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Betriebsrat-Seminare für Kompetenzen in Arbeitsschutz, Mediation und Betriebsrecht

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland lange Tradition. Der Betriebsrat (BR) vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen, gestaltet die Arbeitsbedingungen mit und bemüht sich um Streitschlichtung. Diese Arbeit findet freilich nicht im rechtsfreien Raum statt. Vielmehr sind die Rechte und Aufgaben von Betriebsräten in ein dichtes, sich permanent veränderndes Geflecht aus rechtlichen Regularien eingebettet. Um ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch zur Schulung des Betriebsrats. Die Zuständigkeiten erstrecken sich von Kernaufgaben wie der Sicherstellung der Einhaltung von tariflichen Einigungen und Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über den arbeitsrechtlichen Datenschutz bis hin zu Mediation und Konfliktmanagement. So vielfältig wie das Aufgabengebiet gestaltet sich auch das Angebot an Betriebsrat-Seminaren. Ob als Schulung des Betriebsrats allgemein konzipiert oder als Weiterbildung des Betriebsrats für anlassbezogenen Bedarf, Seminare für Betriebsräte vermitteln unerlässliche Kompetenzen für die BR-Arbeit.

Was versteht man unter Seminaren für Betriebsräte?

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind für den Betriebsrat Fortbildungen verpflichtend. Der Inhalt und der Umfang dieser Schulungen bestimmen sich teils über die konkreten Verhältnisse im Unternehmen, teils basieren sie auf den allgemeinen Anforderungen, die an eine effiziente Betriebsratsarbeit gestellt werden. Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kontrolliert der Betriebsrat grundsätzlich die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen und die Einhaltung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Standards. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen zusätzlich die Grundlagen und Anwendungen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehören auch interne Regelungen wie etwa die Vorschriften zur ordentlichen Einberufung einer Betriebsversammlung oder die Abläufe der Betriebsratswahl. All diese Kenntnisse können je nach Schwerpunktsetzung Gegenstand von Betriebsrat-Seminaren sein. Eine angemessene Schulung des Betriebsrats ist in ihrem Wert nicht zu unterschätzen: Unbedarftheit in der Kontrolle der innerbetrieblichen Vereinbarungen schwächt die Position der Arbeitnehmer im Betrieb; eine Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts kann im schlimmsten Fall sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Themen umfasst eine Schulung zum Betriebsrat?

Aufgrund des breiten Anforderungsprofils lassen sich Seminare für Betriebsräte thematisch schwer eingrenzen. Drei große Bereiche lassen sich aber unterscheiden:

  • allgemeine Betriebsrat-Seminare vermitteln Angestellten, die in das Gremium gewählt wurden, in regelmäßigen Abständen die grundlegenden Kenntnisse, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind;
  • spezielle Schulungen des Betriebsrats bereiten diesen auf konkrete Herausforderungen betrieblicher Entwicklungen vor, wie etwa die veränderten datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die DSGVO;
  • möglich ist auch eine Weiterbildung des Betriebsrats in Bezug auf fachliche oder persönliche Kompetenzen; zu den ersteren zählen Zusatzkenntnisse in Personalwesen oder EDV, zu letzteren etwa Rhetorikschulungen zur Verbesserung des eigenen Auftritts.

Zu den spezialisierten Schulungen für Betriebsräte gehören auch Veranstaltungen, die eigens auf traditionell unterrepräsentierte Personengruppen zugeschnitten sind. Ein Beispiel wären hier Betriebsrat-Seminare gezielt für weibliche Mitglieder, die die effektive Thematisierung sensibler Themen wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermitteln.

Für wen empfiehlt es sich, ein Betriebsrat-Seminar zu besuchen?

Arbeiter und Angestellte können in Unternehmen ab einer Größe von fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen gründen. Betriebsrat-Fortbildungen ermöglichen dessen Mitgliedern nicht nur die Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmervertretung des Unternehmens. Sie vermitteln ihnen auch das Wissen um die zentralen Dimensionen der betrieblichen Mitbestimmung: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Datenschutz und Personalwesen, Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht sind nur einige Aspekte, die hierzu gehören. Nicht die unwichtigste Leistung von Seminaren für Betriebsräte besteht daher in der Vermittlung von Kompetenzen, die den Betriebsratsmitgliedern ein Miteinander im Gegeneinander erlauben: die robuste Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in Auseinandersetzung mit der Unternehmensführung bei gleichzeitig konstruktiver und produktiver Verhandlungsführung.

Personalverantwortliche und Führungskräfte profitieren von Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht ebenfalls: Sie erlernen den sicheren Umgang mit den einschlägigen juristischen Vorgaben im Umgang mit dem Betriebsrat. So können sie die Anliegen der Unternehmensführung gegenüber den Arbeitnehmervertretern verständlich und kompetent kommunizieren.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Betriebsrat-Seminaren?

