Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.411 Schulungen (mit 10.289 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
DGUV V 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen
- 05.12.2024
- Braunschweig
- 559,30 €
Unterweisung zur Schaltberechtigung für elektrische Anlagen bis 30 kV
- 01.04.2025- 02.04.2025
- Wuppertal
- 1.290,00 €
Das Arbeiten an unter Spannung stehenden Anlagenteilen oder in deren Nähe bietet ein hohes Gefahrenpotential. Es ist daher nur Fachkräften erlaubt, die entsprechendes Fachwissen haben und in der Lage sind, die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Der Begriff „Schaltberechtigung“ ist nirgendwo in den Normen genannt – und trotzdem begegnet man diesem Begriff immer wieder. Eine Schaltberechtigung wird auf unterschiedliche Weise erteilt: zeitabhängig oder zeitunabhängig, über Teilanlagen oder über ganze Orts- oder Betriebsnetze.
Schaltberechtigte sind Elektrofachkräfte, die Schaltungen an unter Spannung stehenden Anlagen vornehmen, und zwar oft auch in eigener Entscheidung, zum Beispiel im Bereitschaftsdienst. Unternehmen und die von ihnen beauftragten Fachverantwortlichen sind verpflichtet, zum Schalten berechtigte Personen mit Fachkunde für sicheres Schalten zu qualifizieren.
Dieser Lehrgang vermittelt den Teilnehmer:innen die unverzichtbaren fachlichen Kenntnisse, die sie zum Erwerb oder Erhalt der Schaltberechtigung benötigen.
Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen
- 13.05.2025- 14.05.2025
- Ostfildern
- 980,00 €
Laserstrahlung wird in vielen Maschinen zur Materialbearbeitung in der Industrie und in Forschungseinrichtungen genutzt. Zunehmend wird auch ultrakurz-gepulste Laserstrahlung (UKPL) zum Trennen, Bohren, Abtragen und Gravieren sowie in der Spektroskopie eingesetzt. In der Medizin werden UKPL auch am Menschen für Behandlungen an Augen, Zähnen und der Haut eingesetzt. Durch die Wechselwirkung der UKPL mit dem Werkstoff kann ionisierende Strahlung (Röntgenstrahlung) entstehen.
Der Gesetzgeber hat festgelegt: Alle Laseranlagen sind gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) automatisch "Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung", wenn sie Röntgenstrahlung aussenden können. Sind gesetzlich festgelegte Grenzwerte für die optische Bestrahlungsstärke im Laserfokus und/oder die Ortsdosisleistung der Röntgenstrahlung überschritten, bedürfen Laser-Einrichtungen einer Genehmigung nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 bzw. Anzeige nach § 17 Absatz 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).
Im Lehrgang wird den Teilnehmern das notwendige Wissen zum Strahlenschutz bei laserinduzierter Röntgenstrahlung vermittelt. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer in der Praxis erprobte Verfahren zum Berechnen und Messen der Röntgenstrahlung sowie Hinweise zur Gestaltung von Schutzgehäusen. Der gesetzlich vorgeschriebene Weg für die Vorbereitung des Betriebes oder die Nachmeldung einer Laseranlage, die Röntgenstrahlung erzeugen könnte, wird ausführlich dargestellt und erläutert.
Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen
- 11.11.2025- 12.11.2025
- Ostfildern
- 980,00 €
Laserstrahlung wird in vielen Maschinen zur Materialbearbeitung in der Industrie und in Forschungseinrichtungen genutzt. Zunehmend wird auch ultrakurz-gepulste Laserstrahlung (UKPL) zum Trennen, Bohren, Abtragen und Gravieren sowie in der Spektroskopie eingesetzt. In der Medizin werden UKPL auch am Menschen für Behandlungen an Augen, Zähnen und der Haut eingesetzt. Durch die Wechselwirkung der UKPL mit dem Werkstoff kann ionisierende Strahlung (Röntgenstrahlung) entstehen.
