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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de
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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de

Was versteht man unter Rechnungswesen?

Unter Rechnungswesen versteht man das systematische Erfassen sowie die Auswertung der Vorgänge innerhalb eines Unternehmens. Dadurch wird das betriebliche Geschehen besser geplant, gesteuert und kontrolliert. Genauer definiert, ermittelt man im Rechnungswesen das Bestandsvermögen und den Unternehmenserfolg. Dieses beinhaltet außerdem die Dokumentation von Soll- und Ist- Vergleichen. Trotz zunehmender Digitalisierung ist es immer noch notwendig, die erfolderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen vorzulegen. Schulungen und Seminare in Rechnungswesen können als Weiterbildungsmaßnahme für die Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der Personalentwicklung sinnvoll sein. Anhand von Belegen müssen im Rechnungswesen alle Geschäftsfälle aus den verschiedenen Unternehmensbereichen aufgezeichnet werden. Entscheidend für den Unternehmenserfolg ist außerdem die regelmäßige Analyse der Liquidität, damit es nicht zu gravierenden Engpässen kommen kann, welche ebenfalls mithilfe des Rechnungswesens erfolgt.

Internes und externes Rechnungswesen

Generell unterscheidet man zwischen internem und externem Rechnungswesen. Beim internen Rechnungswesen werden die betrieblichen Prozesse überwacht sowie die Mengen und Werte der Unternehmensgegenstände erfasst. Dies wird auch Controlling genannt – das Ziel hierbei ist die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage der Managemententscheidungen. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen arbeitet diese Form zukunftsorientiert.

Das externe Rechnungswesen ist zuständig für die Außendarstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage dar. Diese Form umfasst die Erstellung einer Bilanz, die Gewinn- sowie Verlustrechnung und unter anderem auch die Einnahmenüberschussrechnung.

Bestandteile des Rechnungswesens

Das Rechnungswesen wird in vier Teilbereiche gegliedert.

  1. Buchführung und Jahresabschluss, sowie Inventar und Sonder- oder Zwischenbilanzen
  2. Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsabrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträger- Zeitrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Selbstkostenrechnung
  3. Betriebliche Gesamtplanung: Strategische Unternehmensführung durch Investitionsplanung, Finanzplanung, Finanzmanagement, Steuern
  4. Statistik: Inner- und zwischenbetriebliche Vergleiche, Ist-Zahlen, internationale Vergleiche

Jeder dieser vier Teilbereiche erfordert spezielles Wissen und Training.

Grundbegriffe des Rechnungswesens

Beim Rechnungswesen gibt es einige wiederkehrende Begriffe, die einem immer wieder begegnen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Debitor: Schuldner eines Unternehmens
  • Kreditor: Gläubiger (Lieferant) eines Unternehmens
  • Fremdkapital: Steht Kapitalgebern zu
  • Disagio: Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens
  • Bilanzsumme: Summen der Aktiv- und Passivkonten
  • Schwebende Geschäfte: Noch nicht erfüllte Geschäfte, zu denen sich Vertragsparteien verpflichtet haben

Neben diesen Grundbegriffen gibt es noch zahlreiche andere, die äußerst wichtig für das Verständnis sind.

Tipps für ein besseres Verständnis

Durch die Komplexität des Rechnungswesens, kommt es immer wieder zu Verständnisschwierigkeiten. Vor allem für Auszubildende stellt das Rechnungswesen eine große Herausforderung dar.

Tipp 1 – keine Gesetze

Um das Rechnungswesen zu verstehen, muss man kein Jurist sein, denn die Gesetze regeln ausschließlich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist es besser, sich auf die kaufmännischen Zusammenhänge beim Rechnungswesen zu konzentrieren.

Tipp 2 – T-Konten

Bevor man sich den wirklich komplexen und anspruchsvollen Aufgaben des Rechnungswesens widmen kann, sollte man sichergehen, dass sowohl Soll, Haben und die T-Konten-Struktur keine Fremdwörter mehr darstellen. Dazu kann es auch vorteilhaft sein, Buchungssätze auszuformulieren und anschließend in T-Konten aufzuzeichnen.

