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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Betriebsrat, Personalrat und SBV in der Ausschusssitzung

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  • 827,05 €
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Unternehmer sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitsbedingungen in ihrem Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Außerdem gilt es diese aktuell zu halten und alles sauber zu dokumentieren. Andernfalls drohen im Schadensfall sofort Bußgelder. Und das alles ist in der Regel mit hohem Aufwand verbunden.

Die Teilnehmer erfahren in unserem Praxisseminar, wie sie strukturiert eine belastbare, rechtssichere Gefährdungsbeurteilung nach den aktuellen Arbeitsschutzvorschriften erstellen und den Aufwand zukünftig in Grenzen halten.





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51-99 FT23 - 23. Fachtagung Arbeitssicherheit / Umweltschutz 15. - 16. Juni 2023 in Bad Dürkheim

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64-807 - Produkthaftung aus rechtlicher Sicht Webinar zum CE-Beauftragten für Maschinen (TÜV) - Modul C

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61-25 - Fortbildung für betrieblich verantwortliche Personen nach § 62 AwSV Webinar für die Unterweisung zum Erhalt der Fachkunde

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54-02 FT24 - 24. Fachtagung Elektrotechnik mehrere Termine zur Auswahl

Webinar

  • 14.01.2025
  • online
  • 653,31 €
1 weiterer Termin

Die Teilnehmenden üben auf der Basis praxiserprobter
Kommunikationsmodelle Gespräche im Arbeitsschutzkontext
zielorientiert zu führen.
Die Teilnehmenden erhalten Kenntnisse über grundlegende
Kommunikationsmodelle und üben diese an arbeitsschutzrelevanten
Praxisbeispielen. Sie erfahren, wie sie ein Gespräch
professionell und zielorientiert vorbereiten und durchführen
können. Mit überzeugenden Argumenten lernen sie, ihre
Gesprächspartner/-innen für Arbeitsschutzmaßnahmen zu
gewinnen. Dabei wird auch der Umgang mit Einwänden und
Gegenargumenten in schwierigen Gesprächssituationen geübt.
Am ersten Veranstaltungstag, der online stattfindet, werden
die Grundlagen der Gesprächsführung vorgestellt und die Rolle
der Sifa im Unternehmen besprochen. Die Teilnehmenden
können aus ihrem Arbeitsalltag Situationen einbringen, in
denen es wichtig ist, mit den richtigen Kommunikationstools
Personen von Änderungen und neuen Prozessen überzeugen
zu können. Die Gruppe legt gemeinsam fest, welcher inhaltliche
Schwerpunkt am zweiten Seminartag behandelt werden
und worauf der Fokus in den praktischen Übungen gelegt
werden soll.
Am zweiten Veranstaltungstag, der zeitlich versetzt zu Tag 1
in Präsenz stattfindet, trainieren die Teilnehmenden anhand
praktischer Übungen, arbeitsschutzrelevante Themen im
Sifa-Alltag überzeugend darzustellen und zu kommunizieren.

  • 29.01.2025- 31.01.2025
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  • 1.410,15 €
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Vorsprung durch Qualifizierung

  • 11.02.2025- 14.02.2025
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach § 3 Baustellenverordnung

  • 13.01.2025
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  • 493,85 €
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07-31 - Gebäudesicherheit und Objektschutz Organisation und Umsetzung
1 ... 13 14 15 ... 141

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