Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.
Das Recht des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen ist hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Vorschriften im „Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)“" und im „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)“" geregelt. Die seit 1.9.2009 geltenden Regelungen haben insoweit die davor maßgebenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozessordnung und des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich abgelöst. Weil aber zudem die Maßgaben für vor dem 1.9.2009 eingeleitete und abgeschlossene Versorgungsausgleichsverfahren weiter zu beachten sind, haben sich die Aufgaben der Versorgungssachbearbeiter:innen deutlich erweitert. Zudem führt das seit 1.9.2009 geltende Recht mitunter zu Auslegungs- und Anwendungsproblemen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in Bund und Ländern wird der Versorgungsausgleich nach unterschiedlichen Prämissen durchgeführt.
Der Versorgungsausgleich berührt nicht nur Beamte selbst, sondern auch die den Familiengerichten zur Auskunftserteilung verpflichteten Dienstherren. Probleme ergeben sich vornehmlich in der Wertermittlung der in der Ehezeit erworbenen beamtenversorgungsrechtlichen Anrechte. Zudem müssen Versorgungssachbearbeiter:innen in der Lage sein, Entscheidungen der Familiengerichte über den Versorgungsausgleich richtig beurteilen zu können, um die versorgungsrechtlichen Folgen zutreffend umzusetzen.
Termin | Ort | Preis* |
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12.05.2025- 13.05.2025 | Wuppertal | 1.290,00 € |
01.12.2025- 02.12.2025 | Wuppertal | 1.290,00 € |
System des Versorgungsausgleichs:
Darstellung der Rechtslage bis 31.8.2009 / seit 1.9.2009
Scheidung und Scheidungsfolgen
Ausgleichsformen nach früherem und derzeitigem Recht
Ehezeitlich erworbene Anrechte, die dem Versorgungsausgleich unterliegen
Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Aufgaben der Pensionsbehörden
Auskunftserteilung an die Familiengerichte
Wertermittlung
Überprüfung der Entscheidung des Familiengerichts und Einlegung möglicher Rechtsbehelfe
Ausgleich in der Beamtenversorgung
Betroffener Personenkreis
Ermittlung des Ehezeitanteils von Anrechten der Beamtenversorgung (auch für den Fall des Zusammentreffens mehrerer auszugleichenden Anrechte)
Bestimmung des Ausgleichswerts / des korrespondierenden Kapitalwerts
Interne / externe Teilung
Abänderung von Entscheidungen des Familiengerichts
Folgen des Versorgungsausgleichs für den Beamten und seine Hinterbliebenen
Auswirkungen der Ehescheidung auf Besoldung und Versorgung
Kürzung des Ruhegehalts / Berechnung des Kürzungsbetrages
Pensionistenprivileg
Abwendung der Kürzung / Berechnung des Abwendungsbetrages
Ausschluss der Kürzung und Anpassung der Kürzung
Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf Ruhensberechnungen
Ansprüche nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz
Erstattungsausgleich zwischen Rentenversicherungs- und Versorgungsträgern