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Betriebsrat-Seminare für Kompetenzen in Arbeitsschutz, Mediation und Betriebsrecht

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland lange Tradition. Der Betriebsrat (BR) vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen, gestaltet die Arbeitsbedingungen mit und bemüht sich um Streitschlichtung. Diese Arbeit findet freilich nicht im rechtsfreien Raum statt. Vielmehr sind die Rechte und Aufgaben von Betriebsräten in ein dichtes, sich permanent veränderndes Geflecht aus rechtlichen Regularien eingebettet. Um ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch zur Schulung des Betriebsrats. Die Zuständigkeiten erstrecken sich von Kernaufgaben wie der Sicherstellung der Einhaltung von tariflichen Einigungen und Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über den arbeitsrechtlichen Datenschutz bis hin zu Mediation und Konfliktmanagement. So vielfältig wie das Aufgabengebiet gestaltet sich auch das Angebot an Betriebsrat-Seminaren. Ob als Schulung des Betriebsrats allgemein konzipiert oder als Weiterbildung des Betriebsrats für anlassbezogenen Bedarf, Seminare für Betriebsräte vermitteln unerlässliche Kompetenzen für die BR-Arbeit.

Was versteht man unter Seminaren für Betriebsräte?

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind für den Betriebsrat Fortbildungen verpflichtend. Der Inhalt und der Umfang dieser Schulungen bestimmen sich teils über die konkreten Verhältnisse im Unternehmen, teils basieren sie auf den allgemeinen Anforderungen, die an eine effiziente Betriebsratsarbeit gestellt werden. Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kontrolliert der Betriebsrat grundsätzlich die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen und die Einhaltung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Standards. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen zusätzlich die Grundlagen und Anwendungen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehören auch interne Regelungen wie etwa die Vorschriften zur ordentlichen Einberufung einer Betriebsversammlung oder die Abläufe der Betriebsratswahl. All diese Kenntnisse können je nach Schwerpunktsetzung Gegenstand von Betriebsrat-Seminaren sein. Eine angemessene Schulung des Betriebsrats ist in ihrem Wert nicht zu unterschätzen: Unbedarftheit in der Kontrolle der innerbetrieblichen Vereinbarungen schwächt die Position der Arbeitnehmer im Betrieb; eine Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts kann im schlimmsten Fall sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Themen umfasst eine Schulung zum Betriebsrat?

Aufgrund des breiten Anforderungsprofils lassen sich Seminare für Betriebsräte thematisch schwer eingrenzen. Drei große Bereiche lassen sich aber unterscheiden:

  • allgemeine Betriebsrat-Seminare vermitteln Angestellten, die in das Gremium gewählt wurden, in regelmäßigen Abständen die grundlegenden Kenntnisse, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind;
  • spezielle Schulungen des Betriebsrats bereiten diesen auf konkrete Herausforderungen betrieblicher Entwicklungen vor, wie etwa die veränderten datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die DSGVO;
  • möglich ist auch eine Weiterbildung des Betriebsrats in Bezug auf fachliche oder persönliche Kompetenzen; zu den ersteren zählen Zusatzkenntnisse in Personalwesen oder EDV, zu letzteren etwa Rhetorikschulungen zur Verbesserung des eigenen Auftritts.

Zu den spezialisierten Schulungen für Betriebsräte gehören auch Veranstaltungen, die eigens auf traditionell unterrepräsentierte Personengruppen zugeschnitten sind. Ein Beispiel wären hier Betriebsrat-Seminare gezielt für weibliche Mitglieder, die die effektive Thematisierung sensibler Themen wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermitteln.

Für wen empfiehlt es sich, ein Betriebsrat-Seminar zu besuchen?

Arbeiter und Angestellte können in Unternehmen ab einer Größe von fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen gründen. Betriebsrat-Fortbildungen ermöglichen dessen Mitgliedern nicht nur die Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmervertretung des Unternehmens. Sie vermitteln ihnen auch das Wissen um die zentralen Dimensionen der betrieblichen Mitbestimmung: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Datenschutz und Personalwesen, Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht sind nur einige Aspekte, die hierzu gehören. Nicht die unwichtigste Leistung von Seminaren für Betriebsräte besteht daher in der Vermittlung von Kompetenzen, die den Betriebsratsmitgliedern ein Miteinander im Gegeneinander erlauben: die robuste Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in Auseinandersetzung mit der Unternehmensführung bei gleichzeitig konstruktiver und produktiver Verhandlungsführung.

Personalverantwortliche und Führungskräfte profitieren von Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht ebenfalls: Sie erlernen den sicheren Umgang mit den einschlägigen juristischen Vorgaben im Umgang mit dem Betriebsrat. So können sie die Anliegen der Unternehmensführung gegenüber den Arbeitnehmervertretern verständlich und kompetent kommunizieren.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Betriebsrat-Seminaren?