Der Gesetzgeber hat festgelegt: Alle Laseranlagen sind gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) automatisch "Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung", wenn sie Röntgenstrahlung aussenden können. Sind gesetzlich festgelegte Grenzwerte für die optische Bestrahlungsstärke im Laserfokus und/oder die Ortsdosisleistung der Röntgenstrahlung überschritten, bedürfen Laser-Einrichtungen einer Genehmigung nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 bzw. Anzeige nach § 17 Absatz 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).
Im Lehrgang wird den Teilnehmern das notwendige Wissen zum Strahlenschutz bei laserinduzierter Röntgenstrahlung vermittelt. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer in der Praxis erprobte Verfahren zum Berechnen und Messen der Röntgenstrahlung sowie Hinweise zur Gestaltung von Schutzgehäusen. Der gesetzlich vorgeschriebene Weg für die Vorbereitung des Betriebes oder die Nachmeldung einer Laseranlage, die Röntgenstrahlung erzeugen könnte, wird ausführlich dargestellt und erläutert.
Arbeiten mit Absturzgefahren – PSA
- 08.10.2025
- Hürth
- 529,55 €
8 und 112-199nliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Anwenderschulung nach DPersönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Für alle Personen, die regelmäßig oder auch gelegentlich auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, gelten Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz (PSAgA). Zur Vermeidung von Unfällen hat gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundsätzlich eine Unterweisung der Beschäftigten zu erfolgen. Konkretere Vorgaben machen DGUV Regel 112-198 („Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“) und DGUV Regel 112-199 („Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“). Die Anwenderschulung ist vor der ersten Benutzung verpflichtend und in der Folge hat mindestens einmal jährlich eine entsprechende Unterweisung zu erfolgen.
Die Ausbildung berücksichtigt die geforderten Ausbildungsinhalte für die sichere Anwendung der PSAgA. Die Teilnehmer:innen erlangen umfangreiche Kenntnisse mit den einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.GUV Regel 112-198 und 112-199
- 02.06.2025- 06.06.2025
- Leipzig
- 1.962,31 €
- 12.12.2024- 13.12.2024
- Frankfurt am Main
- 1.535,10 €
Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber energieraubenden Situationen stärken wollen. Die Teilnehmer lernen, wie sie den Herausforderungen des (Arbeits-)Alltags mit mehr Gelassenheit entgegnen können.
Das Resilienz Seminar zeichnet sich durch die Kombination praktischer und erfahrungsorientierter Methoden aus. Die Übungen werden mithilfe des Trainers und der individuellen Arbeit mit den Teilnehmern vorbereitet. Am Ende des Seminars findet eine Auswertung statt, die eine konstruktive Reflexion über das Gelernte ermöglicht.
Webinar
Online: TRGS 520 Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Fachkunde
- 14.03.2025
- online
- 416,50 €
Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.
Dort heißt es unter Punkt 5.4 Fortbildung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind entsprechend einzuweisen.
Wir bieten Ihnen dieses Seminar zur Wahrnehmung dieser Fortbildungspflicht an. Es vermittelt Ihnen die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten, Verantwortlichkeiten und technische Neuerungen. Darüber hinaus dient es dem Erfahrungsaustausch unter den fachkundigen Personen bzw. Fachkräften zu aktuellen Themen aus der Praxis bei Errichtung und Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle.
Praxisnah und anhand von Fallbeispielen aus dem Betriebsalltag, werden der Umgang, die Klassifizierung und die Sortierung von schadstoffhaltigen Abfällen behandelt. Ebenso werden Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen, die aus der Missachtung gefahrgutrechtlicher und angrenzender Vorschriften (Arbeitssicherheit) resultieren können, besprochen.
Zur geforderten Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
Arbeitsrecht für Führungskräfte – kompakt
- 05.06.2025
- Augsburg
- 495,00 €
Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und in kompakter Form die arbeitsrechtlichen Grundlagen, die Sie für eine erfolgreiche und souveräne Mitarbeiterführung benötigen.