetze hierzu als Grundlage dienen und wie diese Organisation in die betriebliche Praxis umgesetzt werden kann.

Webinar

  • 06.11.2024
  • online
  • 712,81 €
4 weitere Termine

1-Tag Online-Schulung

Was Sie jetzt wissen müssen!

Neu im Arbeitsschutzausschuss?

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. Der ASA ist ein wichtiges Instrument im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: Er hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten; dazu kommt er regelmäßig zusammen. Als Betriebsrat kommen Sie neu in dieses Organ und fragen sich:

  • Welche Aufgaben haben die ASA-Mitglieder?
  • Was wird im Arbeitsschutzausschuss besprochen?

Auf den Punkt gebracht:
In der neu konzipierten Online-Schulung bekommen Sie an einem Tag hilfreiche Tipps aus der Praxis für die Praxis, wie Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat in diesem Gremium effektiv mitarbeiten und sich aktiv für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen können.

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