Die Schulung des Betriebsrats ist teils gesetzlich vorgegeben, teils dient sie dem Erwerb konkret geforderten Fachwissens. Dabei kann es sich um tarifrechtliche Kenntnisse ebenso handeln wie um Kompetenzen in Datenschutz, Personalrecht oder Arbeitsschutz. Die einschlägigen Weiterbildungen erlauben es den Betriebsratsmitgliedern, sich im Netz der arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher zu bewegen. Betriebsrat-Seminare sind aber mehr als nur Seminare für Betriebsräte: Auch Führungskräfte profitieren von den erlernten Kompetenzen. Umfassende Kenntnisse über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen erleichtern die Kommunikation zwischen den Parteien. Für konkrete Diskussionspunkte, etwa über tarif- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, gilt dasselbe. Das Fachwissen, das Mitarbeiter und Führungskräfte in Betriebsrat-Seminaren erwerben, steckt mithin den Rahmen für einen zivilisierten und produktiven Umgang miteinander ab. Auf diese Weise profitiert das Unternehmen im Ganzen von den einschlägigen Schulungen.

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Die Mitbestimmung der Betriebsräte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wird in vielen Unternehmen längst eingeholt durch eine sehr weitreichende Beteiligung in betrieblichen Angelegenheiten. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie den Betriebsrat zur Wahrnehmung von Interessen des Betriebs und der Mitarbeiter:innen professionell in das Unternehmen einbinden können – zum beiderseitigen Vorteil.

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Medien gestalten und für die Öffentlichkeitsarbeit einsetzen

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Das Basisseminar für Einsteiger

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Arbeitsplätze sicher und gesund gestalten

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Ursachen, Folgen und Prävention

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Von der Gründung des Betriebsrats bis zur Mitbestimmung in sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten: Lernen Sie in unserem Seminar „Betriebsverfassungsrecht“ die Rechte und Aufgaben des Betriebsrats gemäß BetrVG kennen.

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Erfahren Sie in diesem Seminar, welche neuen Aufgaben durch die Einführung und Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt auf Sie zukommen. Lernen Sie, was man eigentlich unter »KI« versteht, welche Chancen sie bietet und welche Risiken und Gefahren diese Technologien für die Belegschaft mit sich bringen. Sie erhalten das notwendige Wissen und praktische Tipps, um die Einführung und Anwendung von KI in Ihrem Betrieb aktiv und verantwortungsbewusst mitzugestalten.

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1-Tag Online-Schulung

Was Sie jetzt wissen müssen!

Neu im Arbeitsschutzausschuss?

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. Der ASA ist ein wichtiges Instrument im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: Er hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten; dazu kommt er regelmäßig zusammen. Als Betriebsrat kommen Sie neu in dieses Organ und fragen sich:

  • Welche Aufgaben haben die ASA-Mitglieder?
  • Was wird im Arbeitsschutzausschuss besprochen?

Auf den Punkt gebracht:
In der neu konzipierten Online-Schulung bekommen Sie an einem Tag hilfreiche Tipps aus der Praxis für die Praxis, wie Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat in diesem Gremium effektiv mitarbeiten und sich aktiv für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen können.

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  • 09.09.2025
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1-Tag Online-Schulung

Neuerungen im Betriebsverfassungsgesetz für Neulinge und alte Hasen

Up-to-date im Betriebsverfassungsrecht

Betriebsräte arbeiten täglich für gute Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten. Neben den betrieblichen Gegebenheiten müssen Betriebsräte immer am Puls der Zeit die aktuellen Gesetzesvorhaben und Entscheidungen der Arbeitsgerichte für Ihre Arbeit im Blick behalten.
So ist derzeit immer wieder in der Diskussion, wie eine „faire“ Vergütung von Betriebsratsmitgliedern rechtskonform ausgestaltet werden kann? Zudem scheint die Digitalisierung der Betriebsratsarbeit (siehe die Altregelung des § 129 BetrVG a.F.) zu stocken.

Doch auch die rechtlichen Grundlagen (Wie entscheidet überhaupt ein Betriebsrat? Wie behandelt der Betriebsrat eine Mitarbeiterbeschwerde? Wie verhandelt man eine gute Betriebsvereinbarung?) müssen stetig ins Gedächtnis gerufen werden, damit eine effektive Betriebsratsarbeit gewährleistet wird und bei der nächsten Wahl das Mitglied Stimmen aus der Belegschaft erhält und weiterhin Spaß an der Betriebsratsarbeit hat.

In diesem Seminar frischen „alte Hasen“ ihr Wissen auf und auch Neulinge bekommen in der Kürze der Zeit einen Zugriff auf die Materie des Betriebsverfassungsgesetzes.

Auf den Punkt gebracht:
Hier werden Ihnen die „Klassiker“ und die aktuellen Entwicklungen des Betriebsverfassungsrechts für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit gebündelt und in Kürze praxisgerecht dargestellt.

  • 20.05.2025- 22.05.2025
  • Berlin
  • 1.664,81 €
2 weitere Termine

Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen des Regelrenteneintrittsalters, aber auch zur Weiterarbeit darüber hinaus. Sie lernen, Ihre Kollegen effektiv zu unterstützen und ihnen einen sozialadäquaten Übergang in den endgültigen Ruhestand zu ermöglichen. Dazu geben wir Ihnen Tipps für die rechtssichere Gestaltung der Verträge und beleuchten die begleitenden sozialrechtlichen Aspekte.

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