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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Die unternehmerischen Ziele sind klar: Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität erhalten und steigern. Eine wesentliche Grundlage dafür sind die Belegschaften in den Betrieben. Sie haben hohen Einfluss auf Produktqualität, Kundenzufriedenheit und Kostenstruktur. Folglich muss die „Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter“ eines der zentralen Themen in der Unternehmensleitung sein, denn für die Betriebe sind „Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit“ klare Einflussgrößen für den wirtschaftlichen Erfolg.

Ob unter den Stichworten „Fehlzeiten / Krankenstand“, „psychische Belastungen / Burn-Out“ oder „Demografischer Wandel / Fachkräftesicherung“: Die Probleme sind deutlich erkennbar und haben es mittlerweile aus den Fachzeitschriften in die Massenmedien geschafft.

Ein Unternehmen kann aktiv werden, mit einem Bündel von Maßnahmen gegenzusteuern und betriebswirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Diese Maßnahmen müssen auf die spezifische Situation des Betriebes ausgerichtet sein.

Ein erster Schritt heißt: sich informieren und einen Überblick zu den Handlungsoptionen verschaffen. (Nicht zuletzt, weil auch die Interessenvertretungen in den Bereichen „Gesundheitsmanagement“, „Prävention“ und „psychische Belastungen“ immer aktiver werden.)

Hier setzt unser Online-Seminar an. Als Verantwortliche erhalten Sie anhand des „Konzeptes der Arbeitsfähigkeit“ einen Überblick zu den Wirkungszusammenhängen von persönlichen Ressourcen und konkreten Arbeitsanforderungen, zur Beeinflussbarkeit der Arbeitsfähigkeit und Beispiele für geeignete Maßnahmen. Im Weiteren werden die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben für Arbeitgeber aus dem Arbeitsschutz (z.B. Gefährdungsbeurteilung, DGUV-Vorschriften) sowie dem Arbeits- und Sozialrecht (z.B. Fürsorgepflicht, BEM) ebenso in ein Gesamtkonzept integriert wie vorhandene Instrumente (z.B. Rückkehr-/Fehlzeitengespräche). Dabei liegt der Schwerpunkt in diesem Online-Seminar stärker im Bereich der psychischen Belastungen.

Zum Ende des Tages ist jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer, in der Lage, ein Konzept für einen „gesundheitsfördernden Betrieb“ zu entwerfen und die ersten Schritte für dessen Umsetzung einzuleiten.

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Im Gefahrfall sollen Flucht- und Rettungspläne das sichere Verlassen der Arbeitsstätte gewährleisten. Sie dienen auch als Basis für die gemäß ASR A2.3 regelmäßig durchzuführenden Räumungsübungen. Aus diesen Gründen enthalten die Pläne in klarer und verständlicher Form wichtige Informationen zum Standort, farbige Visualisierungen der Flucht- und Rettungswege sowie der Notausgänge, Hinweise zum Verhalten im Ernstfall und eine Übersicht über Feuerlöscher und andere vor Ort befindliche Einrichtungen zur Selbsthilfe.
Hieraus ergibt sich: Flucht- und Rettungspläne müssen immer aktuell sein. Die zur Anpassung und Änderung erforderlichen Kenntnisse sind ebenso Inhalt dieses Workshops wie die normgerechte Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen aufgrund von bau- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Der Lehrgang erläutert den Umgang mit den relevanten Vorschriften,Geeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). zeigt praktische Möglichkeiten für eine normkonforme Umsetzung auf und ermutigt zu kreativen Lösungen bei komplexen und nicht geregelten Problemstellungen.
Geeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD).16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

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  • 09.12.2024- 13.12.2024
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