Tipp 3 – keine Details

Es ist hilfreich, sich nicht in Details zu verlieren. Man sollte den Fokus stets darauf legen ein Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten. Dazu zählen Liquidität sowie der Erfolg und deren Veränderung.

Tipp 4 – Hilfe annehmen

Bevor man die Lust am Rechnungswesen schon verliert, bevor man damit überhaupt in Berührung gekommen ist, sollte man sich zunächst von einem Fachkundigen helfen lassen. Die Zusammenarbeit mit Profis ist empfehlenswert und durchaus sehr hilfreich für die Zukunft. Oft arbeiten diese mit verschiedenen Tricks, um sich Dinge besser merken zu können. Ob als Weiterbildung oder Auffrischung, Seminare zum Rechnungswesen können zum Verständnis des betrieblichen Geschehens wesentlich beitragen.

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Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 6 Zeitstunden zur Vorlage nach § 34c Abs. 2a der GewO und § 15b MaBV

  • 08.10.2025
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Das Seminar stellt Ihnen die Anforderungen und Neuerungen aus der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vor und erläutert Ihnen den Sinn der CE-Kennzeichnung mit einer CE-gerechten Dokumentation im Maschinenbau.

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  • 08.10.2025- 09.10.2025
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1 weiterer Termin

Die Umsetzung der EED und des GEG durch die neue Heizkostenverordnung 2023 erfordert Änderungen in der Geräteausstattung und der Abrechnung. Die Gestaltung der UVI erfordert Approximationen. Mögliche Ausnahmen für den Bestand werden erläutert. Die Abrechnung alternativer Energien erfordert neue Konzepte. Lösungen für die Abrechnung von Einrohrheizungsanlagen werden aufgezeigt.

Eine für Mitarbeiter mit kaufmännischer Vorbildung verständliche Darstellung der Funktion von Heizkostenverteilern, Wärme-, Kälte- und Wasserzählern liefert die Grundlagen. Die neue Heizkostenverordnung 2023 mit den Anforderungen an Geräte und Abrechnung wird erläutert. Für die Warmwasserabrechnung, die Bildung von Nutzergruppenstrukturen sowie für Plausibilitätsprüfungen und von Schätzwerten werden Praxishinweise gegeben. Die Abrechnungserstellung für alternative Energien und die Abrechnung von Einrohrheizungen werden behandelt. Zur unterjährigen Verbrauchsmitteilung (UVI) werden Hinweise gegeben.

Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg anerkannt.
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen anerkannt.

Die Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GeWO i. V. mit § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter mit 13 Zeitstunden anerkannt.


Unterlagen
Kreuzberg/Wien: Handbuch der Heizkostenabrechnung, 10. Auflage 2023, Download der Vorträ...

Webinar

  • 08.10.2025- 10.10.2025
  • online
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In den Bundes- und Landeshaushalten sind jährlich mehrere Milliarden Euro für Zuwendungen vorgesehen. Diese finanziellen Mittel dienen verschiedenen Akteur:innen als wichtige Ressource. Doch die Rechtsgrundlagen für Zuwendungen sind komplex und nicht immer leicht zu überblicken. Verstöße gegen haushaltsrechtliche Vorschriften bedeuten nicht nur Ärger, sondern können auch zeitaufwändig und kostspielig sein – für alle Beteiligten.


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Klare Kommunikation öffnet den Weg in die Köpfe und Herzen anderer Menschen. Langatmige Wortbeiträge und ausufernde Texte können die Geduld Ihrer Zuhörer:innen, Kund:innen und Leser:innen strapazieren. Beiträge und Texte auf den Punkt bringen heißt, auch bei komplexen Sachzusammenhängen klar, eindeutig und verständlich zu kommunizieren. Dadurch gelingt es Ihnen, Ihre Ideen besser zu verkaufen und Ihre Zielgruppe leichter zu erreichen.In diesem Seminar lernen Sie, Ihre Anliegen präzise auf den Punkt zu bringen, Wichtiges von Unwichtigem zu trennen und Inhalte auf Kerngedanken zu fokussieren – mündlich und schriftlich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit gezielten und prägnanten Wo...
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