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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.554 Schulungen (mit 8.115 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 05.11.2024
  • Hamburg
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Aktuelle Anforderungen - Umsetzung im Unternehmen

  • 14.10.2024- 15.10.2024
  • Wuppertal
  • 1.190,00 €


Das Arbei­ten an unter Spannung stehenden Anlagenteilen oder in deren Nähe bietet ein hohes Gefahrenpotential. Es ist daher nur Fachkräften erlaubt, die entsprechendes Fachwissen haben und in der Lage sind, die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Der Begriff „Schaltberechtigung“ ist nirgendwo in den Normen genannt – und trotzdem begegnet man diesem Begriff immer wieder. Eine Schalt­berechtigung wird auf unterschiedliche Weise erteilt: zeitabhängig oder zeitunabhängig, über Teilanlagen oder über ganze Orts- oder Betriebsnetze.

Schaltberechtigte sind Elektrofachkräfte, die Schal­tungen an unter Spannung stehenden Anlagen vorneh­men, und zwar oft auch in eigener Entscheidung, zum Beispiel im Bereitschafts­dienst. Unternehmen und die von ihnen beauftragten Fachverantwortlichen sind verpflichtet, zum Schalten berechtigte Personen mit Fachkunde für sicheres Schalten zu qualifizieren.

Dieser Lehrgang vermittelt den Teilnehmer:innen die unverzichtbaren fachlichen Kenntnisse, die sie zum Erwerb oder Erhalt der Schaltberechtigung benötigen.

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7 weitere Termine

In diesem Resilienz Seminar lernen Sie Methoden kennen, um Ihre Fähigkeiten in herausfordernden Stresssituationen zu stärken und flexibel mit ihnen umzugehen. Ziel ist es, trotz Widrigkeiten wie hoher Arbeitsbelastung oder Informationsüberflutung selbstbewusst zu bleiben, indem Sie verschiedene Techniken anwenden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Seminars ist es, den Teilnehmern zu zeigen, wie sie ihre eigene Resilienz steigern können. Dadurch ist es möglich, auch in schwierigen Situationen zuversichtlich und in stressigen Momenten ruhig zu bleiben, anstatt sich von Stressoren wie komplexen Herausforderungen überwältigt zu fühlen.
Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber energieraubenden Situationen stärken wollen. Die Teilnehmer lernen, wie sie den Herausforderungen des (Arbeits-)Alltags mit mehr Gelassenheit entgegnen können.
Das Resilienz Seminar zeichnet sich durch die Kombination praktischer und erfahrungsorientierter Methoden aus. Die Übungen werden mithilfe des Trainers und der individuellen Arbeit mit den Teilnehmern vorbereitet. Am Ende des Seminars findet eine Auswertung statt, die eine konstruktive Reflexion über das Gelernte ermöglicht.

  • 29.10.2024- 30.10.2024
  • Hamburg
  • 1.188,81 €


Die Überlastungsanzeige ist das Instrument, mit dem Mitarbeiter bei wachsendem Leistungs- und Verantwortungsdruck das Erreichen ihrer Belastungsgrenze anzeigen können. In diesem Seminar erfahren Sie, wann der Einsatz einer derartigen Anzeige sinnvoll ist, welche Angaben zur Überlastung unbedingt notwendig sind und welche Spielregeln insgesamt beachtet werden müssen. Nutzen Sie unsere Vorlagen und Muster für die Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung und entwickeln Sie sinnvolle Inhalte einer Regelung, speziell für Ihren Betrieb.

Webinar

  • 30.10.2024
  • online
  • 529,55 €
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64-819 - Webinar: Praxisseminar SOFTEMA Validierung von Anwendungssoftware mit SOFTEMA

  • 02.06.2025- 06.06.2025
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  • 1.962,31 €
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Strategische Mitbestimmung und rechtliche Grundlagen für den KBR

  • 26.11.2024- 27.11.2024
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Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und in kompakter Form die arbeitsrechtlichen Grundlagen, die Sie für eine erfolgreiche und souveräne Mitarbeiterführung benötigen.

E-Learning

  • 30.10.2024
  • online
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Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.

Dort heißt es unter Punkt 5.4 Fortbildung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind  entsprechend einzuweisen.

Wir bieten Ihnen dieses Seminar zur Wahrnehmung dieser Fortbildungspflicht an. Es vermittelt Ihnen die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten, Verantwortlichkeiten und technische Neuerungen. Darüber hinaus dient es dem Erfahrungsaustausch unter den fachkundigen Personen bzw. Fachkräften zu aktuellen Themen aus der Praxis bei Errichtung und Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle.

Praxisnah und anhand von Fallbeispielen aus dem Betriebsalltag, werden der Umgang, die Klassifizierung und die Sortierung von schadstoffhaltigen Abfällen behandelt. Ebenso werden Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen, die aus der Missachtung gefahrgutrechtlicher und angrenzender Vorschriften (Arbeitssicherheit) resultieren können, besprochen.

Zur geforderten Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 261,80 €


64-809 - Webinar: Jährliches Update im Maschinenbau Wichtige Änderungen bei der Konstruktion und dem Bau von Maschinen

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  • Ort auf Anfrage
  • 1.065,05 €


65-964 - Die IATF 16949 Webinar über wichtige Kennzahlen für die Instandhaltung und Produktion
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