Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.411 Schulungen (mit 10.311 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Erdung und Potenzialausgleich in elektrotechnischen Anlagen
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Europäisch harmonisierte Normen für Erdung und Potenzialausgleich bilden die Grundlage zur sicheren und EMV-gerechten Erdung elektrischer Anlagen. Gewerkeübergreifende Erdungs- und Potenzialausgleichskonzepte, sowie bauwerksintegrierte Erdungs-, Blitzschutz- und Potenzialausgleichsanlagen gewinnen für eine kostenbewusste Planung an Bedeutung.
Das Seminar stellt den fortgeschrittenen Stand der Technik für Erdung und Potenzialausgleich vor. Ausgehend von Grundkenntnissen der Erdungstechnik wird insbesondere auf die starkstromtechnischen Vorschriften in DIN VDE 0101, DIN VDE 0100-442 und -540 eingegangen. Des Weiteren werden Sie über DIN EN 50310 sowie einige Vorschriften in DIN EN 50174 Teile 2 und 3 informiert. Sie vertiefen damit bereits vorhandene Kenntnisse und aktualisieren Ihr Wissen.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Planungs-, Betriebs- und Sicherheitsingenieure, sowie Elektrotechniker von Anlagenerrichtern und Stromversorgern aus Stadtwerken, Industriebetrieben, Ingenieurbüros und der Technischen Überwachung
24. Fachtagung Arbeitssicherheit / Umweltschutz
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Jährliche Fortbildung - Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern und Gabelstaplerfahrern
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Sicherheitsbeauftragte für Lager und Logistik - Aufbauseminar
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Betrieb und Wartung von Gasanlagen
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TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3
- 17.03.2025- 21.03.2025
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Strahlenschutzkurs Technik und Forschung S 1.1 bis 1.3, S 2.1 und S 6.1
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Kurs zum Erwerb der Fachkunde nach StrlSchV für die Fachkundegruppen S 1.1 bis 1.3, S 2.1 und S 6.1 (Modul GG) inkl. Prüfung.
Mit dem erfolgreichen Besuch dieses Strahlenschutzkurses schaffen Sie die Grundlage für den Erwerb der Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung in der Technik.
Diese Fachkunde benötigen Sie als Strahlenschutzbeauftragter für den Umgang mit radioaktiven Stoffen bis zum 10 hoch 6-fachen der Freigrenze, wie zum Beispiel:
- für die Lagerung und Verwendung von Feuchte-, Dicken- und Füllstandmessgeräten (S 2.1)
- Vorrichtungen zur Staubanalyse
- Vorrichtungen der Mess- und Regeltechnik
- Einbau, Ausbau und Wartung von Ionisationsrauchmeldern (S 1.3)
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Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 3 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Personen, die als Strahlenschutzbeauftragte für die oben erwähnte Anwendungen bestellt werden sollen.
WHG-Fachkurs: Reinigen und Stilllegen
- 06.02.2025
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Webinar
Gefährdung und Schutz vor elektromagnetischen Feldern
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Mit der neuen EMF-Verordnung setzt Deutschland seine europäischen Verpflichtungen um, Beschäftigte vor den Gefahren elektromagnetischer Felder zu schützen. Dies hat eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen zur Folge. Außerdem beinhaltet die neue Verordnung auch neue Grenzwerte und Auslöseschwellen. Ebenso verschärft sich die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht.
Das Einsteigerseminar richtet sich an diejenigen, die sich einen Überblick über das komplexe Thema Elektromagnetische Felder verschaffen möchten.
- Sie verstehen, wie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird
- Sie beachten die Dokumentationspflichten und halten die neuen Aufbewahrungspflichten ein
- Sie verstehen, dass Expositionsgrenzwerte eingehalten werden müssen
- Sie wissen, was passiert, wenn Sie diese Maßnahmen nicht durchführen
- Sie setzten die Unterweisungen, Abgrenzungen und Kennzeichnungen hierzu durch
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Verantwortliche Elektrofachkräfte, Fachvorgesetzte (Elektrofachkräfte), Sicherheitsfachkräfte und Koordinatoren (Bauherren)