Die Schulung des Betriebsrats ist teils gesetzlich vorgegeben, teils dient sie dem Erwerb konkret geforderten Fachwissens. Dabei kann es sich um tarifrechtliche Kenntnisse ebenso handeln wie um Kompetenzen in Datenschutz, Personalrecht oder Arbeitsschutz. Die einschlägigen Weiterbildungen erlauben es den Betriebsratsmitgliedern, sich im Netz der arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher zu bewegen. Betriebsrat-Seminare sind aber mehr als nur Seminare für Betriebsräte: Auch Führungskräfte profitieren von den erlernten Kompetenzen. Umfassende Kenntnisse über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen erleichtern die Kommunikation zwischen den Parteien. Für konkrete Diskussionspunkte, etwa über tarif- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, gilt dasselbe. Das Fachwissen, das Mitarbeiter und Führungskräfte in Betriebsrat-Seminaren erwerben, steckt mithin den Rahmen für einen zivilisierten und produktiven Umgang miteinander ab. Auf diese Weise profitiert das Unternehmen im Ganzen von den einschlägigen Schulungen.

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03-103 - Gefahrstoffbeauftragter (TÜV) Erlangung der notwendigen Fachkunde in beratender Funktion zum Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb

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Welche gesetzlichen Grundlagen und rechtlichen Neuerungen müssen im Unternehmensalltag beachtet werden und welche Veränderungen bringt die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (e-AU) mit sich? Wie begegnet man Mitarbeitenden bestmöglich, die lange oder häufig krank sind? Wie reagiert man richtig bei ausbleibenden Krankmeldungen oder bei Verdacht einer vorgetäuschten Krankheit bzw. Missbrauch? Und mit welchen Gestaltungsmöglichkeiten und Maßnahmen lassen sich Fehlzeiten nachhaltig reduzieren?

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In diesem Seminar lernen Sie Ihre Verhandlungsposition mit dem Arbeitgeber rechtlich und inhaltlich richtig einzuschätzen. Sie erfahren, wie eine gut ausgearbeitete Strategie vor Überraschungen schützen und Sie in der Verhandlung mit dem Arbeitgeber stärken kann. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Verhandlungstipps, die Ihnen auch bei unfairen oder scheinbar überlegenen Taktiken des Arbeitgebers helfen, Ihre Interessen durchzusetzen und zum Erfolg zu führen.

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Rechtsirrtümer kosten Geld! Es gilt, arbeitsrechtliche Fehleinschätzungen zu vermeiden, Sicherheit und Kompetenz zu gewinnen. Kennen Sie alle rechtlichen Vorschriften und wissen Sie immer, was gesetzlich erlaubt ist? Prüfen Sie Ihr arbeitsrechtliches Wissen, Ihre bisherigen Kenntnisse und Annahmen. In diesem Seminar werden speziell die typischen Irrtümer erläutert und praxisbezogene Lösungen aufgezeigt. Irren Sie noch oder wissen Sie schon?

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Fehlzeiten bedeuten für eine Unternehmen erhöhte Personalkosten und für den einzelnen Vorgesetzten zusätzlichen Aufwand. Grund genug, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie sich Fehlzeiten vermindern lassen. Für die Verantwortlichen im Unternehmen ergeben sich hier zahlreiche Möglichkeiten im Interesse aller Beteiligten rechtzeitig gegenzusteuern

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In vielen Unternehmen sind KI-Anwendungen mittlerweile Teil des Arbeitsalltags. Gleichwohl ist die Verunsicherung auf Seiten der Arbeitgeber/-innen sowie der Arbeitnehmer/-innen weiterhin hoch. Es gibt erhebliche wirtschaftliche Anreize zur Nutzung von KI – allerdings sind die rechtlichen Risiken bisher weitgehend unbekannt. Das Seminar zeigt auf, welche arbeitsrechtlichen Fallstricke beim Einsatz von KI im Unternehmen zu beachten sind und unter welchen Voraussetzungen betriebliche Mitbestimmungsrechte bestehen.

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Leistungsfähige Verträge und klare Formulierungen vermeiden Streit und sichern dem Arbeitgeber größtmögliche Flexibilität. Versäumnisse bei der Gestaltung machen sich häufig erst bemerkbar, wenn eine Korrektur nicht mehr möglich ist. In vielen Fällen wird dies für den Arbeitgeber dann sehr teuer – das muss nicht sein. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge so gestalten, dass Streit zwischen den Parteien vermieden wird.

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  • 03.06.2025- 04.06.2025
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Das werden Sie lernen:

  • Ihre Rolle als BEM-Beauftragte/r
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  • 11.02.2025- 12.02.2025
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2-Tage Intensiv-Seminar

Cloud Computing und KI

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Beim Cloud Computing und bei Anwendungen mit KI sollte neben der Kosten- und Nutzenoptimierung vor allem ein datenschutzkonformer Umgang sichergestellt werden. Um Datenschutzverstöße zu vermeiden, müssen Sie die Rechte und Pflichten Ihres Unternehmens kennen und über eine Vielzahl von Gesetzen Bescheid wissen.

Am ersten Seminartag erwerben Sie essentielles Praxiswissen zum wirtschaftlichen und sicheren Umgang mit Cloud Computing. Auch die aktuellen Entwicklungen von KI-Anwendungen werden besprochen. Am zweiten Seminartag werden diese Kenntnisse durch gesetzliche Grundlagen wie die EU-DSGVO, das BDSG und die KI-Gesetzgebung gefestigt. Vom Basiswissen bis zum datenschutzkonformen Umgang mit Cloud Computing geht Ihr Experte auf alle relevanten Aspekte ein.

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