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Schulung Menschenrechtsbeauftragter (TÜV)

Webinar - TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG

Risikomanagement nach § 4 Abs. 3 LkSG
Termin Ort Preis*
14.07.2025- 16.07.2025 online 2.142,00 €
15.09.2025- 17.09.2025 online 2.142,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Menschenrechtsbeauftragter, § 4 Abs. 3 LkSG
- Einführung und Überblick über menschenrechtsrelevante Normen
- Aufgaben und Pflichten des Unternehmens aus dem LkSG (Risikomanagement, Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Prävention- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Dokumentations- und Berichtspflichten)
- Rolle des Menschenrechtsbeauftragten im Rahmen der einzelnen Sorgfaltspflichten
- Ausgestaltung der Position (fachliche Eignung, arbeitsvertragliche Besonderheiten, Eingliederung und Befugnis innerhalb der Organisation, Besonderheiten im Konzern)
- Haftung und Verantwortung

Risikomanagement und Risikoanalyse
- Einbindung des Risikomanagements in bestehende Managementsysteme
- Ablauf der Risikoanalyse
- Etablierung wirksamer Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Verstehen von Zertifizierungen, Supplier Assessments und Audits
- Berichterstattung in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ziele/Bildungsabschluss:
In unserer Schulung Menschenrechtsbeauftragter (TÜV) bereiten Sie unsere Expertinnen und Experten auf Ihre Rolle des Human Rights Officer in Ihrem Unternehmen vor.

Unternehmen sind nach § 4 Abs. 1-3 LkSG verpflichtet, ein angemessenes Risikomanagement einzurichten und Maßnahmen zu verankern, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, zu minimieren und Verletzungen zu verhindern.
Sie müssen festlegen, wer im Unternehmen für die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagements zuständig ist. Für diese Aufgabe schlägt der Gesetzgeber die Position der oder des Menschenrechtsbeauftragten vor.

Im Seminar bereiten wir angehende Menschenrechtsbeauftragte darauf vor, ihre Rolle und die damit verbundenen Aufgaben den Anforderungen entsprechend auszufüllen. Sie lernen, an Risikoanalysen mitzuwirken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln und regelmäßig über die Maßnahmen Ihres Unternehmens zu berichten.
Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten haben Unternehmen gemäß § 8 Abs. 1 LkSG für ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren zu sorgen. Dieses ermöglicht Personen, auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Als Human Rights Officer erlangen Sie durch diese Hinweise Kenntnis über tatsächliche oder potenzielle Verletzungen, die Sie bei Ihrer Risikoanalyse und Maßnahmenfindung unterstützen.

Unsere praxiserfahrenen Referentinnen und Referenten bereiten auf die rechtskonforme Erfüllung Ihrer Aufgaben als Menschenrechtsbeauftragte bzw. -beauftragter bestmöglich vor. Dabei gehen sie gemeinsam mit Ihnen ausführlich auf die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten und auf Ihren Wirkungsbereich innerhalb der Sorgfaltspflichten des LkSG mit Fokus auf die praktische Umsetzung im Unternehmen ein.
Teilnahmevoraussetzungen:
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Präsenzseminar
Zielgruppe:
Personen in der Vorbereitung auf die Position als Menschenrechtsbeauftragte und -beauftragter, Unternehmerinnen und Unternehmer, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Führungskräfte, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Personen aus dem Bereich Corporate Compliance sowie Vertrieb und Einkauf
Seminarkennung:
EX/A52/10603501/15092025-2
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