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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.475 Schulungen (mit 7.693 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 07.04.2025
  • online
  • 700,00 €
1 weiterer Termin

Mit der neuen EMF-Verordnung setzt Deutschland seine europäischen Verpflichtungen um, Beschäftigte vor den Gefahren elektromagnetischer Felder zu schützen. Dies hat eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen zur Folge. Außerdem beinhaltet die neue Verordnung auch neue Grenzwerte und Auslöseschwellen. Ebenso verschärft sich die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht. 

Das Einsteigerseminar richtet sich an diejenigen, die sich einen Überblick über das komplexe Thema Elektromagnetische Felder verschaffen möchten.

  • Sie verstehen, wie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird 
  • Sie beachten die Dokumentationspflichten und halten die neuen Aufbewahrungspflichten ein
  • Sie verstehen, dass Expositionsgrenzwerte eingehalten werden müssen
  • Sie wissen, was passiert, wenn Sie diese Maßnahmen nicht durchführen
  • Sie setzten die Unterweisungen, Abgrenzungen und Kennzeichnungen hierzu durch 

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

Verantwortliche Elektrofachkräfte, Fachvorgesetzte (Elektrofachkräfte), Sicherheitsfachkräfte und Koordinatoren (Bauherren)

  • 14.11.2024
  • Halle (Saale)
  • 702,10 €
7 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

Webinar

  • 27.11.2024
  • online
  • 166,60 €


Das Seminar behandelt den häufigen Einsatz von Großkranen (Teleskopkrane, Raupenkrane u. ä.) beim Transport von Schwergut, z. B. bei Montagetätigkeiten. Fahrzeugkrane sind Schlüsselmaschinen, ebenso wie Turmdrehkrane, allerdings für Schwergutbeförderung und unter mobilen Einsatzbedingungen auf dem Baufeld. Erforderlich sind hier Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 Abs. 2 BetrSichV und § 2 Abs. 3 i. V. m. Anhang 2 Nr. 10 BaustellV sowie im dualen Arbeitsschutz nach DGUV-Vorschrift 52: „Krane“. Dabei wiederholen sich Einsatzrisiken, wie Baugrundrisiko, Anschlagrisiko, Windrisiko, inneres Betriebsrisiko und andere Fehler beim maschinentechnischen Gebrauch solcher Hebezeuge. Die Folgen sind meistens erheblich, da durch Lastabsturz von Schwergut ganz erhebliche Güterschäden am Hakengut entstehen, wie auch ganz erhebliche Drittschäden durch den Kranumsturz oder Lastabriss.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 827,05 €


51-99 FT23 - 23. Fachtagung Arbeitssicherheit / Umweltschutz 15. - 16. Juni 2023 in Bad Dürkheim

  • 16.09.2024- 20.09.2024
  • Biberach an der Riß
  • 1.190,00 €


Berufsfremde Hilfsarbeitskräfte finden vermehrt Einsatz auf Baustellen und in Werkstätten von Holzbaubetrieben.Dabei stoßen die Beteiligten schnell auf Wissenslücken bei berufsspezifischen Fachbegriffen, im Umgang mit Maschinen und Geräten. Gleichzeitig sind Kenntnisse zum Thema Arbeitssicherheit vom ersten Einsatztag an unbedingt notwendig.

  • 27.08.2024- 28.08.2024
  • Wildau
  • 737,80 €
6 weitere Termine

Die nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und durch die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) geforderte Fachkunde der in den Unternehmen bestellten Abfallbeauftragten muss durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen nachgewiesen werden. Zur Bestellung von Abfallbeauftragten verpflichtete Unternehmen haben sicherzustellen, dass die Beauftragten mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Lehrgangsveranstaltungen teilnehmen

  • 03.12.2024- 04.12.2024
  • Freising
  • 1.184,05 €


2-Tage Intensiv-Seminar

Kompakt in einem Seminar: Aktualisierung Ihrer Fachkunde UND Austausch von Fachwissen mit unserem Sachverständigen

Arbeitsschutz Talk - Erfahrungsaustausch und Update 2024

Die Arbeitswelt ändert sich immer schneller. Digitalisierung, flexibleres und mobiles Arbeiten sowie demografischer Wandel verändern Prozesse, Arbeitsmittel und -inhalte. Daraus entstehen neue Chancen, aber auch Risiken für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Um Arbeitsschutz nach aktuellen Gesichtspunkten im Betrieb durchführen und garantieren zu können, sind regelmäßige Fortbildungen und ein fachlicher Erfahrungsaustausch sehr wichtig.

Diese Anforderungen können Sie nun erstmalig in unserem neuen 2-tägigen Seminar miteinander verbinden:

Das Besondere: 2 in 1 - Erfahrungsaustausch und Fortbildung in ein und demselben Seminar!

-Diskutieren Sie über Themen, die Sie bewegen! Der Erfahrungsaustausch mit unserem Sachverständigen ermöglicht Ihnen, offene Fragen aus Ihrer betrieblichen Situation vorzustellen und zu klären. In der Gesprächsrunde können klassische oder aktuelle Problemstellungen aus Ihrem Arbeitsalltag vertiefend „Wo drückt der Schuh?“ mit Fachkollegen umfangreich diskutiert und einem Lösungsprozess zugeführt werden!

-Vertiefen Sie Ihre Kompetenz und bleiben Sie auf dem Laufenden: In diesem Seminar erhalten Sie zudem kompakt alle relevanten Änderungen und Neuerungen im Arbeitsschutz.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 493,85 €


64-807 - Produkthaftung aus rechtlicher Sicht Webinar zum CE-Beauftragten für Maschinen (TÜV) - Modul C

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 493,85 €


61-25 - Fortbildung für betrieblich verantwortliche Personen nach § 62 AwSV Webinar für die Unterweisung zum Erhalt der Fachkunde

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 827,05 €


54-02 FT24 - 24. Fachtagung Elektrotechnik mehrere Termine zur Auswahl
1 ... 11 12 13 ... 148

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