Programm des Seminars Kartellrecht für Geschäftsführer/-innen
Seminarbeschreibung
WORUM GEHT ES?
Kooperationen zwischen Wettbewerbern sind ein beliebtes Instrument, um die Effektivität im Unternehmen zu stärken. Doch den Möglichkeiten der Kooperation sind durch das Kartellrecht strenge Grenzen gesetzt!Insbesondere der Informationsaustausch überschreitet schnell die Grenze zur verbotenen Kartellabsprache.
WIE WERDEN VERSTÖSSE AUFGEDECKT?
- Die weit überwiegende Zahl aller Kartellverfahren beginnt durch einen Kronzeugenantrag eines beteiligten Unternehmens.
- Mit der neuen EU-Whistleblowing Richtliniewurde ein weiteres Tool zur Aufdeckung von Kartell- und anderen Rechtsverstößen eingeführt. Den beteiligten Unternehmen wird aufgegeben, Entlastungsbeweise beizubringen.
Für kartellrechtlich nicht geschulte Mitarbeiter ist dies praktisch unmöglich!
IHR NUTZEN AUS DIESEM SEMINAR
- Sie erhalten einen umfassenden und leicht verständlichen Überblick über potenzielle Gefährdungslagen in Ihrem Unternehmen.
- Sie erfahren, wie Sie bereits im Vorfeld das kartellrechtliche Risiko minimieren.
- Sie erhalten Handlungsoptionen für die Situation nach einem festgestellten Kartellverstoß.
WELCHE THEMEN SIND BETROFFEN?
In der Praxis besteht häufig nicht die notwendige Sensibilität für kartellrechtlich kritische Themenbereiche.Gefährdungslagen bestehen generell bei allen Kontakten mit Wettbewerbern, wie z.B.
- Besprechungen, dieMarktentwicklungen undPreisverhalten zum Gegenstand haben.
- der Austausch zu Konditionenforderungender Kunden
- Standards bei Preisen und Rabatten
- Sitzungen vontechnischen Arbeitsgruppen
- Sitzungen von Verbänden
- Businesslunches, Messen und tägliche Kontakte mit Wettbewerbern z.B. durch E-Mails oder Telefonate
- Zusammenarbeit im Marketing und Vertrieb
Gefahrenpotential birgt aber auch der Vertrieb vonWaren oder Dienstleistungen. Bundeskartellamt und EU-Kommission haben in den letzten Jahren Fälle mit teils erheblichen Bußgeldern bestraft. Typische Stolpersteine sind insbesondere
- Lieferbeschränkungen
- Preisbindung des Handels
- Parallel- und Re-Import
- Gebiets- oder Kundenzuweisungen
- Internetbeschränkungen und Plattformverbote
- Ersatzteillieferungen
Kernregelungen des Kartellrechts
- Einführung in den Ordnungsrahmen des Kartellrechts: Fusionskontrolle, Verhaltenskartellrecht und Missbrauchsaufsicht
- Hardcore Kartellverstöße: Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen etc.
- Dos & Don’ts: Verhaltensregeln
- Rechtsfolgen von Kartellverstößen: Bußgeldpraxis, Schadensersatz, arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Stand der gegenwärtigen Entwicklung des Kartellrechts: Neue Politik- und Entwicklungstendenzen
- Kartellrecht in der Praxis: aktuelle Entscheidungspraxis der Kartellbehörden und Gerichte
Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern: Was ist kartellrechtlich zulässig und wo drohen Risiken?
- Gruppenfreistellungsverordnungen und Selbstveranlagung
- Technische Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch
- Einkaufs- und Vermarktungsvereinbarungen
- Vereinbarungen über Normen und Standards
- Benchmarking und Marktinformationsverfahren
- Lieferanten- und Kundenbewertungssysteme
- Gemeinsame Berechnungsmethoden von Preisen und Leistungsbestandteilen
- Nachhaltigkeitsinitiativen
- Verschärfte Haftung von Verbänden und Verbandsmitgliedern
- Fallbeispiele aus der Praxis und erprobte Lösungsansätze
Kartellrechtliche Fallstricke in Vertriebs- und Lizenzverträgen
- Bußgeldpraxis bei Vertriebsverträgen
- Vertikale Preisbindung, Verkaufs- und Lieferbeschränkungen, Dual Pricing, Exklusivbindungen
- Internetverkäufe, Plattform- und Suchmaschinenverbote
- Sonderprobleme: selektiver Vertrieb, Ersatzteillieferungen
- Privilegierte Behandlung von Handelsvertreterverträgen
- Technologietransfer, Forschung und Entwicklung
Marktmachtmissbrauch und Boykott
- Marktbeherrschung & Relative Marktmacht
- Diskriminierung und Tippingverbot
- Verkauf unter Einstandspreis, Rabattsysteme
- Lieferve
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Zielgruppe des Seminars Kartellrecht für Geschäftsführer/-innen
Mit dieser Veranstaltung wenden wir uns an
- Geschäftsführer/-innen aller Branchen aus mittelständischen Unternehmen
- Geschäftsführer/-innen aller Branchen aus Konzernen
- Unternehmensjurist/-innen und Compliance-Beauftragte
- Führungskräfte, insbesondere aus den Bereichen Forschung & Entwicklung, Vertrieb, Einkauf, Marketing und Promotion, Recht
Ebenso angesprochen sind Verbände und Arbeitsgruppen.