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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de
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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de

Was versteht man unter Rechnungswesen?

Unter Rechnungswesen versteht man das systematische Erfassen sowie die Auswertung der Vorgänge innerhalb eines Unternehmens. Dadurch wird das betriebliche Geschehen besser geplant, gesteuert und kontrolliert. Genauer definiert, ermittelt man im Rechnungswesen das Bestandsvermögen und den Unternehmenserfolg. Dieses beinhaltet außerdem die Dokumentation von Soll- und Ist- Vergleichen. Trotz zunehmender Digitalisierung ist es immer noch notwendig, die erfolderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen vorzulegen. Schulungen und Seminare in Rechnungswesen können als Weiterbildungsmaßnahme für die Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der Personalentwicklung sinnvoll sein. Anhand von Belegen müssen im Rechnungswesen alle Geschäftsfälle aus den verschiedenen Unternehmensbereichen aufgezeichnet werden. Entscheidend für den Unternehmenserfolg ist außerdem die regelmäßige Analyse der Liquidität, damit es nicht zu gravierenden Engpässen kommen kann, welche ebenfalls mithilfe des Rechnungswesens erfolgt.

Internes und externes Rechnungswesen

Generell unterscheidet man zwischen internem und externem Rechnungswesen. Beim internen Rechnungswesen werden die betrieblichen Prozesse überwacht sowie die Mengen und Werte der Unternehmensgegenstände erfasst. Dies wird auch Controlling genannt – das Ziel hierbei ist die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage der Managemententscheidungen. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen arbeitet diese Form zukunftsorientiert.

Das externe Rechnungswesen ist zuständig für die Außendarstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage dar. Diese Form umfasst die Erstellung einer Bilanz, die Gewinn- sowie Verlustrechnung und unter anderem auch die Einnahmenüberschussrechnung.

Bestandteile des Rechnungswesens

Das Rechnungswesen wird in vier Teilbereiche gegliedert.

  1. Buchführung und Jahresabschluss, sowie Inventar und Sonder- oder Zwischenbilanzen
  2. Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsabrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträger- Zeitrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Selbstkostenrechnung
  3. Betriebliche Gesamtplanung: Strategische Unternehmensführung durch Investitionsplanung, Finanzplanung, Finanzmanagement, Steuern
  4. Statistik: Inner- und zwischenbetriebliche Vergleiche, Ist-Zahlen, internationale Vergleiche

Jeder dieser vier Teilbereiche erfordert spezielles Wissen und Training.

Grundbegriffe des Rechnungswesens

Beim Rechnungswesen gibt es einige wiederkehrende Begriffe, die einem immer wieder begegnen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Debitor: Schuldner eines Unternehmens
  • Kreditor: Gläubiger (Lieferant) eines Unternehmens
  • Fremdkapital: Steht Kapitalgebern zu
  • Disagio: Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens
  • Bilanzsumme: Summen der Aktiv- und Passivkonten
  • Schwebende Geschäfte: Noch nicht erfüllte Geschäfte, zu denen sich Vertragsparteien verpflichtet haben

Neben diesen Grundbegriffen gibt es noch zahlreiche andere, die äußerst wichtig für das Verständnis sind.

Tipps für ein besseres Verständnis

Durch die Komplexität des Rechnungswesens, kommt es immer wieder zu Verständnisschwierigkeiten. Vor allem für Auszubildende stellt das Rechnungswesen eine große Herausforderung dar.

Tipp 1 – keine Gesetze

Um das Rechnungswesen zu verstehen, muss man kein Jurist sein, denn die Gesetze regeln ausschließlich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist es besser, sich auf die kaufmännischen Zusammenhänge beim Rechnungswesen zu konzentrieren.

