Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm Menschenrechtsbeauftragter (TÜV) aufgeführt.
Menschenrechtsbeauftragter, § 4 Abs. 3 LkSG
- Einführung und Überblick über menschenrechtsrelevante Normen
- Aufgaben und Pflichten des Unternehmens aus dem LkSG (Risikomanagement, Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Prävention- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Dokumentations- und Berichtspflichten)
- Rolle des Menschenrechtsbeauftragten im Rahmen der einzelnen Sorgfaltspflichten
- Ausgestaltung der Position (fachliche Eignung, arbeitsvertragliche Besonderheiten, Eingliederung und Befugnis innerhalb der Organisation, Besonderheiten im Konzern)
- Haftung und Verantwortung
Vertiefung: Anforderungen, Einrichtung, Betreiben des Beschwerdeverfahrens sowie Wirksamkeitskontrolle
- Gesetzliche und technische Anforderungen an das Beschwerdemanagement
- Die Verfahrensordnung für das Beschwerdemanagement
- Der Ablauf des Beschwerdeverfahrens
- Tipps zur Umsetzung
- Unterschiede zum Hinweisgebersystem
Vertiefung: Risikomanagement und Risikoanalyse
- Einbindung des Risikomanagements in bestehende Managementsysteme
- Ablauf der Risikoanalyse
- Etablierung wirksamer Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Verstehen von Zertifizierungen, Supplier Assessments und Audits
- Berichterstattung in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ziele/Bildungsabschluss:
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein unbegrenzt gültiges Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Teilnahmevoraussetzungen:
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Menschenrechtsbeauftragter (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums.
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem praktischen Teil.
In der praktischen Prüfung wird eine Risikoanalyse erstellt. Am Montag der Folgewoche nach Ende des Seminars/Webinars bekommen Sie alle erforderlichen Prüfungsdokumente per E-Mail zugesandt.
Die Bearbeitungszeit für die Risikoanalyse beträgt 24 Werktage (4Wochen).
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die praktische Prüfung bestanden ist.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Menschenrechtsbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/unternehmensangebote/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Präsenzseminar
Zielgruppe:
Teilnehmer des Lehrgangs Menschenrechtsbeauftragter (TÜV)
Seminarkennung:
EX/A52/10101915/18092025-1