Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.411 Schulungen (mit 10.289 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Das Arbeiten unter Spannung (AuS) stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten, sowie an Arbeitsmittel, Schutz- und Hilfsmittel, um die Sicherheit bei der Arbeit zu gewährleisten. Arbeitsvorbereitung und die Organisation der Abläufe sind in besonderem Maße wichtig, um den Schutz von Gesundheit und Leben sicher zu stellen.
Auch nach der AuS-Ausbildung ist gemäß DGUV Vorschrift 3 eine mindestens jährliche Sicherheitsunterweisung gesetzlich vorgeschrieben.
In dieser Jahresunterweisung werden Ihre Kenntnisse zur Elektrosicherherheit beim Arbeiten unter Spannung aktualisiert. Neben den Neuerungen im Regelwerk und den gesetzlichen Vorgaben werden die Gefahren und Schutzmaßnahmen für das Arbeiten an aktiven Teilen anhand von Praxisfällen vermittelt. So schärfen Sie Ihr Gefahrenbewußtsein auch bei Routinetätigkeiten.
Dieses Seminar gilt als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und des § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
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Gefahren des elektrischen Stroms, sowie unerlässliche Schutzmaßnahmen werden durch unsere erfahrenen Dozenten erläutern.
Des Weiteren werden Sie eingehend darüber informiert, wie Sie Ihre Tätigkeiten als EuP sicher und professionell gestalten können.
Es ist bekannt, dass Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und -anlagen häufig von Laien auf diesem Gebiet verursacht werden. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für den reibungslosen Betriebsablauf dar, sondern gefährdet auch die Gesundheit der Mitarbeiter. Gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A1 und BGV A3) ist es die Pflicht des Unternehmers, seine Mitarbeiter über die mit ihren Tätigkeiten verbundenen Gefahren zu informieren. Daher werden elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen sollen, entsprechend unterwiesen.
Die Weiterbildung schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab. Nach Abschluss des Seminars ist eine praktische Einweisung in die spezifischen Aufgaben im Betrieb unerlässlich.
Der Lehrgang erfolgt in Kooperation mit dem UFZ Niederstetten. Nähere Infos und Details dazu finden Sie hier: https://www.ufz-ev.de
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