Tipp 2 – T-Konten

Bevor man sich den wirklich komplexen und anspruchsvollen Aufgaben des Rechnungswesens widmen kann, sollte man sichergehen, dass sowohl Soll, Haben und die T-Konten-Struktur keine Fremdwörter mehr darstellen. Dazu kann es auch vorteilhaft sein, Buchungssätze auszuformulieren und anschließend in T-Konten aufzuzeichnen.

Tipp 3 – keine Details

Es ist hilfreich, sich nicht in Details zu verlieren. Man sollte den Fokus stets darauf legen ein Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten. Dazu zählen Liquidität sowie der Erfolg und deren Veränderung.

Tipp 4 – Hilfe annehmen

Bevor man die Lust am Rechnungswesen schon verliert, bevor man damit überhaupt in Berührung gekommen ist, sollte man sich zunächst von einem Fachkundigen helfen lassen. Die Zusammenarbeit mit Profis ist empfehlenswert und durchaus sehr hilfreich für die Zukunft. Oft arbeiten diese mit verschiedenen Tricks, um sich Dinge besser merken zu können. Ob als Weiterbildung oder Auffrischung, Seminare zum Rechnungswesen können zum Verständnis des betrieblichen Geschehens wesentlich beitragen.

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Internes Rechnungswesen – so kalkuliert Ihr Unternehmen!

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Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
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• Handelsrechtliche und steuerrechtliche Buchführungspflichten
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• Verstöße gegen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
• Aufbewahrungspflichten
• Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Umsatzsteuer
• System der Umsatzsteuer – gesetzliche Regelungen
• Buchen der Vorsteuer – besondere Vorschriften
• Buchen der Umsatzsteuer
• Umsatzsteuervorauszahlung, Umsatzsteuervoranmeldung
• Abschluss der Umsatzsteuerkonten

Privatkonten
• Gesetzliche Vorgaben
• Buchungen von Privateinlagen
• Buchungen der Privatentnahmen

Beschaffung und Absatz
• Buchen der Warenbezugskosten
• Buchen der Warenvertriebskosten
• Buchen der Warenrücksendungen und Gutschriften auf der Wareneinkaufsseite
• Buchen von Nachlässen, Boni und Skonti

Wertveränderungen in der Bilanz
• Eröffnung der Bestandskonten
• Buchen auf Bestandskonten
• Abschluss der Bestandskonten
• Erfolgsrechnung
• Zweck der Kontenrahmen am Beispiel des Kontenrahmens für Groß- und Außenhandel
• Andere Kontenrahmen

Abschreibungen
• Gesetzliche Grundlagen
• Anschaffungskosten
• Außerordentliche AfA
• Berechnung der Abschreibung/ Abschreibungsmethoden
• Geringwertige Wirtschaftsgüter
• Buchen der Abschreibung
• Abschluss der Anlagen- und Abschreibungskonten

Ausscheiden von Anlagevermögen
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• Privatentnahme
• Inzahlungnahme

Kaufmännisches Rechnen
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1 weiterer Termin

Die Digitalisierung stellt die Menschen im Rechnungswesen vor große Herausforderungen. Ob der Wandel der notwendigen digitalen Transformation gelingt, hängt davon ab, dass die Betroffenen die Veränderung verstehen und mögliche Reaktionen vorausschauend berücksichtigt werden. Zusätzlich ist es wichtig, dass die Menschen emotional eingebunden werden und Wissen und Informationen rund um die Veränderungen klug kommuniziert werden. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Ihre Mitarbeiter:innen strategisch auf die digitale Transformation vorbereiten. Sie erfahren, wie Sie Ihre Mitarbeiter:innen durch den Change-Prozess zu einem digitalisierten Rechnungswesen führen und wertschätzend begleiten.

  • 16.07.2025- 17.07.2025
  • Augsburg
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In diesem Seminar werden grundlegende Jahresabschlussarbeiten sowohl die Vorgehensweise zur Erstellung von Zwischenabschlüssen jedweder Art als auch die Möglichkeiten der Berichterstattung erarbeitet.
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